Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil II
Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil II
18.03.2025 - Drucksache 8/612 -
Die Ernährung in Krankenhäusern ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung und hat direkte Auswirkungen auf die Genesung von Patientinnen und Patienten. Eine ausgewogene, qualitativ hochwertige und an die individuellen Krankheitsbilder angepasste Verpflegung ist daher keine Nebensache, sondern eine medizinische Notwendigkeit. Zugleich trägt die Krankenhausverpflegung eine erhebliche ökologische und soziale Verantwortung: von der Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards über die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe bis hin zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid-Emissionen und Lebensmittelverschwendung.
Die Landesregierung wird gebeten, alle Antworten nach Klinikstandorten und gegebenenfalls Betreibermodellen (kommunal, privat, kirchlich und so weiter) aufzuschlüsseln und, sofern sinnvoll, zwischen Rohstofflieferanten, Caterern, Kochmethoden und Ernährungsplänen zu differenzieren.
Ich frage die Landesregierung:
- Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten pro Mahlzeit für Patientinnen und Patienten (bitte nach Klinikstandorten differenzieren und angeben, ob diese Kosten aus dem Klinikbudget oder aus anderen Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel einer Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten, gedeckt werden)?
- Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittlichen Gesamtkosten der Krankenhausverpflegung pro Klinikstandort und Jahr (bitte aufschlüsseln nach Kosten für Rohwaren, externe Catering-Dienstleistungen, Personal, Transport, Entsorgung und sonstige Kosten)?
- Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die Essensversorgung in den Kliniken in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte Entwicklung der Kosten pro Klinikstandort sowie pro Mahlzeit aufzeigen)?
- Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Mehrkosten für Spezialkostformen, wie zum Beispiel Diätkost, vegane Ernährung oder halal-zertifizierte Mahlzeiten, und wer trägt diese nach Kenntnis der Landesregierung (bitte auch angeben, ob die zusätzlichen Kosten den Patientinnen und Patienten auferlegt werden oder aus dem Klinikbudget finanziert werden)?
- In welchen Kliniken wird nach Kenntnis der Landesregierung das Küchenpersonal direkt durch die Klinik oder deren Träger angestellt und wo erfolgt die Essensversorgung nach Kenntnis der Landesregierung durch externe Dienstleister?
- Welche Tarifverträge oder Lohnvereinbarungen gelten nach Kenntnis der Landesregierung für das Küchenpersonal in den Kliniken (bitte gegebenenfalls nach externen Dienstleistern sowie nach Tätigkeit, wie zum Beispiel Köchinnen und Köche, Küchenhilfen oder Spülkräfte, differenzieren)?
- Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Personalstruktur im Küchenbereich in den letzten zehn Jahren verändert; gab es einen Rückgang an festangestelltem Personal zugunsten von extern respektive fremdvergebenen Dienstleistungen oder befristeten Verträgen?
- Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen, Personalmangel oder Überlastung in der Krankenhausgastronomie (falls ja, bitte auch nach Art der Beschwerde differenzieren)?
- Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der in der Krankenhausgastronomie Beschäftigten und wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil an Teilzeitkräften (bitte auch nach Anstellungsträgern aufschlüsseln)?
- Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Krankenhausgastronomie (falls ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen, wie zum Beispiel bessere Bezahlung, Arbeitszeitverkürzung oder zusätzliche Fachkräfte, angeben)?
- Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Landesregierung der Fachkräftemangel auf die Krankenhausgastronomie in Thüringen und sind nach Kenntnis der Landesregierung bestimmte Klinikstandorte besonders betroffen; gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Programme zur Fachkräftegewinnung oder -qualifizierung?
Antwort der Landesregierung:
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat die Kleine Anfrage 8/612 vom 18. März 2025 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Mai 2025 beantwortet:
1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten pro Mahlzeit für Patientinnen und Patienten (bitte nach Klinikstandorten differenzieren und angeben, ob diese Kosten aus dem Klinikbudget oder aus anderen Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel einer Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten, gedeckt werden)?
2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittlichen Gesamtkosten der Krankenhausverpflegung pro Klinikstandort und Jahr (bitte aufschlüsseln nach Kosten für Rohwaren, externe Catering-Dienstleistungen, Personal, Transport, Entsorgung und sonstige Kosten)?
3. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die Essensversorgung in den Kliniken in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte Entwicklung der Kosten pro Klinikstandort sowie pro Mahlzeit aufzeigen)?
