Kosten der Schülerbeförderung in den 11. und 12. Klassen im Haushaltsjahr 2019 - nachgefragt
Kosten der Schülerbeförderung in den 11. und 12. Klassen im Haushaltsjahr 2019 - nachgefragt
29.04.2020 - Drucksache 7/587 -
In der Kleinen Anfrage 7/316 haben wir auf § 4 des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen (ThürSchFG) zur Möglichkeit der Beteiligung von Erziehungsberechtigten beziehungsweise von volljährigen Schülerinnen und Schülern an den Kosten der Schülerbeförderung in den Klassen 11 und 12 verwiesen. Konkret fragten wir, in welchem Umfang die Schulträger, die Erziehungsberechtigten beziehungsweise die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Beförderungskosten im Haushaltsjahr 2019 beteiligt wurden. Aus der Antwort der Landesregierung in Drucksache 7/527 geht hervor, dass die Landesregierung keine Angaben machen konnte, obwohl die Schulträger die Kostenbeteiligung in einer Satzung regeln müssen und diese dem Thüringer Landesverwaltungsamt als zentrale Mittel- und Bündelungsbehörde vorzulegen sind. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist ein direkt dem Thüringer Ministerium für lnneres und Kommunales unterstelltes Landesamt.
Zudem informierte die Landesregierung in ihrer Antwort darüber, dass Aussagen zu den tatsächlichen Kosten der Schülerbeförderung bei den Schulträgern sowie die Einnahmen aus der Kostenbeteiligung für das Haushaltsjahr 2019 noch nicht vorliegen würden, da die Jahresrechnungsstatistiken noch nicht vorlägen.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie begründet die Landesregierung, dass sie, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/316 dargestellt, keine Aussage zu den dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorzulegenden Satzungen gemäß § 4 ThürSchFG treffen konnte?
- Mit welchem konkreten Aufwand hat sich die Landesregierung bemüht, die Antworten auf die Fragen der Kleinen Anfrage 7/316 zu beschaffen? Hat dabei das für die Beantwortung zuständige Ministerium direkt beim Thüringer Landesverwaltungsamt angefragt oder vielmehr den Versuch unternommen, eine Beantwortung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zu ermöglichen?
- Sollte sich aus der Beantwortung von Frage 2 ergeben, dass eine direkte Abfrage beim Thüringer Landesverwaltungsamt und/oder eine Beteiligung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales unterblieben ist, wie begründet dies die Landesregierung?
- In welcher Höhe sind den Trägern öffentlicher Schulen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 Kosten der Schülerbeförderung entstanden (bitte Einzelaufstellung nach Trägern)?
- In welcher Höhe haben die Träger öffentlicher Schulen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 anteilig die Kosten der Schülerbeförderung auf die Erziehungsberechtigten beziehungsweise volljährigen Schülerinnen und Schüler umgelegt und tatsächlich vereinnahmt (bitte Einzelaufstellung nach Trägern)?
Antwort der Landesregierung:
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage 7/587 vom 29. April 2020 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juni 2020 beantwortet:
1. Wie begründet die Landesregierung, dass sie, wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 7/316 dargestellt, keine Aussage zu den dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorzulegenden Satzungen gemäß § 4 ThürSchFG treffen konnte?
Antwort:
Im Hinblick auf die Ausführungen in der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/316 wurde das Thüringer Landesverwaltungsamt um Stellungnahme gebeten. Dieses hat mitgeteilt, dass die Landkreise und kreisfreien Städte Schülerbeförderungssatzungen erlassen können, die dem Thüringer Landesverwaltungsamt nach Beschlussfassung angezeigt werden und daher dem Thüringer Landesverwaltungsamt vorliegen. Daraus ergibt sich jedoch nicht, in welcher Höhe die kommunalen Gebietskörperschaften jährlich Einnahmen, insbesondere für die Kostenbeteiligung ab Klassenstufe 11 erzielen. Dem Thüringer Landesverwaltungsamt als oberer Rechtsaufsichtsbehörde liegen keine Zahlen zu den Einnahmen aus den vorgenannten Kostenbeteiligungen vor. Dies gilt insoweit auch für die unteren Rechtsaufsichtsbehörden. Die Beteiligung an den Kosten der Schülerbeförderung ab Klassenstufe 11 erfolgt vielmehr in der Regel durch die Schulverwaltungsämter bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.
2. Mit welchem konkreten Aufwand hat sich die Landesregierung bemüht, die Antworten auf die Fragen der Kleinen Anfrage 7/316 zu beschaffen? Hat dabei das für die Beantwortung zuständige Ministerium direkt beim Thüringer Landesverwaltungsamt angefragt oder vielmehr den Versuch unternommen, eine Beantwortung über das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales zu ermöglichen?
Antwort:
Das für die Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/316 federführende Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales wegen dessen Zuständigkeit für das Thüringer Landesverwaltungsamt um Zuarbeit gebeten.
3. Sollte sich aus der Beantwortung von Frage 2 ergeben, dass eine direkte Abfrage beim Thüringer Landesverwaltungsamt und/oder eine Beteiligung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales unterblieben ist, wie begründet dies die Landesregierung?
Antwort:
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. In welcher Höhe sind den Trägern öffentlicher Schulen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 Kosten der Schülerbeförderung entstanden (bitte Einzelaufstellung nach Trägern)?
Antwort:
Eine Übersicht der Ausgaben der Kommunen für Schülerbeförderung aus den Jahresrechnungen 2016 bis 2018 ist in den folgenden Anlagen beigefügt. Eine Aufteilung auf einzelne Klassenstufen ist hierbei nicht möglich.
5. In welcher Höhe haben die Träger öffentlicher Schulen in den Haushaltsjahren 2016, 2017 und 2018 anteilig die Kosten der Schülerbeförderung auf die Erziehungsberechtigten beziehungsweise volljährigen Schülerinnen und Schüler umgelegt und tatsächlich vereinnahmt (bitte Einzelaufstellung nach Trägern)?
Antwort:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Holter
Minister
Dateien
- Antwort auf die Kleine Anfrage 7/587 der Abgeordneten Güngör und Bilay (DIE LINKE)
PDF-Datei (227 KB) - Kleine Anfrage 7/587 der Abgeordneten Güngör und Bilay (DIE LINKE)
PDF-Datei (107 KB)