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            <title> Lena Saniye Güngör, MdL: RSS-Feed</title>
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            <language>de</language>
            <copyright> Lena Saniye Güngör, MdL</copyright>
            
            <pubDate>Wed, 26 Aug 2026 19:23:25 +0200</pubDate>
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                <pubDate>Fri, 12 Sep 2025 22:44:00 +0200</pubDate>
                <title>Arbeitsmarktintegration und rechtliche Grundlagen der German Professional School in Thüringen – Teil II</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/arbeitsmarktintegration-und-rechtliche-grundlagen-der-german-professional-school-in-thueringen-teil-ii/</link>
                
                <description>Arbeitsmarktintegration und rechtliche Grundlagen der German Professional School in Thüringen – Teil II vom 12.09.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitsmarktintegration und rechtliche Grundlagen der German Professional School in Thüringen – Teil II<br> <br> 12.09.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/103675/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1439</a> -&nbsp;<br> <br> Die Landesregierung hat die German Professional School (GPS) jüngst als Erfolgsmodell präsentiert, unter anderem mit einer Kohorte aus Südamerika und hohen Vermittlungszahlen. Diese Darstellung bedarf einer Überprüfung hinsichtlich Abgrenzung zu bestehenden Integrations- und Ausbildungspfaden, tatsächlicher Arbeitsmarktintegration sowie rechtlicher Belastbarkeit.</p>
<p><strong>Ich frage die Landesregierung</strong>:</p><ol> 	<li>Wie hoch ist die sechsmonatige Verbleibequote der GPS-Absolventinnen und GPS-Absolventen in Thüringen (bitte aufschlüsseln nach Kohorte, Standort, Branche und Beschäftigungsform)?</li> 	<li>Welche Abbruchquote in der Ausbildung erwartet die Landesregierung für die ersten GPS-Absolventinnen und GPS-Absolventen im ersten Lehrjahr (bitte aufschlüsseln nach Beruf, Standort der Berufsschule, Betriebssitz und Annahmebasis)?</li> 	<li>Wer trägt die Kosten, wenn Teilnehmende die GPS nicht erfolgreich absolvieren, und wie hoch fallen die Rückzahlungsforderungen aus?</li> 	<li>Welcher Aufenthaltstitel gilt für Teilnehmende während der GPS-Phase in Thüringen (bitte aufschlüsseln nach Rechtsgrundlage, Geltungsdauer, Nebenbestimmung und Sicherung des Lebensunterhalts)?</li> 	<li>Welche durchschnittliche Bearbeitungsdauer hatten die Visumverfahren der ersten Auslandskohorte (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsstaat, Auslandsvertretung, Antragsmonat und Einreisedatum)?</li> 	<li>Wie wird der rechtssichere Übergang vom Sprachkurs zur Ausbildung für Teilnehmende gewährleistet (bitte aufschlüsseln nach Statuswechsel, Zeitpunkt, zuständiger Behörde und Dokumentation)?</li> 	<li>Wer trug die Lebensunterhaltskosten der Teilnehmenden während der GPS-Zeit in Thüringen (bitte aufschlüsseln nach Kostenart, Kostenträger, Zeitraum und Betrag je Person)?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-74839</guid>
                <pubDate>Fri, 12 Sep 2025 20:37:00 +0200</pubDate>
                <title>Arbeitsmarktintegration und rechtliche Grundlagen der German Professional School in Thüringen – Teil I</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/arbeitsmarktintegration-und-rechtliche-grundlagen-der-german-professional-school-in-thueringen-teil-i/</link>
                
                <description>Arbeitsmarktintegration und rechtliche Grundlagen der German Professional School in Thüringen – Teil I vom 12.09.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitsmarktintegration und rechtliche Grundlagen der German Professional School in Thüringen – Teil I<br> <br> 12.09.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/103681/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1421</a> -&nbsp;<br> <br> Die Landesregierung hat die German Professional School (GPS) jüngst als Erfolgsmodell präsentiert, unter anderem mit einer Kohorte aus Südamerika und hohen Vermittlungszahlen. Diese Darstellung bedarf einer Überprüfung hinsichtlich Abgrenzung zu bestehenden Integrations- und Ausbildungspfaden, tatsächlicher Arbeitsmarktintegration sowie rechtlicher Belastbarkeit.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li>Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung in die GPS statt in eine Berufsintegrationsklasse an einer Berufsschule (bitte aufschlüsseln nach Entscheidungsstelle, Kriterium, Rechtsgrundlage und Jahr)?</li> 	<li>Wie viele Bewerberinnen und Bewerber der GPS wechselten aus Berufsintegrationsklassen in das GPS-Programm (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Standort)?</li> 	<li>Welche Kooperationsvereinbarung besteht mit dem Regionalen Integrationsnetzwerk IQ Thüringen im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung [IQ]“; bitte aufschlüsseln nach Gegenstand, Laufzeit, beteiligten Akteuren und Evaluationsmechanismus)?</li> 	<li>Welche Fälle von Doppelförderung gegenüber Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge oder Kursen des Landesprogramms Start Deutsch registrierte die Landesregierung seit dem Jahr 2024 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Maßnahme, Standort, Säule und Korrekturmaßnahme)?</li> 	<li>Wie verhindert die Landesregierung Parallelstrukturen zu Maßnahmen der Jobcenter (bitte aufschlüsseln nach Abstimmungsformat, Entscheidungsweg, Prüfzeitpunkt und beteiligter Institution)?</li> 	<li>Wie definiert die Landesregierung den Status „vermittelt“ im Kontext der GPS (bitte aufschlüsseln nach Definition, Nachweis und Stichtag)?</li> 	<li>Wie viele der Teilnehmenden verfügten zum Stichtag 31. August 2025 über einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag (bitte aufschlüsseln nach Beruf, Kammer, Betriebssitz und Vertragsdatum)?</li> 	<li>Wie viele der Teilnehmenden gelten als „kurz vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags“ ohne unterschriebenen Vertrag (bitte aufschlüsseln nach Stadium, geplantem Beruf, geplantem Betriebssitz und avisiertem Vertragsdatum)?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Fri, 12 Sep 2025 19:28:00 +0200</pubDate>
                <title>24-Stunden-Dorfläden in Thüringen</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/24-stunden-dorflaeden-in-thueringen/</link>
                
                <description>24-Stunden-Dorfläden in Thüringen vom 12.09.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>24-Stunden-Dorfläden in Thüringen<br> <br> 12.09.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/103628/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1420</a> -&nbsp;<br> <br> In den Jahren 2021 und 2022 hat die Landesregierung die sogenannten 24-Stunden-Dorfläden gefördert. Ziel war die Sicherstellung einer Nahversorgung, insbesondere im ländlichen Raum.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li>An welchen Standorten sind mit Unterstützung der Förderrichtlinien aus den Jahren 2021 und 2022 24-Stunden-Dorfläden entstanden?</li> 	<li>Mit Förderungen in welcher Höhe wurden die Projekte unterstützt (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?</li> 	<li>Gibt es alle diese Standorte noch?</li> 	<li>Welche Verkaufsfläche haben die entstandenen 24-Stunden-Dorfläden (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?</li> 	<li>In welchem Umkreis der geförderten Standorte befindet sich der nächste Nahversorger (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?</li> 	<li>In welchen Fällen kam es bei geförderten 24-Stunden-Dorfläden zu Rückforderungen oder Widerrufen von Fördermitteln und in welcher Höhe (bitte nach Standort, Jahr und Betrag aufschlüsseln)?</li> 	<li>Auf welcher Rechtsgrundlage dürfen die 24-Stunden-Dorfläden an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein und wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden bislang erteilt (bitte nach Landkreis/kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?</li> 	<li>Welche Rechtsauffassung vertritt die Landesregierung zu „begehbaren Automaten“ im Verhältnis zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz, auch im Lichte der Rechtsprechung im Land Hessen (vergleiche Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 4. Januar 2022, Aktenzeichen 3 L 1734/21 KS)?</li> 	<li>Welche Maßnahmen zur Sicherstellung von Tarifbindung, Arbeitsschutz und Nachtarbeitszuschlägen bestehen für die Beschäftigten in den 24-Stunden-Dorfläden (bitte nach Standort aufschlüsseln)?</li> 	<li>Welche Auswirkungen auf die vorhandene Nahversorgung (zum Beispiel Bäckereien, kleine Lebensmittelhändler) wurden nach Einführung von 24-Stunden-Dorfläden festgestellt (bitte nach Ort mit positiver oder negativer Wirkung aufschlüsseln)?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-74679</guid>
                <pubDate>Wed, 27 Aug 2025 18:42:00 +0200</pubDate>
                <title>„Lizzy“ – Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Gefährdungsanalyse von häuslicher Gewalt auch in Thüringen</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/lizzy-einsatz-von-kuenstlicher-intelligenz-zur-gefaehrdungsanalyse-von-haeuslicher-gewalt-auch-in-thueringen/</link>
                
