Erste digitale Bürger*innensprechstunde vom 23.03.2020

Digitale Bürger*innensprechstunde vom 23.03.2020

In meiner ersten digitalen Bürger*innensprechstunde ging es u.a. darum, welche Auswirkungen die Corona Pandemie hat und welche Maßnahmen auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene ergriffen werden.

Außerdem hier noch die Beantwortung zweier Fragen, die mich erreicht haben:


Was macht die Regierung mit den Studierenden, die ihre Jobs verloren haben und kein Kurzarbeitergeld bekommen?

Es gibt auf Bundesebene den Vorschlag der Bundestagsabgeordneten Nicole Gohlke (Faktion Die LINKE) ein Sofortprogramm mit formlosen und möglichst rückzahlungsfreien Sozialkrediten aufzusetzen, um Zahlungsunfähigkeiten zu verhindern.
Auf Landesebene fordern sowohl Christian Schaft als auch ich: „Auch bei Mini- und Midijobs gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung. Das heißt Personen in diesen Anstellungsverhältnissen dürfen grundsätzlich nicht schlechter behandelt werden als vergleichbare vollbeschäftigte Arbeitnehmer*innen. Wir appellieren an einen fairen Umgang miteinander. Diese Krise kann nur mit einem Höchstmaß an Solidarität und Vertrauen zwischen Arbeitgeber*innen und den Beschäftigten bewältigt werden." Weiter hat das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft veranlasst, dass Beziehenden von BAföG durch die Auswirkungen von Corona auf den Hochschulbetrieb keine Nachteile entstehen dürfen.

Weitere Informationen auf Landesebene gibt es hier:
wirtschaft.thueringen.de/wissenschaft/corona/
sowie hier: www.christian-schaft.de/nc/start/aktuell/

Kommt das neue "Rettungspaket" denn auch bei Mittelstand und Kleinverdienern an?

Ja. Im verabschiedeten Hilfspaket der Bundesregierung sind auch Gelder für Selbstständige und Kleinstunternehmen veranschlagt. Diese sind Einmalzahlungen von 9.000 € für drei Monate für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten, und Einmalzahlungen von 15.000€ für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten. Für diese Bereiche werden insgesamt 50 Milliarden Euro bereitgestellt. Für mittelgroße Unternehmen wird ein Wirtschaftsstabilitätsfond eingesetzt sowie ein unbegrenztes Kreditprogramm der KfW-Bank.
Auf Landesebene wurde ebenfalls ein Soforthilfepaket verabschiedet, das Fördersummen zwischen 5.000€ und 30.000€ für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten vorsieht.
Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier https://wirtschaft.thueringen.de/ministerium/presseservice/detailseite/news/covid-19-corona-soforthilfeprogramm-fuer-die-thueringer-wirtschaft-startet-am-montag/?tx_news_pi1%5Bday%5D=22&tx_news_pi1%5Bmonth%5D=03&tx_news_pi1%5Byear%5D=2020&cHash=e895b272c57d95c668f4f7f268e1950e


Sollten Sie noch mehr Fragen haben, dann schreiben Sie mir gerne. Zusätzlich finden Sie hier www.ls-guengoer.de/nc/aktuell/detail/news/arbeitnehmer-innenrechte-in-der-corona-krise/ noch eine Liste der häufigsten Fragen samt Antworten zum Thema Arbeitsrecht und Arbeitsschutz.