Sanierungsfall Grundschule „In der Waldsiedlung“ in der Stadt Hermsdorf
Sanierungsfall Grundschule „In der Waldsiedlung“ in der Stadt Hermsdorf
13.12.2024 - Drucksache 8/146 -
Am 27. November 2024 informierte der MDR in einem Medienbeitrag über die Sanierungsbedürftigkeit der Grundschule „In der Waldsiedlung“ in der Stadt Hermsdorf im Saale-Holzland-Kreis. Bemängelt werden unter anderem ein undichtes Dach und feuchte Wände. Die Sanierung der Grundschule sei erst für das Jahr 2029 vorgesehen. Die Grund-schule ist nur eines von vielen Sanierungsvorhaben im Saale-Holzland-Kreis. Laut MDR-Bericht sollen in dem Landkreis in den kommenden Jahren an 14 weiteren Bildungseinrichtungen Sanierungen stattfinden.
Ich frage die Landesregierung:
- Wer ist Gebäudeeigentümer und wie sind für den baulichen Zustand/die Instandhaltung der Grund-schule „In der Waldsiedlung“ die Verantwortlichkeiten zwischen Schulträger und Gebäudeeigentümer verteilt?
- Welche Fördermöglichkeiten standen dem Saale-Holzland-Kreis im Zeitraum der Jahre 2014 bis 2024 für Investitionen in den Schulbau mit welchem finanziellen Volumen zur Verfügung und wurden in welcher Höhe in Anspruch genommen (bitte differenzieren nach Schule und Schulart)?
- Wie schätzt die Landesregierung die erst für das Jahr 2029 geplante Sanierung der Grundschule „In der Waldsiedlung“ vor dem Hintergrund des Gesundheitsschutzes und einer möglichen Gefährdung der Nutzerinnen und Nutzer des Gebäudes ein?
- Welche Unterstützungsmöglichkeiten durch den Freistaat Thüringen sieht die Landesregierung, um die von dem Saale-Holzland-Kreis für das Jahr 2029 geplante Sanierung der Grundschule „In der Waldsiedlung“ schon im kommenden Jahr umzusetzen?
Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur:
Zunächst möchte ich auch meine erste Rede als Minister damit beginnen, Ihnen herzlich für die freundlichen Glückwünsche zu danken, und noch mal betonen, dass mir an einer konstruktiven Zusammenarbeit sehr gelegen ist. Insofern, Frau Kollegin Güngör, danke ich Ihnen für die Anfrage. Auch mich – und das möchte ich voranstellen – haben die Presseberichte über die Schule in Hermsdorf, um die es hier geht, sehr nachdenklich gemacht. Ich weiß, dass sich die Eltern große Sorgen machen. Ich weiß, dass in Rede steht, dass die Standfestigkeit bzw. die statische Festigkeit der Schule angezweifelt wird. Ich weiß aber auch von einem Gutachten, das da vorliegen soll. Ich danke zunächst mal, wie gesagt, für die Anfrage und möchte sie wie folgt beantworten:
Zu Frage 1: Nach dem Kenntnisstand der Landes-regierung befindet sich die Staatliche Grundschule „In der Waldsiedlung“ in Hermsdorf im Eigentum des Saale-Holzland-Kreises, der auch gleichzeitig der zuständige Schulträger ist. Der Saale-Holzland-Kreis ist als Schulträger nach § 13 des Thüringer Schulgesetzes dafür verantwortlich, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen in dessen Zuständigkeitsbereich vorzuhalten. Dies umfasst somit auch, die bauliche Infrastruktur wie beispielsweise die Schulgebäude in einem baulichen Zustand vorzuhalten, der für einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb erforderlich ist.
Zu Frage 2: Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten. Zu den Fördermöglichkeiten der Schulbauförderung ist zu sagen: Dem Saale-Holzland-Kreis standen und stehen grundsätzlich die an staatliche Schulträger gerichteten Projektförderprogramme der Schulbauförderung zur Verfügung. In den Jahren 2014 bis 2024 waren das das aus Landesmitteln finanzierte Schulinvestitionsprogramm sowie das vom Land kofinanzierte Bundesprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen. Letzteres ist bewilligungsseitig in den Jahren 2018 bis 2020 vollständig ausgeschöpft worden und läuft nach den Vorgaben des Bundes derzeit aus, sodass hier keine neuen Bewilligungen mehr möglich sind.