                <description>„Lizzy“ – Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Gefährdungsanalyse von häuslicher Gewalt auch in Thüringen vom 27.08.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p>„Lizzy“ – Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Gefährdungsanalyse von häuslicher Gewalt auch in Thüringen?<br> <br> 27.08.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/103278/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1379</a> -&nbsp;<br> <br> Die App „Lizzy“ bietet mittels Künstlicher Intelligenz (KI) eine Gefährdungsanalyse von häuslicher Gewalt. Die App verwendet zwei Modellkategorien, die zur Einschätzung aktueller und zukünftiger häuslicher Gewalt dienen. Aktuell ist die App auf die Erfassung häuslicher Gewalt beschränkt. Laut Presseartikeln wird die App derzeit in acht Ländern, zum Beispiel in Beratungsstellen und Frauenhäusern, angewandt.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li>Inwieweit findet die App „Lizzy“ in Thüringen in Polizeidienststellen und nach Kenntnis der Landesregierung in Frauenhäusern oder bei weiteren Akteurinnen und Akteuren, die mit Opfern von häuslicher Gewalt interagieren, Anwendung (bitte aufschlüsseln nach Ort und Akteur)?</li> 	<li>Welche Chancen und Risiken sieht die Landesregierung in der Nutzung von KI-gestützten Gefährdungsanalysen für die Stärkung des Opferschutzes?</li> 	<li>Wenn die App „Lizzy“ in Thüringen Anwendung findet, welche Erfahrungswerte durch die Nutzung der App liegen im Bereich „Schutz vor häuslicher Gewalt“ nach Kenntnis der Landesregierung vor?</li> 	<li>In wie vielen Fällen von häuslicher Gewalt in Thüringen wurde nach Kenntnis der Landesregierung auf Basis der App „Lizzy“ eine Gefahrenanalyse vorgenommen (bitte aufschlüsseln nach Ort und Akteur)?</li> 	<li>In wie vielen der unter Frage 4 genannten Fälle konnte nach Kenntnis der Landesregierung mithilfe der Anwendung der App „Lizzy“ (erneute) häusliche Gewalt verhindert werden (bitte aufschlüsseln nach Ort und Akteur)?</li> 	<li>Sofern die App „Lizzy“ keine Anwendung in Thüringen findet, wie positioniert sich die Landesregierung zur Einführung einer Nutzung der App zur Verbesserung des Gewaltschutzes in Thüringen?</li> 	<li>Welche Kenntnisse zur Nutzung der App „Lizzy“ in anderen Ländern liegen der Landesregierung vor und wie schätzt sie diese Erkenntnisse hinsichtlich der Bekämpfung von häuslicher Gewalt und der Stärkung&nbsp;des Opferschutzes ein?</li> 	<li>Könnte die App „Lizzy“ nach Einschätzung der Landesregierung helfen, Hemmschwellen bei Betroffenen abzubauen und den Zugang zu Hilfsangeboten zu erleichtern?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-74589</guid>
                <pubDate>Tue, 19 Aug 2025 19:24:00 +0200</pubDate>
                <title>Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil III</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/kinderschutz-und-frueherkennungsuntersuchungen-in-thueringen-teil-iii/</link>
                
                <description>Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil III vom 19.08.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil II<br> <br> 19.08.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/103150/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1315</a> -&nbsp;</strong><br> <br> Wie die Tageszeitung Thüringer Allgemeine am 30. Juli 2025 berichtete, wurde ein fünfjähriges Kind im Wartburgkreis in extrem verwahrlostem Zustand in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in der Stadt Eisenach eingeliefert – es soll über Jahre isoliert und ohne ärztliche Versorgung gewesen sein. Allein im Jahr 2024 wurden im Wartburgkreis 84 lnobhutnahmen verzeichnet, im Jahr 2025 bislang 46.<br> <br> Der Fall wirft die Frage auf, wie gravierende Vernachlässigung über Jahre unbemerkt bleiben kann. Als strukturelles Problem benennt der Bericht den Wegfall des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, das bis Ende des Jahres 2023 ein Einladungs- und Meldesystem für U-Untersuchungen gewährleistete. Seit dessen ersatzlosem Auslaufen erhalten Eltern keine Erinnerungsschreiben mehr, die Verantwortung liegt allein bei ihnen. Fachleute warnen vor den Folgen fehlender Kontrolle.<br> <br> Wir fragen die Landesregierung:</p><ol> 	<li>Beabsichtigt die Landesregierung angesichts des aktuellen Falls im Wartburgkreis und möglicher weiterer unentdeckter Fälle kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die frühzeitige Erkennung von Kindeswohlgefährdungen zu verbessern? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen (zum Beispiel Wiedereinführung eines Erinnerungssystems für Früherkennungsuntersuchungen, verpflichtende Vorsorgeberatungen, verstärkte Kooperation zwischen Gesundheitsamt und Jugendamt, Ausbau von Hausbesuchsprogrammen et cetera) sind geplant und bis wann sollen diese umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?</li> 	<li>Plant die Landesregierung, die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen künftig wieder verbindlicher auszugestalten oder ein zentrales Einladungs- und Erinnerungssystem (analog zum früheren Vorsorgezentrum für Kinder) wieder einzuführen? Wenn ja, in welcher Form wird eine solche Regelung in welchem Zeithorizont angestrebt? Wenn nein, wie will die Landesregierung sicherstellen, dass kein Kind über Jahre „durchs Raster fällt“, so wie es im eingangs geschilderten Fall offenbar geschehen ist?</li> 	<li>Welche Rolle spielte das Landesverwaltungsamt bei der Durchführung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen (zum Beispiel als Träger des Vorsorgezentrums für Kinder oder als Empfänger von Meldungen über versäumte&nbsp;Untersuchungen)?</li> 	<li>Welche Aufgaben sind beim Landesverwaltungsamt seit dem Auslaufen des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zum Jahresende des Jahres 2023 entfallen?</li> 	<li>Ist mit dem Wegfall des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen Personal oder Infrastruktur im Landesverwaltungsamt oder in den Gesundheitsämtern freigesetzt worden? Wenn ja, wie wurden diese Kapazitäten anderweitig verwendet?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-74586</guid>
                <pubDate>Tue, 19 Aug 2025 18:00:00 +0200</pubDate>
                <title>Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil II</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/kinderschutz-und-frueherkennungsuntersuchungen-in-thueringen-teil-ii/</link>
                
                <description>Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil II vom 19.08.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil II<br> <br> 19.08.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/103151/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1314</a> -&nbsp;</strong><br> <br> Wie die Tageszeitung Thüringer Allgemeine am 30. Juli 2025 berichtete, wurde ein fünfjähriges Kind im Wartburgkreis in extrem verwahrlostem Zustand in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in der Stadt Eisenach eingeliefert – es soll über Jahre isoliert und ohne ärztliche Versorgung gewesen sein. Allein im Jahr 2024 wurden im Wartburgkreis 84 lnobhutnahmen verzeichnet, im Jahr 2025 bislang 46.<br> <br> Der Fall wirft die Frage auf, wie gravierende Vernachlässigung über Jahre unbemerkt bleiben kann. Als strukturelles Problem benennt der Bericht den Wegfall des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, das bis Ende des Jahres 2023 ein Einladungs- und Meldesystem für U-Untersuchungen gewährleistete. Seit dessen ersatzlosem Auslaufen erhalten Eltern keine Erinnerungsschreiben mehr, die Verantwortung liegt allein bei ihnen. Fachleute warnen vor den Folgen fehlender Kontrolle.<br> <br> <strong>Wir fragen die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li>Wie viele Kinder im Vorschulalter (0 Jahre bis zum Schuleintritt) besuchen nach Kenntnis der Landesregierung keine Kindertageseinrichtung (weder Kinderkrippe noch Kindergarten) in Thüringen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten möglichst mit absoluter Zahl und Anteil an der jeweiligen Alterskohorte)?</li> 	<li>Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Kinder, die weder eine Kindertageseinrichtung besuchen noch an Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, ein erhöhtes Risiko für unentdeckte Vernachlässigung oder Entwicklungsverzögerungen haben? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift oder plant die Landesregierung, um solche Kinder dennoch frühzeitig zu identifizieren und zu schützen (zum Beispiel verstärkte aufsuchende Elternarbeit, Meldewege über Geburtskliniken, regelmäßige Abfragen bei Einwohnermeldeämtern et cetera)? Wenn nein, warum nicht und auf welcher Grundlage gelangt sie zu dieser Auffassung?</li> 	<li>Aus welchen Gründen hat die Landesregierung das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zum 31. Dezember 2023 auslaufen lassen, ohne eine unmittelbare&nbsp;Nachfolgeregelung zu schaffen?</li> 	<li>Hat vor dem Auslaufen des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen eine Evaluierung des Gesetzes beziehungsweise des Einladungs- und Erinnerungssystems stattgefunden? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen bezüglich Wirksamkeit und notwendiger Verbesserungen ist die Landesregierung gekommen? Wenn nein, warum wurde auf eine Evaluation verzichtet?</li> 	<li>Trifft es zu, dass laut Medienberichten von Seiten des für Gesundheit zuständigen Ministeriums zur Begründung des Auslaufens des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen angeführt wurde, der mit dem Gesetz verbundene Verwaltungsaufwand sei hoch gewesen und der Nutzen gering? Wenn ja, welche empirischen Grundlagen (zum Beispiel statistische Auswertungen zur Teilnahmequote, Fachgutachten oder Erfahrungsberichte der Jugendämter) stützen diese Einschätzung und hält die Landesregierung diese Einschätzung vor dem Hintergrund der nun bekannt gewordenen Fälle von unentdeckter Kindesvernachlässigung weiterhin für gerechtfertigt?</li> 	<li>Ist der Landesregierung die öffentliche Kritik des eingetragenen Vereins Der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen an der ersatzlosen Schließung des Vorsorgezentrums für Kinder bekannt; wenn ja, welche Auffassung vertritt sie dazu?</li> 	<li>Teilt die Landesregierung die in der eingangs genannten Berichterstattung geschilderte Sorge, dass es derzeit „keinen Plan gibt, wie Eltern und Kinder jetzt“ – nach Wegfall des Einladungssystems – „erreicht werden“ und sieht sie in diesem Punkt Handlungsbedarf?</li> 	<li>Welche Schritte wurden seit Anfang des Jahres 2024 unternommen beziehungsweise sind geplant, um den vom eingetragenen Verein Der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen aufgezeigten Missstand zu beheben?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-74578</guid>
                <pubDate>Tue, 19 Aug 2025 17:30:00 +0200</pubDate>
                <title>Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil I</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/kinderschutz-und-frueherkennungsuntersuchungen-in-thueringen-teil-i/</link>
                
