Berücksichtigung von Gleichstellung und Diskriminierungsverbot bei der Besetzung von Staatssekretärsposten

Berücksichtigung von Gleichstellung und Diskriminierungsverbot bei der Besetzung von Staatssekretärsposten

31.01.2025 - Drucksache 8/369 -


Die Landesregierung hat bis zum Tag der Fragestellung bislang zehn Staatssekretäre ernannt. Hierbei ist augenfällig, dass es sich ausnahmslos um Männer ohne Migrationshintergrund handelt. In Thüringen ist die öffentliche Verwaltung über das Thüringer Gleichstellungsgesetz und mittelbar über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) des Bundes gehalten, einer Benachteiligung aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität entgegenzuwirken. Insbesondere verpflichtet das Thüringer Gleichstellungsgesetz zudem dazu, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern.

Ich frage die Landesregierung: 

  1. Wie viele Bewerbungen lagen für die bislang besetzten Staatssekretärsposten vor (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem zu besetzenden Posten, Geschlecht und, soweit bekannt, weiteren Merkmalen nach § 1 AGG)? 
  2. Soweit es mehrere Bewerberinnen und Bewerber gab, welche Gründe gaben jeweils letztlich den Ausschlag gegenüber Bewerberinnen bzw. Bewerbern, die aufgrund anderer Merkmale dem Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes unterfallen (bitte aufschlüsseln nach jeweiligem zu besetzenden Posten)? 
  3. Soweit es keine weiteren Bewerberinnen und Bewerber gab, welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Zuge des Besetzungsverfahrens ergriffen, um ihrem gesetzlichen Auftrag der Förderung von Gleichstellung von Frauen und Männern gemäß § 2 Thüringer Gleichstellungsgesetz zu genügen? 
  4. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zukünftig zu ergreifen, um der offensichtlichen Unterrepräsentanz von Frauen auf Staatssekretärsebene abzuhelfen?

(Beifall Die Linke)

König, Staatssekretär:

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Stellen der Staatssekretäre wurden nicht ausgeschrieben, da diese grundsätzlich nicht der Ausschreibungspflicht unterliegen. Bewerbungen auf Ausschreibungen liegen somit nicht vor.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ach!)

Es lag jedoch eine Initiativbewerbung einer weiblichen Person für die zu besetzenden Staatssekretärspositionen vor. Diese Initiativbewerbung erfolgte auf alle ab dem 19. Dezember 2024 zu besetzenden Staatssekretärspositionen. Das betrifft insbesondere – weil Sie konkret fragten – zwei Staatssekretärspositionen im Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlicher Raum, zwei Staatssekretärspositionen im Finanzministerium, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz, eine Staatssekretärsposition im Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten und eine Staatssekretärsposition in der Staatskanzlei.

Zu Frage 2: Ausschlaggebend für die Entscheidung zu der genannten Initiativbewerbung war bzw. ist das Fehlen der erforderlichen Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Landesregierung.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ach!)

Zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 1 ausgeführt, gab es eine weitere Bewerberin, deswegen erübrigt sich die Antwort auf Frage 3.

(Heiterkeit Die Linke)

Zu Frage 4: Das Gleichstellungsgesetz verfolgt das Ziel, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des öffentlichen Lebens durch geeignete Maßnahmen zu fördern und zu sichern. Zur weiteren Durchsetzung dieses Ziels hat die Landesregierung am 30. Januar 2025 eine Frau zur Staatssekretärin im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten ernannt.

Nachfrage Abgeordnete Mitteldorf, Die Linke:

Vielen Dank. Eine Frau, juhu. Sie haben jetzt natürlich gerade noch mal ausgeführt, dass es ja keine Bewerbung gab, und deshalb die Fragen nicht beantwortet – verstehe ich. Dann frage ich mal andersrum: Gab es seitens der Ministerinnen und Minister mehrere Personen, die für Staatssekretärspositionen zur Verfügung gestanden haben oder in Betracht kämen, sagen wir es mal so, die andere Merkmale als männlich, cis, weiß bedeutet hätten.

König, Staatssekretär:

Im Vorfeld der Ernennung der Staatssekretäre gibt es quasi eine Dokumentation auch des Auswahlverfahrens. Im Rahmen dieser Dokumentation, die durch die entsprechenden vorschlagsberechtigten Ministerinnen und Minister vorgenommen wurden, wurden uns auch Auswahlentscheidungsprozesse mitgeteilt. Über die Inhalte dieser Auswahlprozesse kann ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen hier an diesem Pult nichts sagen.

Nachfrage Abgeordnete König-Preuss, Die Linke:

Genau. Herzlichen Dank für die bisherigen Antworten. Mich würde interessieren, ob die Landesregierung die aktuelle Geschlechtsverteilung von eins zu zwölf bei den Staatssekretären für ausreichend erachtet.

König, Staatssekretär:

Wir haben quasi als Landesregierung die Kritik wahrgenommen, die im öffentlichen Raum zu dem Thema kursierte, und haben auch entsprechend gehandelt und am 30. Januar eine Staatssekretärin berufen.

(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Wegen uns?!)

Nachfrage Abgeordnete Große-Röthig, Die Linke:

Ich zitiere: Für uns ist außerdem relevant, ob es überhaupt einen Auswahlprozess gab oder ob sich die Besetzungsbemühungen am Ende immer nur um eine Person und deren Versorgung drehten. – Das war der Kollege Bühl am 25.11.2023. Wie bewerten Sie diese Aussage vor dem Hintergrund der Beantwortung von Frage 2?

König, Staatssekretär:

Ich hatte ja schon gesagt, dass wir unsere Auswahlprozesse streng nach dem Prinzip der Bestenauslese durchführen und dass es im Fall der Initiativbewerbung, die ich Ihnen vorgestellt hatte, an politischen Übereinstimmungen zur Landesregierung fehlte und deswegen diese Initiativbewerbung einer weiblichen Person nicht berücksichtigt werden konnte. Sie kennen ja die ganze Diskussion aus der letzten Legislatur im Untersuchungsausschuss 7/4 und wissen,

(Unruhe Die Linke)

dass eigene Leistung und Befähigung quasi auf der einen Seite stehen und eingehalten werden und auch dokumentiert sind, aber gleichzeitig natürlich auch das politische Vertrauensverhältnis vorliegen muss. So bewertet kann man das als Bewertung der Situation nehmen.