Im genannten Zeitraum standen den staatlichen Schulträgern Thüringens über diese Programme folgende Fördervolumina zur Verfügung: aus dem Schulinvestitionsprogramm ca. 320 Millionen Euro, im Rahmen des Bundesprogramms zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen ca. 80 Millionen Euro. In den Jahren 2014 bis 2024 wurden im Rahmen dieser Programme insgesamt neun Schulen durch den Saale-Holzland-Kreis zur Förderung angemeldet. Im Ergebnis davon konnten fünf Schulen mit Investitionsmitteln für Schulbaumaßnahmen in Höhe von 12,63 Millionen Euro bedacht werden. Nach Schulart erhielten folgende Schulen Fördersummen: die Grund-schule „Hermann Sachse“ in Bad Klosterlausnitz ca. 450.000 Euro, die Grundschule Königshofen 1,646 Millionen Euro, die Grundschule „Saaletal-blick“ in Orlamünde 6 Millionen Euro, die Regel-schule Dorndorf 2,93 Millionen Euro und die Gemeinschaftsschule in Bürgel 1,597 Millionen Euro.
Weiterhin erhalten alle staatlichen Schulträger seit 1995 eine jährliche Investitionspauschale für Schul-gebäude, den sogenannten Sonderlastenausgleich für Schulbauten nach § 22 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes. Diese Mittel dürfen von den Schulträgern eigenverantwortlich im Schulbaubereich eingesetzt werden. Eine Zuordnung der Mittel zu bestimmten Schulen oder Schularten erfolgt bewilligungsseitig daher grundsätzlich nicht. Der Saale-Holzland-Kreis erhielt auf diesem Wege in den Jahren 2014 bis 2024 Investitionsmittel in Höhe von insgesamt 9,56 Millionen Euro.
Nach den Programmen GanztagInvest und Digital-Pakt gibt es zusätzliche Fördermöglichkeiten. Dem Saale-Holzland-Kreis standen und stehen auch hier im Rahmen der genannten Programme Fördermöglichkeiten zur Verfügung bzw. sind auch durch diesen in Anspruch genommen worden. Zum einen Mittel des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in der Laufzeit 2021 bis 2022: Hier hat der Saale-Holzland-Kreis ein Budget von 1,069 Millionen Euro, aufgeteilt auf einen Fördermittelanteil von 90 Prozent in Höhe von 962.000 – alles gerundete Zahlen – und einen Eigenanteil von 10 Prozent in Höhe von 106.000 Euro, gehabt. Die Förderung bezog sich ausschließlich auf eine Förderung von Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagesbetreuung. Der Saale-Holzland-Kreis beantragte für die Grundschule „In der Waldsiedlung“ die Förderung von Baumaßnahmen für die Errichtung einer Spielanlage inklusive Fallschutz, die Ausstattung des Außenbereichs mit Spielgeräten und Sitzelementen, einer Sandkastenabdeckung inklusive Sonnensegel sowie des Hortbereichs mit Mobiliar und Garderobenspinden. Bei einer Investitionssumme in Höhe von 89.800 Euro wurde dem Saale-Holzland-Kreis eine Zuwendung von 80.820 Euro gewährt.
Zum Zweiten die Mittel aus dem Investitionsprogramm zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter in der Laufzeit 2024 bis 2027: Das Budget des Saale- Holzland-Kreises beträgt im Rahmen dieses Programms 4,266 Millionen Euro, aufgeteilt wiederum auf einen Fördermittelanteil von 90 Prozent in Höhe von 3,839 Millionen Euro und einen Eigenanteil von 10 Prozent in Höhe von 426.000 Euro. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf eine Förderung von Investitionen in den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbetreuung, also den Hort. Bisher liegt der Landesregierung kein Antrag des Saale-Holzland-Kreises auf Förderung von Maßnahmen im Rahmen des GanztagInvest II vor.
Zum Dritten Mittel aus dem DigitalPakt Schule in der Laufzeit 2019 bis 2024: Das Budget des Saale- Holzland-Kreises beträgt im DigitalPakt I 4,177 Millionen Euro ohne den Eigenanteil. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf den Ausbau oder die Verbesserung der digitalen Infrastruktur, also LAN und WLAN, einschließlich Schulserver, Ausstattung der Unterrichtsräume mit digitaler Präsentationstechnik sowie der Beschaffung von mobilen Endgeräten als Klassensatz. Über weitere Zusatz-programme käme eine weitere Förderung von mobilen Endgeräten für Schüler und Lehrkräfte sowie der Administration von Lehr-/Lerninfrastrukturen in Betracht. Für die Grundschule „In der Waldsiedlung“ wurden im Rahmen des DigitalPakts I 147.000 Euro für den Ausbau der Netzstruktur sowie für ein interaktives Display bewilligt.