                <description>Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil I vom 19.08.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil I<br> <br> 19.08.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/103152/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1313</a> -&nbsp;</strong><br> <br> Wie die Tageszeitung Thüringer Allgemeine am 30. Juli 2025 berichtete, wurde ein fünfjähriges Kind im Wartburgkreis in extrem verwahrlostem Zustand in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in der Stadt Eisenach eingeliefert – es soll über Jahre isoliert und ohne ärztliche Versorgung gewesen sein. Allein im Jahr 2024 wurden im Wartburgkreis 84 lnobhutnahmen verzeichnet, im Jahr 2025 bislang 46.<br> <br> Der Fall wirft die Frage auf, wie gravierende Vernachlässigung über Jahre unbemerkt bleiben kann. Als strukturelles Problem benennt der Bericht den Wegfall des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, das bis Ende des Jahres 2023 ein Einladungs- und Meldesystem für U-Untersuchungen gewährleistete. Seit dessen ersatzlosem Auslaufen erhalten Eltern keine Erinnerungsschreiben mehr, die Verantwortung liegt allein bei ihnen. Fachleute warnen vor den Folgen fehlender Kontrolle.<br> <br> <strong>Wir fragen die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li>Wie viele Fälle von vorläufigen Schutzmaßnahmen beziehungsweise lnobhutnahmen zum Schutz von Kindern wegen Kindeswohlgefährdung (etwa aufgrund von Vernachlässigung, Überforderung der Eltern, Gewalt oder Ähnlichem) wurden in den Jahren 2024 und im bisherigen Jahr 2025 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens verzeichnet (bitte jeweils nach Jahr und Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?</li> 	<li>Welche Behörde oder Institution war bis zum 31. Dezember 2023 für die Überwachung der Teilnahme von Kindern an den gesetzlich vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U8 zuständig und wie war dieses System organisiert (bitte das Einladungs- und Meldesystem im Rahmen des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen kurz erläutern, zum Beispiel Tätigkeit des Vorsorgezentrums für Kinder, Benachrichtigung der Eltern, Mitteilung nicht wahrgenommener Untersuchungen an Jugendämter oder Landesbehörden und so weiter)?</li> 	<li>Trifft es zu, dass seit dem 1. Januar 2024 keine behördliche Stelle mehr systematisch prüft, ob Kinder die vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) tatsächlich erhalten haben? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde diese Überprüfung eingestellt beziehungsweise warum entfällt sie? Wenn nein, welche Behörde oder Stelle nimmt derzeit diese Aufgabe auf welcher Rechtsgrundlage wahr?</li> 	<li>Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Eltern nach dem Auslaufen des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen darüber zu informieren, dass keine automatischen Einladungen zu den U-Untersuchungen mehr erfolgen und sie nun eigenverantwortlich Termine für alle Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen müssen (beispielsweise Informationsschreiben an Eltern, öffentliche Bekanntmachungen, Hinweise über Geburtskliniken, Kinderärzte, Jugendämter oder andere Stellen)?</li> 	<li>Welche Daten liegen der Landesregierung über die Inanspruchnahme der U1- bis U9-Untersuchungen in Thüringen vor?</li> 	<li>Wie hoch waren in den Jahren 2022 und 2023 die Teilnahmequoten an den einzelnen U-Untersuchungen beziehungsweise wie viele Kinder haben diese Untersuchungen nicht wahrgenommen (bitte nach Untersuchungsart und – sofern verfügbar – nach Landkreis oder Region aufschlüsseln)?</li> 	<li>Verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse oder Schätzungen, wie sich die Teilnahmequoten an den Früherkennungsuntersuchungen seit dem Wegfall des Erinnerungssystems ab dem Jahr 2024 entwickelt haben; wenn ja, welche Angaben kann sie hierzu machen?</li> 	<li>Haben einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung nach dem Wegfall des zentralen Erinnerungssystems eigene Initiativen oder Programme eingeführt, um Eltern an fällige Früherkennungsuntersuchungen zu erinnern oder versäumte Untersuchungen nachzuholen? Wenn ja, welche Initiativen sind der Landesregierung bekannt (bitte konkrete Beispiele und zuständige Stellen nennen)? Wenn nein, sieht die Landesregierung einen Bedarf für solche unterstützenden Initiativen auf kommunaler Ebene und wie gedenkt sie dies gegebenenfalls zu fördern?</li> 	<li>Finden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen (beziehungsweise der vorschulischen Gesundheitsuntersuchungen in Kindertageseinrichtungen) Überprüfungen der Vorsorgeuntersuchungshefte der Kinder statt?</li> 	<li>Wenn Frage 9 mit ja beantwortet wird, bei wie vielen Kindern wurde bei den Schuleingangsuntersuchungen in den Jahren 2024 und 2025 in Thüringen festgestellt, dass U-Untersuchungen fehlten beziehungsweise nicht durchgeführt wurden (bitte – falls erhoben – nach Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?</li> 	<li>Welche Schritte unternehmen die Gesundheitsämter oder Jugendämter nach Kenntnis der Landesregierung, wenn festgestellt wird, dass ein Kind eine oder mehrere vorgesehene Früherkennungsuntersuchungen nicht absolviert hat (bitte darstellen, ob zum Beispiel die Eltern benachrichtigt beziehungsweise beraten werden, ob Nachholuntersuchungen angeboten werden oder ob eine Meldung an das Jugendamt erfolgt)?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Fri, 15 Aug 2025 21:27:00 +0200</pubDate>
                <title>Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf die Orthopädieschuhtechnik – Teil II</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/auswirkungen-der-mindestlohnerhoehung-auf-die-orthopaedieschuhtechnik-teil-ii/</link>
                
