Gewaltschutz jetzt statt 2032: Thüringen macht vor, was bundesweit nötig ist

„Ich begrüße, dass mit der heutigen Entscheidung des Bundesrates der Weg für ein bundesweites Gewalthilfegesetz freigemacht wurde. Gleichzeitig ist deutlich zu kritisieren, dass im Gesetz ein Rechtanspruch auf Schutz erst im Jahr 2032 vorgesehen ist. Gewalt ist eine reale Bedrohung für viele Frauen - jetzt und nicht erst in sieben Jahren. Ein Rechtsanspruch sollte bereits heute gelten“, erklärt Lena Saniye Güngör, gleichstellungspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag.

Mit Blick auf den Freistaat ergänzt Güngör: „Thüringen schreitet schon jetzt voran, das noch von rot-rot-grün erfolgreich eingebrachte Thüringer Chancengleichheitsfördergesetz umzusetzen, damit ist der Ausbau der Frauenhäuser und Schutzwohnungen in Thüringen bereits gesetzlich untermauert. Orientiert wird sich dabei an den Empfehlungen der Istanbul-Konvention. Das Gesetz ist seit Anfang des Jahres in Kraft getreten und wird in den kommenden Jahren für eine strukturelle Stärkung der Schutzstrukturen in Thüringen erheblich beitragen. Als Linke werden wir die neue Brombeer-Koalition bei der Umsetzung des Gesetzes genau im Auge behalten, um Verzögerungen konsequent zu verhindern."