Zu Frage 3: Wie im Rahmen der Beantwortung zu Frage 1 bereits dargestellt, ist der Saale-Holzland-Kreis als zuständiger Schulträger eigenverantwortlich dafür zuständig, das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Dies umfasst im Rahmen der kommunalen Selbst-verwaltung auch die eigenständige Beurteilung der Notwendigkeit von Schulbauvorhaben sowie die Entscheidung zu deren Priorisierung, Durchführung und Finanzierung. Das Land erhält üblicherweise nur dann über den baulichen Zustand einzelner Schulstandorte Kenntnis, wenn diese zur Begründung eines Förderbedarfs im Rahmen der Anmeldung von Schulbauvorhaben zu entsprechenden Förderprogrammen angeführt wird. Da bisher durch den Saale-Holzland-Kreis kein Sanierungsvorhaben für die Grundschule „In der Waldsiedlung“ zur Förderung angemeldet worden ist, liegen der Landesregierung auch keine belastbaren Informationen zur Beurteilung der tatsächlichen baulichen Situation an diesem Schulstandort vor.
Zu Frage 4: Es gibt verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Das wäre zum einen eine Unterstützungsmöglichkeit durch die Schulbauförderung. Eine Unterstützungsmöglichkeit durch die Landesregierung für die Sanierung der Grundschule käme im Wege einer Projektförderung über das Schulinvestitionsprogramm des Landes in Betracht. Nach der hierfür einschlägigen Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus muss der Saale-Holzland-Kreis das beabsichtigte Schulbauvorhaben an der Grundschule „In der Waldsiedlung“ hierfür zu-nächst bei dem für die Schulbauförderung zuständigen Ministerium, also bisher dem TMIL, zur Förderung anmelden. Die Anmeldefrist für das Förderjahr endete bereits am 30. Juni 2024, sodass eine Förderung frühestens ab dem Jahr 2026 möglich ist. Hierzu müsste der Landkreis bis zum 30. Juni 2025 eine Vorhabenanmeldung beim für Schulbauförderung zuständigen Ministerium, dem ehemaligen TMIL, vorlegen. Wie bereits im Rahmen der Beantwortung zu Frage 2 dargestellt, erhält der Saale-Holzland-Kreis als Schulträger auch weiterhin jährlich eine Investitionspauschale für Schulgebäude. Diese Mittel könnten vom Landkreis im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbstverständlich auch für Sanierungs- und Sicherungsarbeiten an der Grundschule in Hermsdorf eingesetzt werden.
Zum Zweiten: Eine Förderung des gesamten Schulneubaus aus Mitteln des GanztagInvest II ist nicht möglich. Es kommt beispielsweise nur die Förderung eines Hortneubaus bzw. eine anteilige Förderung eines Schulneubaus aus Mitteln des GanztagInvest II in Betracht. Die Vorhaben müssen jedoch entsprechend den Vorgaben des Bundes bis zum 30. September 2027 tatsächlich abgeschlossen und alle Mittel verausgabt worden sein.
Nachfrage Abgeordnete Große-Röthig, Die Linke:
Meine erste Frage ist: Wenn am 30.06. die Einreichungsperiode für die Schulbauförderung geendet hat, welche sind denn dann die Schulstandorte, die in der nächsten Förderperiode von den Schulbaumitteln profitieren?
Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur:
Grundsätzlich entscheidet das der Schulträger. Aber ich bitte Sie um Verständnis, ich würde Ihnen diese Frage gern schriftlich beantworten, nachdem ich das Haus übernommen habe und Zeit hatte, mich mit der Materie noch mal vertieft zu befassen.
Nachfrage Abgeordnete Große-Röthig, Die Linke:
Also gehe ich richtig in der Annahme – ich habe jetzt so ein bisschen die Zahlen mal mitgeschrieben –, dass allein der Saale-Holzland-Kreis 27,5 Millionen roundabout an Schulbaumitteln und Mitteln aus dem Digitalpakt I erhalten hat in den letzten zehn Jahren?
Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur:
Ich glaube, Sie haben die Zahlen richtig interpretiert. Die mir vorliegenden Zahlen sagen das, ja.
Dateien
- Sanierungsfall_Grundschule__In_der_Waldsiedlung__in_der_Stadt_Hermsdorf.pdf
PDF-Datei (63 KB) - Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (137 KB) - Antwort auf die 1. Zusatzfrage zur Mündlichen Anfrage 8/146 der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (169 KB)