                <description>Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf die Orthopädieschuhtechnik – Teil II vom 15.08.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf die Orthopädieschuhtechnik – Teil II<br> <br> 25.08.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/103128/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1310</a> -&nbsp;</strong><br> <br> Die Orthopädieschuhtechnik ist ein versorgungskritisches Gesundheitshandwerk, das in Thüringen maßgeblich von kleineren Innungsbetrieben getragen wird. Laut der Körperschaft des öffentlichen Rechts Landesinnung Thüringen für Orthopädieschuhtechnik entfallen mindestens 55 Prozent der Betriebskosten auf Personal. Die beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro ab dem Jahr 2026 und 14,60 Euro ab dem Jahr 2027 wirkt sich meiner Einschätzung nach damit gravierend auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe aus.<br> <br> Da die Preise gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich gebunden sind, fehlt jedoch ein Refinanzierungsmechanismus für diese Mehrkosten. Eine gesetzlich verpflichtende Dynamisierung existiert im Hilfsmittelbereich nicht.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li>Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über mögliche Versorgungsengpässe durch drohende Betriebsschließungen von Betrieben der Orthopädieschuhtechnik in Thüringen, insbesondere im ländlichen Raum, vor?</li> 	<li>Wie schätzt die Landesregierung das Spannungsverhältnis zwischen der Entwicklung gesetzlicher Mindestlöhne und der Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung ein (bitte Einschätzung begründen)?</li> 	<li>Welche Reformoptionen sieht die Landesregierung zur Refinanzierung gesetzlich induzierter Lohnkostensteigerungen im Gesundheitswesen mit dem Ziel, Versorgungsqualität zu sichern und Beitragsbelastung für Versicherte zu vermeiden, einschließlich der jeweils angestrebten Umsetzungswege und Zeitpläne?</li> 	<li>Hält die Landesregierung es für sachgerecht, dass gesetzlich beschlossene Mindestlohnerhöhungen nicht automatisch über eine stärkere Beteiligung des Bundes an der gesetzlichen Krankenversicherung refinanziert werden? Falls nein, welche Maßnahmen befürwortet sie zur Behebung dieses strukturellen Problems?</li> 	<li>Wie schätzt die Landesregierung den Umstand ein, dass es im Bereich der Hilfsmittelversorgung - anders als etwa in der Pflege - keine gesetzlich verankerte Pflicht zur Preisangleichung bei Lohnsteigerungen gibt (bitte Einschätzung begründen)?</li> 	<li>Welche Position vertritt die Landesregierung zu der Forderung nach Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung mit Einbeziehung aller Einkommensarten und Versichertengruppen zur langfristigen Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (bitte begründen)?</li> 	<li>Wie steht die Landesregierung zur Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Hintergrund wachsender Finanzierungslasten und des Bedarfs an solidarischer Umverteilung?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Fri, 15 Aug 2025 20:12:00 +0200</pubDate>
                <title>Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf die Orthopädieschuhtechnik – Teil I</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/auswirkungen-der-mindestlohnerhoehung-auf-die-orthopaedieschuhtechnik-teil-i/</link>
                
                <description>Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf die Orthopädieschuhtechnik – Teil I vom 15.08.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf die Orthopädieschuhtechnik – Teil I<br> <br> 25.08.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/103129/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1309</a> -&nbsp;</strong><br> <br> Die Orthopädieschuhtechnik ist ein versorgungskritisches Gesundheitshandwerk, das in Thüringen maßgeblich von kleineren Innungsbetrieben getragen wird. Laut der Körperschaft des öffentlichen Rechts Landesinnung Thüringen für Orthopädieschuhtechnik entfallen mindestens 55 Prozent der Betriebskosten auf Personal. Die beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro ab dem Jahr 2026 und 14,60 Euro ab dem Jahr 2027 wirkt sich meiner Einschätzung nach damit gravierend auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe aus.<br> <br> Da die Preise gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich gebunden sind, fehlt jedoch ein Refinanzierungsmechanismus für diese Mehrkosten. Eine gesetzlich verpflichtende Dynamisierung existiert im Hilfsmittelbereich nicht.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li>Wie viele Betriebe der Orthopädieschuhtechnik existieren nach Kenntnis der Landesregierung aktuell in Thüringen und wie hat sich deren Anzahl seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?</li> 	<li>Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittlichen Umsatz-, Personal- und Materialkosten pro Betrieb?</li> 	<li>Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die wirtschaftliche Lage dieser Betriebe im Hinblick auf gestiegene Personal- und Sachkosten vor?</li> 	<li>Welche Möglichkeiten bestehen nach Kenntnis der Landesregierung, lohnbedingte Kostensteigerungen in der Orthopädieschuhtechnik im Rahmen der geltenden Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen zu refinanzieren?</li> 	<li>Inwieweit hält die Landesregierung eine gesetzlich verankerte dynamische Preisgleitklausel (zum Beispiel bei Änderungen gesetzlicher Mindestlöhne oder bei Tarifabschlüssen) in Verträgen, die Leistungserbringer mit Krankenkassen schließen, für geeignet?</li> 	<li>Inwieweit hält die Landesregierung eine gesetzlich verankerte dynamische Preisgleitklausel bei Änderungen gesetzlicher Mindestlöhne oder bei Tarifabschlüssen für geeignet, um Versorgungsabbrüche&nbsp;zu verhindern?</li> 	<li>Welche Initiativen ergreift die Landesregierung auf Bundesebene oder in der Gesundheitsministerkonferenz zur gesetzlichen Verankerung lohnabhängiger Preisgleitmechanismen in der Hilfsmittelversorgung?</li> 	<li>Welche Rechtsauffassung vertritt die Landesregierung im Hinblick auf § 127 Abs. 1a Satz 6 des Fünften Buchs Sozialgesetzbuchs (SGB V), wonach bei Schiedsstellenentscheidungen der Preis so festzusetzen ist, dass eine in der Qualität gesicherte, ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung gewährleistet ist, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich Krankenkassen in Verhandlungen regelmäßig auf § 12 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot) und § 71 SGB V (Beitragssatzstabilität) berufen, obwohl sich daraus meiner Einschätzung nach keine starre Preisobergrenzen ergeben?</li> 	<li>Inwieweit hält die Landesregierung eine gesetzlich verpflichtende Dynamisierung von Preisvereinbarungen bei Änderung gesetzlicher Lohnuntergrenzen für notwendig, um die Versorgungssicherheit in lohnintensiven Gesundheitsberufen zu sichern?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Tue, 05 Aug 2025 17:31:00 +0200</pubDate>
                <title>Entwicklung psychiatrischer Kriseninterventionen und Unterbringungsverfahren in Thüringen seit dem Jahr 2020 – Teil II</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/entwicklung-psychiatrischer-kriseninterventionen-und-unterbringungsverfahren-in-thueringen-seit-dem-jahr-2020-teil-ii/</link>
                
                <description>Entwicklung psychiatrischer Kriseninterventionen und Unterbringungsverfahren in Thüringen seit dem Jahr 2020 – Teil II vom 05.08.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Entwicklung psychiatrischer Kriseninterventionen und Unterbringungsverfahren in Thüringen seit dem Jahr 2020 – Teil II<br> <br> 05.08.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/102998/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1252</a> -</strong><br> <br> Entwicklung psychiatrischer Kriseninterventionen und Unterbringungsverfahren in Thüringen seit dem Jahr 2020 – Teil II<br> Die psychosozialen Belastungen der Bevölkerung haben insbesondere infolge der Corona-Pandemie zugenommen. Es gibt Hinweise auf Versorgungslücken bei psychiatrischen Notfällen und seelischen Krisen. Um die aktuelle Versorgungssituation valide einschätzen zu können, ist eine landesweit differenzierte und fortgeschriebene Datengrundlage erforderlich.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li>Wie viele Unterbringungskontakte wurden in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 sowie im ersten Halbjahr 2025 jeweils durch die sozialpsychiatrischen Dienste in Thüringen registriert (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Wie viele dieser Unterbringungskontakte fanden in den genannten Jahren jeweils während der regulären Dienstzeit der sozialpsychiatrischen Dienste statt und wie viele fanden außerhalb der regulären Dienstzeit statt (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Wie viele dieser Unterbringungskontakte betrafen in den genannten Jahren jeweils eine Krisenintervention vor Ort (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Welche Rechtsfolgen hatten die in den Fragen 1 bis 3 genannten Unterbringungskontakte jeweils in den Jahren 2020 bis einschließlich erstes Halbjahr 2025 untergliedert nach den Kategorien:<br> 	a)&nbsp;keine stationäre Behandlung erforderlich,<br> 	b)&nbsp;keine Unterbringung erforderlich,<br> 	c)&nbsp;Einleitung eines Unterbringungsverfahrens,<br> 	d)&nbsp;davon im Nachgang freiwilliger Verbleib in stationärer Behandlung<br> 	(bitte auch hier jeweils tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?<br> 	&nbsp; 	<hr> 	<p><br> 	<strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> 	<br> 	Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p> 	</li> </ol>]]></content:encoded>
                
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            <item>
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                <pubDate>Tue, 05 Aug 2025 15:16:00 +0200</pubDate>
                <title>Entwicklung psychiatrischer Kriseninterventionen und Unterbringungsverfahren in Thüringen seit dem Jahr 2020 – Teil I</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/entwicklung-psychiatrischer-kriseninterventionen-und-unterbringungsverfahren-in-thueringen-seit-dem-jahr-2020-teil-i/</link>
                
