Entscheidung des Arbeitsgerichtes Erfurt zur Streikunterlassung bei kirchlichen Trägern löst den Konflikt nicht, sondern verstärkt diesen

Das Arbeitsgericht in Erfurt hat erneut einen Warnstreik der Gewerkschaft ver.di am Sophien- und Hufelandklinikum Weimar untersagt, da die geplante Durchführung dieses Streiks am 14. Oktober „offensichtlich rechtswidrig“ wäre. Es gelte das kirchliche Sonderrecht, welches die Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten zu Recht einschränkt. Die arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Lena Saniye Güngör, dazu:

„Dass die kirchlichen Träger nicht auf die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten zugehen und sich hinter immer neuen Gerichtsentscheidungen verschanzen, zeugt von fehlendem Respekt gegenüber der Belegschaft und offensichtlichem Desinteresse an einem Arbeitsverhältnis auf Augenhöhe. Hier geht es nicht nur um rein rechtliche Abwägungen. Die Beschäftigten leisten die gleiche Arbeit wie ihre Kollegen und Kolleginnen im privatwirtschaftlichen Bereich, und auch das Sophien- und Hufelandklinikum wird wie jeder andere privatwirtschaftliche Betrieb geführt. Dennoch wird nicht auf Augenhöhe über die konkreten Arbeitsbedingungen verhandelt, sondern durch eine Kommission vermittelt, in der am Ende weiterhin die kirchlichen Träger das letzte Wort haben.“

Güngör schließt: „Die Entscheidung des Arbeitsgerichtes kann sich nur auf den rechtlichen Status quo beziehen. Den Kolleginnen und Kollegen am Sophien- und Hufelandklinikum Weimar geht es aber um die Überwindung dieses Status quo und um eine wirkliche Demokratisierung der betrieblichen Mitbestimmung. Der Diakonie sollte bewusst sein, dass in Zeiten des weiter steigenden Personalbedarfs solche Taktiken den Konflikt nicht lösen, sondern verschärfen. Sie haben zunächst das Recht auf ihrer Seite, doch unter Umständen bald nicht mehr die Beschäftigten. Wir stehen weiterhin an der Seite der Beschäftigten und unterstützen ihren berechtigten Kampf für faire Arbeitsverhältnisse auf Augenhöhe.“