4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Mehrkosten für Spezialkostformen, wie zum Beispiel Diätkost, vegane Ernährung oder halal-zertifizierte Mahlzeiten, und wer trägt diese nach Kenntnis der Landesregierung (bitte auch angeben, ob die zusätzlichen Kosten den Patientinnen und Patienten auferlegt werden oder aus dem Klinikbudget finanziert werden)?
5. In welchen Kliniken wird nach Kenntnis der Landesregierung das Küchenpersonal direkt durch die Klinik oder deren Träger angestellt und wo erfolgt die Essensversorgung nach Kenntnis der Landesregierung durch externe Dienstleister?
6. Welche Tarifverträge oder Lohnvereinbarungen gelten nach Kenntnis der Landesregierung für das Küchenpersonal in den Kliniken (bitte gegebenenfalls nach externen Dienstleistern sowie nach Tätigkeit, wie zum Beispiel Köchinnen und Köche, Küchenhilfen oder Spülkräfte, differenzieren)?
7. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Personalstruktur im Küchenbereich in den letzten zehn Jahren verändert; gab es einen Rückgang an festangestelltem Personal zugunsten von extern respektive fremdvergebenen Dienstleistungen oder befristeten Verträgen?
8. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen, Personalmangel oder Überlastung in der Krankenhausgastronomie (falls ja, bitte auch nach Art der Beschwerde differenzieren)?
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der in der Krankenhausgastronomie Beschäftigten und wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil an Teilzeitkräften (bitte auch nach Anstellungsträgern aufschlüsseln)?
10. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Krankenhausgastronomie (falls ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen, wie zum Beispiel bessere Bezahlung, Arbeitszeitverkürzung oder zusätzliche Fachkräfte, angeben)?
11. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Landesregierung der Fachkräftemangel auf die Krankenhausgastronomie in Thüringen und sind nach Kenntnis der Landesregierung bestimmte Klinikstandorte besonders betroffen; gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Programme zur Fachkräftegewinnung oder -qualifizierung?
Antwort zu den Fragen 1 bis 11:
Mit der oben genannten Kleinen Anfrage 612 wird der Stellenwert der Essensversorgung in Kliniken herausgestellt und werden eine Vielzahl von konkreten Fragen zu diesem Thema gestellt.
Gemäß § 26 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) unterliegen Krankenhäuser der Rechtsaufsicht durch die zuständige Behörde. Die Aufsicht erstreckt sich hierbei auf die Beachtung der für Krankenhäuser geltenden Vorschriften, insbesondere des Krankenhausgesetzes, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung. Die Rechtsaufsicht stellt keine Aufsicht über die fachlichen Belange dar und ermöglicht daher auch keine fachlichen Vorgaben. Rechtlich verbindliche Vorgaben zur Einhaltung von Konzepten oder Zertifizierungspflichten im Bereich der Ernährung gibt es für die Kliniken im Hinblick auf die Ernährung der Patientinnen und Patienten nicht. Es gibt auch keine allgemeinen Auskunftsverpflichtungen der Kliniken in dieser Hinsicht gegenüber der Landesregierung.
Auch nach Auffassung der Landesregierung kommt der Ernährung in Krankenhäusern eine wesentliche Bedeutung zu. Qualitativ hochwertiges und schmackhaftes Essen trägt zur Gesundung erkrankter Menschen wesentlich bei. Wie dieses Essen bereitet wird und woher die Rohstoffe hierfür bezogen werden, entscheiden die Kliniken selbst. Detailinformationen beispielsweise zu Lieferanten, den genauen Kosten, der personellen Ausstattung der Küchen, den konkreten Vertragsbedingungen für das Küchenpersonal oder ähnliche Fragen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Fragestellungen der oben genannten Kleinen Anfrage können daher durch die Landesregierung nicht beantwortet werden.
Auf Nachfrage teilte die Landeskrankenhausgesellschaft mit, dass auch ihr detaillierte Informationen zur Speisenversorgung in den Kliniken nicht vorliegen. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Beantwortung der einzelnen Fragen der Kleinen Anfragen 611 und 612 über die eingangs des Schreibens getätigten Ausführungen hinaus durch die Landesregierung nicht möglich ist.
Schenk
Ministerin
Dateien
- Kleine Anfrage 8/612 der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (159 KB) - Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (172 KB)