                <description>Entwicklung psychiatrischer Kriseninterventionen und Unterbringungsverfahren in Thüringen seit dem Jahr 2020 – Teil I vom 05.08.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Entwicklung psychiatrischer Kriseninterventionen und Unterbringungsverfahren in Thüringen seit dem Jahr 2020<br> <br> 05.08.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/102996/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache: 8/1251</a> -</strong><br> <br> Die psychosozialen Belastungen der Bevölkerung haben insbesondere infolge der Corona-Pandemie zugenommen. Es gibt Hinweise auf Versorgungslücken bei psychiatrischen Notfällen und seelischen Krisen. Um die aktuelle Versorgungssituation valide einschätzen zu können, ist eine landesweit differenzierte und fortgeschriebene Datengrundlage erforderlich.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung</strong>:</p><ol> 	<li>Wie viele Kriseninterventionen wurden durch die sozialpsychiatrischen Dienste in Thüringen in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023, 2024 und im ersten Halbjahr 2025 jeweils registriert (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Wie viele dieser Kriseninterventionen fanden in den genannten Jahren jeweils im Rahmen der Rufbereitschaft der sozialpsychiatrischen Dienste statt (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Wie viele aufsuchende Einsätze der sozialpsychiatrischen Dienste fanden in den zuvor genannten Jahren jeweils statt (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Wie viele der aufsuchenden Einsätze erfolgten dabei jeweils in Rufbereitschaft (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Wie viele Klinikeinweisungen wurden in den genannten Jahren jeweils durch die sozialpsychiatrischen Dienste veranlasst (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Wie viele dieser Klinikeinweisungen erfolgten in den jeweiligen Jahren auf freiwilliger Basis (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach&nbsp;Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Wie viele Unterbringungsverfahren nach dem Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen wurden in den genannten Jahren jeweils durch die sozialpsychiatrischen Dienste eingeleitet (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?</li> 	<li>Wie viele vollzogene Unterbringungen wurden in den jeweiligen Jahren durch die sozialpsychiatrischen Dienste dokumentiert (bitte tabellarisch darstellen, gegliedert nach Jahr, Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt sowie mit einer Summenzeile für den Freistaat Thüringen)?<br> 	&nbsp;</li> </ol><hr>
<p><br> <strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.</p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Tue, 18 Mar 2025 18:18:00 +0100</pubDate>
                <title>Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil II</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/essensversorgung-an-kliniken-in-thueringen-teil-ii/</link>
                
                <description>Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil II vom 18.03.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil II<br> <br> 18.03.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/100909/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache 8/612</a> - </strong><br> <br> Die Ernährung in Krankenhäusern ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung und hat direkte Auswirkungen auf die Genesung von Patientinnen und Patienten. Eine ausgewogene, qualitativ hochwertige und an die individuellen Krankheitsbilder angepasste Verpflegung ist daher keine Nebensache, sondern eine medizinische Notwendigkeit. Zugleich trägt die Krankenhausverpflegung eine erhebliche ökologische und soziale Verantwortung: von der Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards über die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe bis hin zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid-Emissionen und Lebensmittelverschwendung.<br> <br> Die Landesregierung wird gebeten, alle Antworten nach Klinikstandorten und gegebenenfalls Betreibermodellen (kommunal, privat, kirchlich und so weiter) aufzuschlüsseln und, sofern sinnvoll, zwischen Rohstofflieferanten, Caterern, Kochmethoden und Ernährungsplänen zu differenzieren.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong><br> &nbsp;</p><ol> 	<li>Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten pro Mahlzeit für Patientinnen und Patienten (bitte nach Klinikstandorten differenzieren und angeben, ob diese Kosten aus dem Klinikbudget oder aus anderen Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel einer Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten, gedeckt werden)?</li> 	<li>Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittlichen Gesamtkosten der Krankenhausverpflegung pro Klinikstandort und Jahr (bitte aufschlüsseln nach Kosten für Rohwaren, externe Catering-Dienstleistungen, Personal, Transport, Entsorgung und sonstige Kosten)?</li> 	<li>Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die Essensversorgung in den Kliniken in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte Entwicklung der Kosten pro Klinikstandort sowie pro Mahlzeit aufzeigen)?</li> 	<li>Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Mehrkosten für Spezialkostformen, wie zum Beispiel Diätkost, vegane Ernährung oder halal-zertifizierte Mahlzeiten, und wer trägt diese nach Kenntnis der Landesregierung (bitte auch angeben, ob die zusätzlichen Kosten den Patientinnen und Patienten auferlegt werden oder aus dem Klinikbudget finanziert werden)?</li> 	<li>In welchen Kliniken wird nach Kenntnis der Landesregierung das Küchenpersonal direkt durch die Klinik oder deren Träger angestellt und wo erfolgt die Essensversorgung nach Kenntnis der Landesregierung durch externe Dienstleister?</li> 	<li>Welche Tarifverträge oder Lohnvereinbarungen gelten nach Kenntnis der Landesregierung für das Küchenpersonal in den Kliniken (bitte gegebenenfalls nach externen Dienstleistern sowie nach Tätigkeit, wie zum Beispiel Köchinnen und Köche, Küchenhilfen oder Spülkräfte, differenzieren)?</li> 	<li>Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Personalstruktur im Küchenbereich in den letzten zehn Jahren verändert; gab es einen Rückgang an festangestelltem Personal zugunsten von extern respektive fremdvergebenen Dienstleistungen oder befristeten Verträgen?</li> 	<li>Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen, Personalmangel oder Überlastung in der Krankenhausgastronomie (falls ja, bitte auch nach Art der Beschwerde differenzieren)?</li> 	<li>Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der in der Krankenhausgastronomie Beschäftigten und wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil an Teilzeitkräften (bitte auch nach Anstellungsträgern aufschlüsseln)?</li> 	<li>Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Krankenhausgastronomie (falls ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen, wie zum Beispiel bessere Bezahlung, Arbeitszeitverkürzung oder zusätzliche Fachkräfte, angeben)?</li> 	<li>Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Landesregierung der Fachkräftemangel auf die Krankenhausgastronomie in Thüringen und sind nach Kenntnis der Landesregierung bestimmte Klinikstandorte besonders betroffen; gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Programme zur Fachkräftegewinnung oder -qualifizierung?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Das <strong>Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie</strong> hat die <strong>Kleine Anfrage 8/612 vom 18. März 2025</strong> namens der Landesregierung mit <strong>Schreiben vom 16. Mai 2025</strong> beantwortet:<br> <br> <strong>1. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten pro Mahlzeit für Patientinnen und Patienten (bitte nach Klinikstandorten differenzieren und angeben, ob diese Kosten aus dem Klinikbudget oder aus anderen Finanzierungsquellen, wie zum Beispiel einer Eigenbeteiligung der Patientinnen und Patienten, gedeckt werden)?<br> <br> 2. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittlichen Gesamtkosten der Krankenhausverpflegung pro Klinikstandort und Jahr (bitte aufschlüsseln nach Kosten für Rohwaren, externe Catering-Dienstleistungen, Personal, Transport, Entsorgung und sonstige Kosten)?<br> <br> 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Landesregierung die Kosten für die Essensversorgung in den Kliniken in den letzten 15 Jahren entwickelt (bitte Entwicklung der Kosten pro Klinikstandort sowie pro Mahlzeit aufzeigen)?<br> <br> 4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Landesregierung die Mehrkosten für Spezialkostformen, wie zum Beispiel Diätkost, vegane Ernährung oder halal-zertifizierte Mahlzeiten, und wer trägt diese nach Kenntnis der Landesregierung (bitte auch angeben, ob die zusätzlichen Kosten den Patientinnen und Patienten auferlegt werden oder aus dem Klinikbudget finanziert werden)?<br> <br> 5. In welchen Kliniken wird nach Kenntnis der Landesregierung das Küchenpersonal direkt durch die Klinik oder deren Träger angestellt und wo erfolgt die Essensversorgung nach Kenntnis der Landesregierung durch externe Dienstleister?<br> <br> 6. Welche Tarifverträge oder Lohnvereinbarungen gelten nach Kenntnis der Landesregierung für das Küchenpersonal in den Kliniken (bitte gegebenenfalls nach externen Dienstleistern sowie nach Tätigkeit, wie zum Beispiel Köchinnen und Köche, Küchenhilfen oder Spülkräfte, differenzieren)?<br> <br> 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Landesregierung die Personalstruktur im Küchenbereich in den letzten zehn Jahren verändert; gab es einen Rückgang an festangestelltem Personal zugunsten von extern respektive fremdvergebenen Dienstleistungen oder befristeten Verträgen?<br> <br> 8. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen, Personalmangel oder Überlastung in der Krankenhausgastronomie (falls ja, bitte auch nach Art der Beschwerde differenzieren)?<br> <br> 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der in der Krankenhausgastronomie Beschäftigten und wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil an Teilzeitkräften (bitte auch nach Anstellungsträgern aufschlüsseln)?<br> <br> 10. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Krankenhausgastronomie (falls ja, bitte die jeweiligen Maßnahmen, wie zum Beispiel bessere Bezahlung, Arbeitszeitverkürzung oder zusätzliche Fachkräfte, angeben)?<br> <br> 11. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Landesregierung der Fachkräftemangel auf die Krankenhausgastronomie in Thüringen und sind nach Kenntnis der Landesregierung bestimmte Klinikstandorte besonders betroffen; gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Programme zur Fachkräftegewinnung oder -qualifizierung?<br> <br> Antwort zu den Fragen 1 bis 11:</strong><br> Mit der oben genannten Kleinen Anfrage 612 wird der Stellenwert der Essensversorgung in Kliniken herausgestellt und werden eine Vielzahl von konkreten Fragen zu diesem Thema gestellt.<br> <br> Gemäß § 26 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) unterliegen Krankenhäuser der Rechtsaufsicht durch die zuständige Behörde. Die Aufsicht erstreckt sich hierbei auf die Beachtung der für Krankenhäuser geltenden Vorschriften, insbesondere des Krankenhausgesetzes, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung. Die Rechtsaufsicht stellt keine Aufsicht über die fachlichen Belange dar und ermöglicht daher auch keine fachlichen Vorgaben. Rechtlich verbindliche Vorgaben zur Einhaltung von Konzepten oder Zertifizierungspflichten im Bereich der Ernährung gibt es für die Kliniken im Hinblick auf die Ernährung der Patientinnen und Patienten nicht. Es gibt auch keine allgemeinen Auskunftsverpflichtungen der Kliniken in dieser Hinsicht gegenüber der Landesregierung.<br> <br> Auch nach Auffassung der Landesregierung kommt der Ernährung in Krankenhäusern eine wesentliche Bedeutung zu. Qualitativ hochwertiges und schmackhaftes Essen trägt zur Gesundung erkrankter Menschen wesentlich bei. Wie dieses Essen bereitet wird und woher die Rohstoffe hierfür bezogen werden, entscheiden die Kliniken selbst. Detailinformationen beispielsweise zu Lieferanten, den genauen Kosten, der personellen Ausstattung der Küchen, den konkreten Vertragsbedingungen für das Küchenpersonal oder ähnliche Fragen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Fragestellungen der oben genannten Kleinen Anfrage können daher durch die Landesregierung nicht beantwortet werden.<br> <br> Auf Nachfrage teilte die Landeskrankenhausgesellschaft mit, dass auch ihr detaillierte Informationen zur Speisenversorgung in den Kliniken nicht vorliegen. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Beantwortung der einzelnen Fragen der Kleinen Anfragen 611 und 612 über die eingangs des Schreibens getätigten Ausführungen hinaus durch die Landesregierung nicht möglich ist.<br> <br> <strong>Schenk<br> Ministerin</strong></p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Tue, 18 Mar 2025 15:43:00 +0100</pubDate>
                <title>Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil I</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/essensversorgung-an-kliniken-in-thueringen-teil-i/</link>
                
