Arbeitnehmer*innen jetzt vor Armut schützen!

Die Bundesregierung legt wichtige Maßnahmen zum Schutz von Unternehmen und Selbstständigen in der Corona-Pandemie vor, der jedoch für Arbeitnehmer*innen ergänzt werden muss. „Wir sehen eine Solidaritätslücke, wenn Arbeitnehmer*innen in Kurzarbeit monatelang mit einem um 40 Prozent verringerten Einkommen auskommen müssen“, sagt Lena Saniye Güngör, Sprecherin für Arbeits- und Gewerkschaftspolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag. Der DGB muss deshalb in seiner Forderung an die Bundesregierung unterstützt werden, das Kurzarbeiter*innengeld in Unternehmen ohne Tarifbindung auf mindestens 80 Prozent aufzustocken. „Besonders in einem Bundesland wie Thüringen, welches eine niedrige Tarifbindung hat, ist es wichtig, dass die Regierung eine einheitliche Regelung schafft“, betont die Abgeordnete.

Das Kurzarbeiter*innengeld wirkt sich jetzt zum Nachteil aller Menschen mit niedrigen Einkommen aus, die gezwungen sind, Sozialleistungen zu beantragen. „Dies betrifft in großem Maße Menschen in den neuen Bundesländern. Daher ist es eine Frage der Gerechtigkeit jetzt einen bundesweiten Sockelbetrag festzulegen, um Menschen vor Armut zu schützen“, fordert Güngör. „Auf Landesebene schlagen wir vor, rückwirkend ab März allen Arbeitnehmer*innen in Einrichtungen des Gesundheitswesens und im Einzelhandel einen monatlichen Krisenaufschlag von 200 Euro zu zahlen. Wir müssen jetzt verhindern, dass Menschen in Armut und existentielle Krisen geraten. Nur eine solidarische Verteilung der Lasten kann verheerende, soziale und ökonomische Folgen der Corona-Pandemie verhindern“, so Güngör abschließend.