Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil I
Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil I
18.03.2025 - Drucksache 8/611 -
Die Ernährung in Krankenhäusern ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung und hat direkte Auswirkungen auf die Genesung von Patientinnen und Patienten. Eine ausgewogene, qualitativ hochwertige und an die individuellen Krankheitsbilder angepasste Verpflegung ist daher keine Nebensache, sondern eine medizinische Notwendigkeit. Zugleich trägt die Krankenhausverpflegung eine erhebliche ökologische und soziale Verantwortung: von der Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards über die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe bis hin zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid-Emissionen und Lebensmittelverschwendung.
Die Landesregierung wird gebeten, alle Antworten nach Klinikstandorten und gegebenenfalls Betreibermodellen (kommunal, privat, kirchlich und so weiter) aufzuschlüsseln und, sofern sinnvoll, zwischen Rohstofflieferanten, Caterern, Kochmethoden und Ernährungsplänen zu differenzieren.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Kliniken in Thüringen für die Essensversorgung zuständig (bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anbieter mit Unternehmenssitz angeben)?
- Welche Vertragslaufzeiten bestehen nach Kenntnis der Landesregierung mit den in Frage 1 abgefragten jeweiligen Anbietern und wann laufen diese nach Kenntnis der Landesregierung aus (bitte für jeden Klinikstandort Vertragsbeginn und reguläres Vertragsende angeben)?
- Welche Kündigungsfristen gelten nach Kenntnis der Landesregierung und unter welchen Bedingungen können die Verträge nach Kenntnis der Landesregierung außerordentlich gekündigt werden (bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anbieter sowie die Kündigungsbedingungen angeben)?
- Erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung die Vergabe der Essensversorgung über eine zentrale Ausschreibung oder individuell durch die Kliniken (bitte die zuständigen Vergabestellen angeben)?
- Welche Kriterien müssen Unternehmen nach Kenntnis der Landesregierung erfüllen, um in einer Ausschreibung berücksichtigt zu werden?
- Haben nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren regionale Anbieter, also Anbieter mit Sitz in Thüringen, Zuschläge für die Essensversorgung erhalten (falls ja, bitte auch mit Angabe des betroffenen Anbieters und des Vertragszeitraums)?
- Welche Unternehmen liefern nach Kenntnis der Landesregierung Rohprodukte, wie zum Beispiel frisches Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milchprodukte oder Trockenwaren, an die Cateringunternehmen beziehungsweise Kliniken mit eigener Küche (bitte für jeden Klinikstandort Hauptlieferanten mit Unternehmenssitz und Transportwegen in Kilometern angeben)?
- Welche Unternehmen liefern nach Kenntnis der Landesregierung fertige Mahlzeiten, wie zum Beispiel Tiefkühlkost oder vorgekochte Speisen, an die Kliniken oder deren Caterer?
- Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil regionaler Lebensmittel, die aus Thüringen stammen, in der Krankenhausverpflegung (bitte auch nach Warengruppen, wie zum Beispiel Fleisch, Gemüse, Milchprodukte und so weiter, angeben)?
- Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung verpflichtende Vorgaben oder vertragliche Regelungen zur Nutzung regionaler oder biologischer Produkte (falls ja, bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anteil sowie relevante Vertragsklauseln angeben)?
- Wird nach Kenntnis der Landesregierung die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die beauftragten Unternehmen überprüft (falls ja, bitte angeben, welche Maßnahmen ergriffen werden und ob es seit dem Jahr 2022 Verstöße gab)?
- Wie lang sind nach Kenntnis der Landesregierung die Transportwege der Lebensmittel vom Produktionsstandort bis zur jeweiligen Klinik?
- Welche Transportmittel werden nach Kenntnis der Landesregierung für die Lieferung von Rohprodukten und Fertigmahlzeiten genutzt (bitte auch nach Warengruppen, wie zum Beispiel Rohware, Convenience-Produkte oder fertige Mahlzeiten, differenzieren)?
- Wie oft erfolgen nach Kenntnis der Landesregierung die Anlieferungen pro Woche (bitte auch nach Warengruppen differenziert angeben)?
Antwort der Landesregierung:
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat die Kleine Anfrage 8/611 vom 18. März 2025 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Mai 2025 beantwortet:
1. Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Kliniken in Thüringen für die Essensversorgung zuständig (bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anbieter mit Unternehmenssitz angeben)?
2. Welche Vertragslaufzeiten bestehen nach Kenntnis der Landesregierung mit den in Frage 1 abgefragten jeweiligen Anbietern und wann laufen diese nach Kenntnis der Landesregierung aus (bitte für jeden Klinikstandort Vertragsbeginn und reguläres Vertragsende angeben)?
3. Welche Kündigungsfristen gelten nach Kenntnis der Landesregierung und unter welchen Bedingungen können die Verträge nach Kenntnis der Landesregierung außerordentlich gekündigt werden (bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anbieter sowie die Kündigungsbedingungen angeben)?
4. Erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung die Vergabe der Essensversorgung über eine zentrale Ausschreibung oder individuell durch die Kliniken (bitte die zuständigen Vergabestellen angeben)?
5. Welche Kriterien müssen Unternehmen nach Kenntnis der Landesregierung erfüllen, um in einer Ausschreibung berücksichtigt zu werden?
6. Haben nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren regionale Anbieter, also Anbieter mit Sitz in Thüringen, Zuschläge für die Essensversorgung erhalten (falls ja, bitte auch mit Angabe des betroffenen Anbieters und des Vertragszeitraums)?
7. Welche Unternehmen liefern nach Kenntnis der Landesregierung Rohprodukte, wie zum Beispiel frisches Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milchprodukte oder Trockenwaren, an die Cateringunternehmen beziehungsweise Kliniken mit eigener Küche (bitte für jeden Klinikstandort Hauptlieferanten mit Unternehmenssitz und Transportwegen in Kilometern angeben)?
8. Welche Unternehmen liefern nach Kenntnis der Landesregierung fertige Mahlzeiten, wie zum Beispiel Tiefkühlkost oder vorgekochte Speisen, an die Kliniken oder deren Caterer?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil regionaler Lebensmittel, die aus Thüringen stammen, in der Krankenhausverpflegung (bitte auch nach Warengruppen, wie zum Beispiel Fleisch, Gemüse, Milchprodukte und so weiter, angeben)?
10. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung verpflichtende Vorgaben oder vertragliche Regelungen zur Nutzung regionaler oder biologischer Produkte (falls ja, bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anteil sowie relevante Vertragsklauseln angeben)?
11. Wird nach Kenntnis der Landesregierung die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die beauftragten Unternehmen überprüft (falls ja, bitte angeben, welche Maßnahmen ergriffen werden und ob es seit dem Jahr 2022 Verstöße gab)?
12. Wie lang sind nach Kenntnis der Landesregierung die Transportwege der Lebensmittel vom Produktionsstandort bis zur jeweiligen Klinik?
13. Welche Transportmittel werden nach Kenntnis der Landesregierung für die Lieferung von Rohprodukten und Fertigmahlzeiten genutzt (bitte auch nach Warengruppen, wie zum Beispiel Rohware, Convenience-Produkte oder fertige Mahlzeiten, differenzieren)?
14. Wie oft erfolgen nach Kenntnis der Landesregierung die Anlieferungen pro Woche (bitte auch nach Warengruppen differenziert angeben)?
Antwort zu den Fragen 1 bis 14:
Mit der oben genannten Kleinen Anfrage 611 wird der Stellenwert der Essensversorgung in Kliniken herausgestellt und werden eine Vielzahl von konkreten Fragen zu diesem Thema gestellt.
Gemäß § 26 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) unterliegen Krankenhäuser der Rechtsaufsicht durch die zuständige Behörde. Die Aufsicht erstreckt sich hierbei auf die Beachtung der für Krankenhäuser geltenden Vorschriften, insbesondere des Krankenhausgesetzes, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung. Die Rechtsaufsicht stellt keine Aufsicht über die fachlichen Belange dar und ermöglicht daher auch keine fachlichen Vorgaben. Rechtlich verbindliche Vorgaben zur Einhaltung von Konzepten oder Zertifizierungspflichten im Bereich der Ernährung gibt es für die Kliniken im Hinblick auf die Ernährung der Patientinnen und Patienten nicht. Es gibt auch keine allgemeinen Auskunftsverpflichtungen der Kliniken in dieser Hinsicht gegenüber der Landesregierung.
Auch nach Auffassung der Landesregierung kommt der Ernährung in Krankenhäusern eine wesentliche Bedeutung zu. Qualitativ hochwertiges und schmackhaftes Essen trägt zur Gesundung erkrankter Menschen wesentlich bei. Wie dieses Essen bereitet wird und woher die Rohstoffe hierfür bezogen werden, entscheiden die Kliniken selbst. Detailinformationen beispielsweise zu Lieferanten, den genauen Kosten, der personellen Ausstattung der Küchen, den konkreten Vertragsbedingungen für das Küchenpersonal oder ähnliche Fragen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Fragestellungen der oben genannten Kleinen Anfrage können daher durch die Landesregierung nicht beantwortet werden.
Auf Nachfrage teilte die Landeskrankenhausgesellschaft mit, dass auch ihr detaillierte Informationen zur Speisenversorgung in den Kliniken nicht vorliegen. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Beantwortung der einzelnen Fragen der Kleinen Anfragen 611 und 612 über die eingangs des Schreibens getätigten Ausführungen hinaus durch die Landesregierung nicht möglich ist.
Schenk
Ministerin
Dateien
- Kleine Anfrage 8/611 der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (159 KB) - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (180 KB)

