Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen Teil 1

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen Teil 1

Rede zum Antrag der Fraktion Die Linke "Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen"

20.06.2025 - Drucksache 8/904


Danke, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich weiß, dass um die Mittagszeit sich manchmal hier der Raum leert, aber ich kann nur alle dazu einladen, diesem Tagesordnungspunkt und dieser Debatte weiter zu folgen, weil es ein sehr zentrales Thema für uns in Thüringen sein sollte.

Mit dem vorliegenden Antrag „Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen“ möchten wir, dass auf Worte Taten folgen. Wir alle haben in den letzten Monaten immer wieder vor Augen geführt bekommen, wie tief sogenannte geschlechtsspezifische patriarchale Gewalt in unserer Gesellschaft verankert ist. Im MDR erschien am 25. April dieses Jahres ein Artikel, in dem die Betroffene eines versuchten Femizids ihre Erfahrung schildert. Und ein Gedanke, den die Betroffene im Artikel geäußert hat, möchte ich hier zitieren. Sie sprach aus: „Ich ende jetzt, weil ein Mann ausflippt.“ Und ich glaube, das ist der Kern eines Femizids oder eines versuchten Femizids. Gemeint ist mit diesem Wort das Tötungsdelikt an einer Frau oder einem Mädchen aufgrund der Tatsache dessen, dass sie eine Frau oder ein Mädchen ist. Ich glaube, dass die tiefe Betroffenheit und die Erschütterung, die solche Taten immer wieder in uns auslösen, uns gleichzeitig auch die Frage aufdrängen sollte, was denn unser Beitrag sein kann, um solche Taten langfristig zu verhindern. Denn die Tötung einer Frau, eben weil sie eine Frau ist, ist wohl die endgültigste Form einer Vielzahl von Formen, die geschlechtsspezifische Gewalt annehmen kann. Denn Fakt ist, geschlechtsspezifische Gewalt findet tagtäglich statt. Sie findet überall dort statt, wo Frauen und Mädchen herabgewürdigt werden, wo sie verächtlich gemacht werden, wo sie objektifiziert werden, wo ihnen nicht geglaubt wird.

(Beifall Die Linke)

Mit der Istanbul-Konvention als geltendes Recht ist Thüringen in der Pflicht, Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Den Einstieg haben wir auch in der letzten Legislatur mit dem Chancengleichheitsfördergesetz bereits gemacht. Nun gilt es, weitere wichtige Schritte zu gehen.

Sie sehen im vorliegenden Antrag ein durchaus großes Bündel an verschiedenen Maßnahmen, das wir hier auf Landes- und auch auf Bundesebene vorschlagen. Wir als Linke wollen den Betroffenen das Signal geben, dass wir nicht nur hinsehen und diese strukturelle Gewalt als solche anerkennen, sondern dass wir auch handeln, um Täter zur Rechenschaft zu ziehen, um Betroffenen auch besser Schutz bieten zu können und vor allem um geschlechtsspezifische Gewalt und all ihre Formen im Keim zu ersticken.

Ich denke und hoffe, dass dieses Anliegen eines ist, das die meisten Abgeordneten hier im Saal eint, und dass wir es schaffen, entsprechend gemeinsam hier relevante Maßnahmen auf den Weg zu bringen, unabhängig davon, dass nun wir als Fraktion Die Linke diesen Antrag eingebracht haben.

Ich freue mich sehr auf die heutige Debatte und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BSW, Die Linke)