Faire Löhne für alle

Anlässlich des Urteils des Bundesarbeitsgerichtes zur Bezahlung von Frauen und Männern äußert sich Karola Stange, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, wie folgt: „Das verkündete Urteil erfreut mich sehr, ist es doch ein Plädoyer für die Gleichstellung und ein Signal dafür, dass Genderungerechtigkeiten am Arbeitsmarkt nicht länger toleriert werden.“ 

„Nach der Klage einer Arbeitnehmerin aus Dresden gegen die ungleiche Bezahlung im Vergleich zu einzelnen männlichen Kollegen hat der Arbeitgeber die bis zu 1.000 Euro Gehaltsunterschiede mit der fadenscheinigen Begründung erklärt, die entsprechenden männlichen Kollegen hätten mehr Verhandlungsgeschick aufgewiesen“, erläutert Stange den Fall. 

„Gleiche Arbeit muss endlich gleicher Lohn bedeuten und darf nicht daran festgemacht werden, ob Arbeitnehmer:innen laut Einschätzung des Arbeitgebers Verhandlungsgeschick aufweisen oder nicht. Um solche Ausreden gar nicht erst zu ermöglichen und damit Genderdiskriminierung vorzubeugen, bedarf es weiterer Maßnahmen, um einen gerechteren Arbeitsmarkt für alle Menschen auf den Weg zu bringen. Betriebe sollten regelmäßig ihre Entgeltpraxis auf etwaige Benachteiligungsmechanismen überprüfen, um dauerhafte Diskriminierung bei Gehaltshöhen auszuschließen. Darüber hinaus bedarf es einer besseren Tarifbindung in Deutschland sowie eines Tariftreuegesetzes, durch das wir die Arbeit von Arbeitnehmer:innen mit guten Löhnen und unabhängig von Merkmalen wie Geschlecht, Sexualität, Religion oder auch Ethnie honorieren“, ergänzt Lena Saniye Güngör, arbeitsmarkt- und gewerkschaftspolitische Sprecherin. 

„Die vorliegende Rechtsprechung der höchsten richterlichen Instanz im Arbeitsrecht kann auch für zukünftige Urteile hinsichtlich Gendergerechtigkeit am Arbeitsmarkt wegweisend sein. Auf konkrete Diskriminierungsfälle bezogen können betroffene Frauen mit Verweis auf das BAG-Urteil nun auch in vergleichbaren Fällen klagen beziehungsweise zu Beginn mithilfe des Betriebsrats – so einer vorhanden ist- eine Änderung der Praxis am Arbeitsplatz verlangen. Darüber hinaus möchte ich auch dafür plädieren, dass vor dem Hintergrund des Urteils auch mehr Klarheit im Arbeitsrecht geschaffen wird. Was es in Deutschland braucht, ist ein modernes Arbeitsrecht, welches Gendergerechtigkeit mehr berücksichtigt“, schließt Stange ab.