                <description>Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil I vom 18.03.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Essensversorgung an Kliniken in Thüringen – Teil I<br> <br> 18.03.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/100908/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache 8/611 </a>-</strong><br> <br> Die Ernährung in Krankenhäusern ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung und hat direkte Auswirkungen auf die Genesung von Patientinnen und Patienten. Eine ausgewogene, qualitativ hochwertige und an die individuellen Krankheitsbilder angepasste Verpflegung ist daher keine Nebensache, sondern eine medizinische Notwendigkeit. Zugleich trägt die Krankenhausverpflegung eine erhebliche ökologische und soziale Verantwortung: von der Einhaltung von Arbeits- und Umweltstandards über die Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe bis hin zur Reduktion von Kohlenstoffdioxid-Emissionen und Lebensmittelverschwendung.<br> <br> Die Landesregierung wird gebeten, alle Antworten nach Klinikstandorten und gegebenenfalls Betreibermodellen (kommunal, privat, kirchlich und so weiter) aufzuschlüsseln und, sofern sinnvoll, zwischen Rohstofflieferanten, Caterern, Kochmethoden und Ernährungsplänen zu differenzieren.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong><br> &nbsp;</p><ol> 	<li>Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Kliniken in Thüringen für die Essensversorgung zuständig (bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anbieter mit Unternehmenssitz angeben)?</li> 	<li>Welche Vertragslaufzeiten bestehen nach Kenntnis der Landesregierung mit den in Frage 1 abgefragten jeweiligen Anbietern und wann laufen diese nach Kenntnis der Landesregierung aus (bitte für jeden Klinikstandort Vertragsbeginn und reguläres Vertragsende angeben)?</li> 	<li>Welche Kündigungsfristen gelten nach Kenntnis der Landesregierung und unter welchen Bedingungen können die Verträge nach Kenntnis der Landesregierung außerordentlich gekündigt werden (bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anbieter sowie die Kündigungsbedingungen angeben)?</li> 	<li>Erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung die Vergabe der Essensversorgung über eine zentrale Ausschreibung oder individuell durch die Kliniken (bitte die zuständigen Vergabestellen angeben)?</li> 	<li>Welche Kriterien müssen Unternehmen nach Kenntnis der Landesregierung erfüllen, um in einer Ausschreibung berücksichtigt zu werden?</li> 	<li>Haben nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren regionale Anbieter, also Anbieter mit Sitz in Thüringen, Zuschläge für die Essensversorgung erhalten (falls ja, bitte auch mit Angabe des betroffenen Anbieters und des Vertragszeitraums)?</li> 	<li>Welche Unternehmen liefern nach Kenntnis der Landesregierung Rohprodukte, wie zum Beispiel frisches Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milchprodukte oder Trockenwaren, an die Cateringunternehmen beziehungsweise Kliniken mit eigener Küche (bitte für jeden Klinikstandort Hauptlieferanten mit Unternehmenssitz und Transportwegen in Kilometern angeben)?</li> 	<li>Welche Unternehmen liefern nach Kenntnis der Landesregierung fertige Mahlzeiten, wie zum Beispiel Tiefkühlkost oder vorgekochte Speisen, an die Kliniken oder deren Caterer?</li> 	<li>Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil regionaler Lebensmittel, die aus Thüringen stammen, in der Krankenhausverpflegung (bitte auch nach Warengruppen, wie zum Beispiel Fleisch, Gemüse, Milchprodukte und so weiter, angeben)?</li> 	<li>Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung verpflichtende Vorgaben oder vertragliche Regelungen zur Nutzung regionaler oder biologischer Produkte (falls ja, bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anteil sowie relevante Vertragsklauseln angeben)?</li> 	<li>Wird nach Kenntnis der Landesregierung die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die beauftragten Unternehmen überprüft (falls ja, bitte angeben, welche Maßnahmen ergriffen werden und ob es seit dem Jahr 2022 Verstöße gab)?</li> 	<li>Wie lang sind nach Kenntnis der Landesregierung die Transportwege der Lebensmittel vom Produktionsstandort bis zur jeweiligen Klinik?</li> 	<li>Welche Transportmittel werden nach Kenntnis der Landesregierung für die Lieferung von Rohprodukten und Fertigmahlzeiten genutzt (bitte auch nach Warengruppen, wie zum Beispiel Rohware, Convenience-Produkte oder fertige Mahlzeiten, differenzieren)?</li> 	<li>Wie oft erfolgen nach Kenntnis der Landesregierung die Anlieferungen pro Woche (bitte auch nach Warengruppen differenziert angeben)?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
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<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Das <strong>Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie</strong> hat die <strong>Kleine Anfrage 8/611 vom 18. März 2025</strong> namens der Landesregierung mit <strong>Schreiben vom 16. Mai 2025</strong> beantwortet:<br> <br> <strong>1. Welche Unternehmen sind nach Kenntnis der Landesregierung in den Kliniken in Thüringen für die Essensversorgung zuständig (bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anbieter mit Unternehmenssitz angeben)?<br> <br> 2. Welche Vertragslaufzeiten bestehen nach Kenntnis der Landesregierung mit den in Frage 1 abgefragten jeweiligen Anbietern und wann laufen diese nach Kenntnis der Landesregierung aus (bitte für jeden Klinikstandort Vertragsbeginn und reguläres Vertragsende angeben)?<br> <br> 3. Welche Kündigungsfristen gelten nach Kenntnis der Landesregierung und unter welchen Bedingungen können die Verträge nach Kenntnis der Landesregierung außerordentlich gekündigt werden (bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anbieter sowie die Kündigungsbedingungen angeben)?<br> <br> 4. Erfolgt nach Kenntnis der Landesregierung die Vergabe der Essensversorgung über eine zentrale Ausschreibung oder individuell durch die Kliniken (bitte die zuständigen Vergabestellen angeben)?<br> <br> 5. Welche Kriterien müssen Unternehmen nach Kenntnis der Landesregierung erfüllen, um in einer Ausschreibung berücksichtigt zu werden?<br> <br> 6. Haben nach Kenntnis der Landesregierung in den letzten fünf Jahren regionale Anbieter, also Anbieter mit Sitz in Thüringen, Zuschläge für die Essensversorgung erhalten (falls ja, bitte auch mit Angabe des betroffenen Anbieters und des Vertragszeitraums)?<br> <br> 7. Welche Unternehmen liefern nach Kenntnis der Landesregierung Rohprodukte, wie zum Beispiel frisches Obst, Gemüse, Fleisch, Fisch, Milchprodukte oder Trockenwaren, an die Cateringunternehmen beziehungsweise Kliniken mit eigener Küche (bitte für jeden Klinikstandort Hauptlieferanten mit Unternehmenssitz und Transportwegen in Kilometern angeben)?<br> <br> 8. Welche Unternehmen liefern nach Kenntnis der Landesregierung fertige Mahlzeiten, wie zum Beispiel Tiefkühlkost oder vorgekochte Speisen, an die Kliniken oder deren Caterer?<br> <br> 9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung der Anteil regionaler Lebensmittel, die aus Thüringen stammen, in der Krankenhausverpflegung (bitte auch nach Warengruppen, wie zum Beispiel Fleisch, Gemüse, Milchprodukte und so weiter, angeben)?<br> <br> 10. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung verpflichtende Vorgaben oder vertragliche Regelungen zur Nutzung regionaler oder biologischer Produkte (falls ja, bitte für jeden Klinikstandort den jeweiligen Anteil sowie relevante Vertragsklauseln angeben)?<br> <br> 11. Wird nach Kenntnis der Landesregierung die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die beauftragten Unternehmen überprüft (falls ja, bitte angeben, welche Maßnahmen ergriffen werden und ob es seit dem Jahr 2022 Verstöße gab)?<br> <br> 12. Wie lang sind nach Kenntnis der Landesregierung die Transportwege der Lebensmittel vom Produktionsstandort bis zur jeweiligen Klinik?<br> <br> 13. Welche Transportmittel werden nach Kenntnis der Landesregierung für die Lieferung von Rohprodukten und Fertigmahlzeiten genutzt (bitte auch nach Warengruppen, wie zum Beispiel Rohware, Convenience-Produkte oder fertige Mahlzeiten, differenzieren)?<br> <br> 14. Wie oft erfolgen nach Kenntnis der Landesregierung die Anlieferungen pro Woche (bitte auch nach Warengruppen differenziert angeben)?<br> <br> Antwort zu den Fragen 1 bis 14:</strong><br> Mit der oben genannten Kleinen Anfrage 611 wird der Stellenwert der Essensversorgung in Kliniken herausgestellt und werden eine Vielzahl von konkreten Fragen zu diesem Thema gestellt.<br> <br> Gemäß § 26 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz (ThürKHG) unterliegen Krankenhäuser der Rechtsaufsicht durch die zuständige Behörde. Die Aufsicht erstreckt sich hierbei auf die Beachtung der für Krankenhäuser geltenden Vorschriften, insbesondere des Krankenhausgesetzes, des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Krankenhausentgeltgesetzes, des Infektionsschutzgesetzes und der Bundespflegesatzverordnung. Die Rechtsaufsicht stellt keine Aufsicht über die fachlichen Belange dar und ermöglicht daher auch keine fachlichen Vorgaben. Rechtlich verbindliche Vorgaben zur Einhaltung von Konzepten oder Zertifizierungspflichten im Bereich der Ernährung gibt es für die Kliniken im Hinblick auf die Ernährung der Patientinnen und Patienten nicht. Es gibt auch keine allgemeinen Auskunftsverpflichtungen der Kliniken in dieser Hinsicht gegenüber der Landesregierung.<br> <br> Auch nach Auffassung der Landesregierung kommt der Ernährung in Krankenhäusern eine wesentliche Bedeutung zu. Qualitativ hochwertiges und schmackhaftes Essen trägt zur Gesundung erkrankter Menschen wesentlich bei. Wie dieses Essen bereitet wird und woher die Rohstoffe hierfür bezogen werden, entscheiden die Kliniken selbst. Detailinformationen beispielsweise zu Lieferanten, den genauen Kosten, der personellen Ausstattung der Küchen, den konkreten Vertragsbedingungen für das Küchenpersonal oder ähnliche Fragen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Fragestellungen der oben genannten Kleinen Anfrage können daher durch die Landesregierung nicht beantwortet werden.<br> <br> Auf Nachfrage teilte die Landeskrankenhausgesellschaft mit, dass auch ihr detaillierte Informationen zur Speisenversorgung in den Kliniken nicht vorliegen. Ich bitte daher um Verständnis, dass eine Beantwortung der einzelnen Fragen der Kleinen Anfragen 611 und 612 über die eingangs des Schreibens getätigten Ausführungen hinaus durch die Landesregierung nicht möglich ist.<br> <br> <strong>Schenk<br> Ministerin</strong></p>]]></content:encoded>
                
