Budget für Arbeit Chance geben – Ängste nehmen

Anlässlich des Medienberichtes zur geringen Zahl von Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt merkt Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, an: 

„Von rund 9600 Menschen mit Behinderung, die in Thüringen in Werkstätten für Behinderte arbeiten, sind einem Bericht zufolge nicht einmal 1 Prozent auf den ersten Arbeitsmarkt gewechselt. Dies ist ein klares Handlungssignal für mehr konsequente Umsetzung von Inklusion in der Gesellschaft, darum fordere ich endlich die vermehrte Umsetzung des Budgets für Arbeit in Thüringen.“

 „Angst nehmen - sowohl den Betrieben als auch den Menschen mit Behinderung, die in den ersten Arbeitsmarkt wechseln wollen. Gerade hier kann das Budget für Arbeit eine gute Chance bieten, da es den Übergang für Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt erleichtert. Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss für das Unternehmen, welche einen Menschen mit Behinderung einstellen, sowie Betreuungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, so Stange.“

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin Lena Saniye Güngör, geht auch auf die Rolle der Unternehmen ein: „Auch Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihren Teil für einen inklusiven Arbeitsmarkt beizutragen. Das beschränkt sich nicht in der Ausgleichsabgabe, sondern muss durch ein vermehrtes Bewusstsein für Inklusion gefördert werden. Denn auch auf Arbeitgeberseite herrscht scheinbar häufig Unsicherheit über die Einstellung von Menschen mit einer Behinderung. Und statt eine Bereicherung für das Unternehmen oder den Betrieb wahrzunehmen, wird lieber in die Ausgleichsabgabe eingezahlt.“ Aus einer Pressemitteilung aus dem Jahr 2021 der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt und Thüringen der Bundesagentur für Arbeit gehe dies auch in deutlichen Zahlen hervor: Von den über 4.600 Betrieben, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen sollten, erfüllen über 2.600 dieser Betriebe dies nur unzureichend, über 1.000 Betriebe beschäftigen nicht einmal einen schwerbehinderten Menschen. 

„Darüber hinaus hört Inklusion auch nicht vor den Toren der Werkstätten auf. Wenn wir gleiche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben fordern, dann bedeutet dies auch, dass in den Werkstätten für Behinderte eine faire Entlohnung braucht anstelle eines kleinen Taschengeldes. Ein selbstbestimmtes Leben ohne die Abhängigkeit von zusätzlichen finanziellen Leistungen durch den Staat muss auch für die Beschäftigten in den Werkstätten möglich sein“, fordert Güngör abschließend.