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                <pubDate>Thu, 13 Mar 2025 16:11:00 +0100</pubDate>
                <title>Stand und Umsetzung des Bauvorhabens „Wissenschaftscampus“ in der Bachstraße in Jena</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/stand-und-umsetzung-des-bauvorhabens-wissenschaftscampus-in-der-bachstrasse-in-jena/</link>
                
                <description>Stand und Umsetzung des Bauvorhabens „Wissenschaftscampus“ in der Bachstraße in Jena vom 13.03.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Stand und Umsetzung des Bauvorhabens „Wissenschaftscampus“ in der Bachstraß</strong><strong>e in Jena<br> <br> 13.03.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/100885/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache 8/575</a> - </strong><br> <br> Laut einem Artikel in der Tageszeitung Thüringische Landeszeitung vom 28. Februar 2025 gibt ein Sprecher des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur an, dass das Bauvorhaben des Wissenschaftscampus in der Bachstraße in der Stadt Jena aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht im geplanten Umfang umgesetzt werden kann. Der Umbau der ehemaligen Frauenklinik soll demnach vorrangig für die Bedarfe der Pharmazie erfolgen, während zuvor auch die Ernährungswissenschaften berücksichtigt werden sollten. Als Gründe werden der Wegfall der Fördermittel nach dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, fehlende Kofinanzierung im vorläufigen Landeshaushalt für das Jahr 2025 und drastische Kostensteigerungen genannt.<br> <br> <strong>Wir fragen die Landesregierung:</strong><br> &nbsp;</p><ol> 	<li>Welche Planungen und Überlegungen verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Entwicklung des „Wissenschaftscampus“ in der Stadt Jena und welche Baumaßnahmen umfasst die Konzeption (wenn möglich nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)?</li> 	<li>Wie stellt sich die aktuelle Haushaltslage in Bezug auf das Bauvorhaben „Wissenschaftscampus“ in der Bachstraße in der Stadt Jena dar?</li> 	<li>Inwiefern reichen die vorhandenen Mittel nicht aus, um das Vorhaben umzusetzen (bitte die einzelnen Haushaltspositionen darstellen)?</li> 	<li>Worauf sind die erheblichen prognostizierten Kostensteigerungen beim Bau des Wissenschaftscampus zurückzuführen?</li> 	<li>Gibt es eine langfristige Strategie zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im Wissenschaftsbereich angesichts steigender Baukosten?</li> 	<li>Welche konkreten Gründe führten zum Wegfall der Fördermittel aus dem europäischen Programm Europäischer Fonds für regionale Entwicklung?</li> 	<li>Gibt es Bestrebungen, die Finanzierungslücken für den dringend notwendigen Umbau der ehemaligen Frauenklinik in der Bachstraße in der Stadt Jena zum Wissenschaftscampus zu schließen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant?</li> 	<li>Wie wurde die Entscheidung zur Veränderung des Bauvorhabens wann mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren kommuniziert (bitte nach Datum sowie Akteurinnen und Akteuren aufschlüsseln)?</li> 	<li>Auf welcher Grundlage wurde entschieden, den Fokus der Investitionen auf die pharmazeutischen Wissenschaften zu legen?</li> 	<li>Wer war, bezogen auf Frage 9, an dieser Priorisierung beteiligt?</li> 	<li>Gibt es Überlegungen, auch die Infrastruktur für die Ernährungswissenschaften zu stärken?</li> 	<li>Hat die Veränderung des Bauvorhabens Auswirkungen auf die pharmazeutische Versorgung Thüringens und wenn ja, welche?</li> 	<li>Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um zumindest die Situation der pharmazeutischen Lehre und Forschung zu verbessern, auch zur Stärkung der Fachkräftesicherung in diesem Bereich?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
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<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Das <strong>Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur</strong> hat die <strong>Kleine Anfrage 8/575 vom 13. März 2025 </strong>namens der Landesregierung mit <strong>Schreiben vom 22. April 2025</strong> beantwortet:<br> <br> <strong>1. Welche Planungen und Überlegungen verfolgt die Landesregierung hinsichtlich der Entwicklung des „Wissenschaftscampus“ in der Stadt Jena und welche Baumaßnahmen umfasst die Konzeption (wenn möglich nach Einzelmaßnahmen aufschlüsseln)?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die Planungen und Überlegungen des Landes gehen dahin, das Bachstraßenareal in einzelnen Bauabschnitten zu einem Wissenschaftscampus zu entwickeln. Dieser Wissenschaftscampus soll sich neben exzellenten Bedingungen für Forschung und Lehre durch eine hohe Aufenthaltsqualität und Belebung in dem Areal auszeichnen.<br> <br> Mit Blick auf den im Bachstraßenareal vorgesehenen ersten Bauabschnitt befindet sich das Land derzeit in Abstimmungen mit der FSU Jena, inwieweit sich ein Bauvorhaben für die Bedarfe der Pharmazie in zeitlicher und finanzieller Hinsicht darstellen und realisieren lässt.<br> <br> Das Land hat für die ursprünglichen Planungen und Überlegungen eine Potenzialanalyse, die Masterplanung Bachstraße, erstellt. Mit der Masterplanung ist die Eignung des Areals für diese Zwecke bestätigt<br> worden.<br> <br> Mit der Masterplanung geht die Empfehlung einher, für die Umsetzung der Potenziale, einzelne Bauabschnitte zu bilden, unter anderem für</p><ul class="list-normal"> 	<li>den Neubau des Institutsgebäudes des DLR (1. Bauabschnitt),</li> 	<li>die Konzentration der Pharmazie und Ernährungswissenschaften der FSU Jena (2. Bauabschnitt), einschließlich des Neubaus einer Mensa zur gastronomischen Versorgung auf dem Campus,</li> 	<li>Neubauvorhaben für das Universitätsklinikum Jena - UKJ (3. Bauabschnitt),</li> 	<li>die Herrichtung eines Seminargebäudes für die FSU Jena (4. Bauabschnitt)</li> </ul><p>und</p><ul class="list-normal"> 	<li>die Verortung von Wohneinheiten des studentischen Wohnens (5. Bauabschnitt).</li> </ul><p>Mit diesen Bauabschnitten sollte das Areal Schritt für Schritt zu einem Wissenschaftscampus entwickelt werden. Die FSU Jena hatte einen ersten Bauabschnitt mit den Bedarfen des DLR sowie der Pharmazie und Ernährungswissenschaften vorgesehen und dem Land hierfür eine Bauanmeldung vorgelegt.<br> <br> <strong>2. Wie stellt sich die aktuelle Haushaltslage in Bezug auf das Bauvorhaben „Wissenschaftscampus“ in der Bachstraße in der Stadt Jena dar?<br> <br> Antwort:</strong><br> Der erste Bauabschnitt des Wissenschaftscampus in der Bachstraße war Bestandteil der am 18. Januar 2022 vom Kabinett beschlossenen mittelfristigen Hochbauplanung des Landes und wurde mit der am 8. April 2025 erfolgten Fortschreibung zugunsten des Forschungsbauvorhabens „Imaginamics“ zurückgezogen. Mittel für Vorplanungen für Bauvorhaben des Landes sind in dem Landeshaushalt, Einzelplan 18, Kapitel 18 25, Titel 785 01 als sog. Vorarbeitskosten veranschlagt. Eine Einzelveranschlagung für die Baukosten des Bauvorhabens „Wissenschaftscampus Bachstraße“ ist nicht Bestandteil des Landeshaushaltes.<br> <br> <br> <strong>3. Inwiefern reichen die vorhandenen Mittel nicht aus, um das Vorhaben umzusetzen (bitte die einzelnen Haushaltspositionen darstellen)?<br> <br> Antwort:</strong><br> Der Haushaltsansatz für Vorarbeitskosten in dem Landeshaushalt, Einzelplan 18, Kapitel 18 25, Titel 785 01 betrug für das Haushaltsjahr 2024 insgesamt 3,5 Millionen Euro. Im Haushalt 2025 wird dieser Ansatz für das Jahr 2025 in gleicher Höhe fortgeschrieben.<br> <br> Aus dem Haushaltstitel für die Vorarbeitskosten sind Vorplanungen für eine Vielzahl von Bauvorhaben des Landes zu leisten.<br> <br> Die von der FSU Jena vorgelegte, überarbeitete Fassung der Bauanmeldung für den ersten Bauabschnitt des Wissenschaftscampus Bachstraße sah für die weitere Planungsphase des Vorhabens einen geschätzten Mittelbedarf (ohne Indexkosten) in Höhe von 125.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2024 und in Höhe von 13.422.000,00 Euro für das Haushaltsjahr 2025 vor. Dieser Mittelbedarf übersteigt den vorgesehenen Haushaltsansatz für die Vorarbeitskosten. Die überarbeitete Bauanmeldung schließt zudem mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 109,6 Millionen Euro (ohne Indexkosten), für die keine Haushaltsvorsorge besteht. Die Finanzierung des geplanten Bauvorhabens ist aktuell nicht gesichert, sie lässt sich angesichts der haushalterischen Rahmenbedingungen nicht im Landeshaushalt abbilden.<br> <br> <strong>4. Worauf sind die erheblichen prognostizierten Kostensteigerungen beim Bau des Wissenschaftscampus zurückzuführen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die geschätzten Gesamtkosten für den geplanten ersten Bauabschnitt des Wissenschaftscampus im Bachstraßenareal in Jena resultieren auch aus der Berücksichtigung des Baupreisindex und von Risikokosten. Die FSU Jena hat dem Land zunächst eine erste Fassung der Bauanmeldung (Stand 01/2023) vorgelegt, welche die Bedarfe der Pharmazie und der Ernährungswissenschaften sowie den Neubau des Instituts für Datenwissenschaften des DLR umfasst.<br> <br> Die geschätzten Gesamtkosten (Stand 10/2022) belaufen sich nach der ersten Fassung der Bauanmeldung auf rund 90,5 Millionen Euro. Unter Berücksichtigung der indexbedingten Baukostensteigerungen und Risikokosten gemäß Bauanmeldung belaufen sich die zu erwartenden Gesamtkosten sodann auf rund 109,6 Millionen Euro. Die überarbeitete Fassung der Bauanmeldung (Stand: 08/2024) umfasst sodann bereits geschätzte Gesamtkosten (ohne Indexkosten) in Höhe von rund 109,6 Millionen Euro. Einschließlich der Berücksichtigung von Index- und Risikokosten führt die überarbeitete Bauanmeldung Gesamtkosten von rund 182,5 Millionen Euro auf.<br> <br> <strong>5. Gibt es eine langfristige Strategie zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten im Wissenschaftsbereich angesichts steigender Baukosten?<br> <br> Antwort:</strong><br> Im Rahmen der Erstellung der Bauunterlagen und der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit für einzelne Bauvorhaben sind in Zukunft zu erwartende Preissteigerungen über Indexierungen und Risikokosten bereits mit in den Blick zu nehmen, um hierfür Vorsorge treffen zu können. Die im Jahr 2021 novellierten Richtlinien zur Durchführung von Bauaufgaben im Freistaat Thüringen (RLBau Thüringen) sehen dementsprechend vor, bereits mit der Bauanmeldung die Ermittlung der Gesamtbaukosten unter Berücksichtigung von indexbedingten Baukostensteigerungen und besonderen Risikokosten vorzunehmen (vergleiche Abschnitt E, Ziffer 2.1.2 der RLBau Thüringen).<br> <br> <strong>6. Welche konkreten Gründe führten zum Wegfall der Fördermittel aus dem europäischen Programm Europäischer Fonds für regionale Entwicklung?<br> <br> Antwort:</strong><br> Fördermittel aus dem EFRE 2021 – 2027 sind nicht weggefallen. Die ursprünglich für die Finanzierung des ersten Bauabschnitts des Wissenschaftscampus Bachstraße vorgesehenen Mittel des EFRE 2021 – 2027 können auf Grund der eingetretenen zeitlichen Entwicklung und der damit nicht sichergestellten fristgerechten Verwendung der Mittel nicht mehr für dieses Vorhaben, sondern werden für andere Vorhaben Verwendung finden. Die aktuellen Überlegungen des Landes, den ersten Bauabschnitt gegebenenfalls später und gegebenenfalls ohne Mittel des EFRE 2021 – 2027 aus Landesmitteln zu finanzieren, haben zur Folge, dass das Land die von der EU bereitgestellten Mittel in anderen Fördervorhaben einsetzen kann, die andernfalls allein aus Landesmitteln zu finanzieren gewesen wären. Es gehen keine EFRE-Mittel verloren.<br> <br> <strong>7. Gibt es Bestrebungen, die Finanzierungslücken für den dringend notwendigen Umbau der ehemaligen Frauenklinik in der Bachstraße in der Stadt Jena zum Wissenschaftscampus zu schließen, und wenn ja, welche Maßnahmen sind konkret geplant?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die aktuellen Bestrebungen sind darauf ausgerichtet, den Umbau der ehemaligen Frauenklinik für die Bedarfe der Pharmazie neu anzupassen und dabei auf die Berücksichtigung der Bedarfe des DLR und der Ernährungswissenschaften der FSU Jena als Teil des ersten Bauabschnitts zu verzichten.<br> <br> Der geplante Umbau umfasst zum einen die Herrichtung der ehemaligen Frauenklinik zu Büroflächen und einen Neu-/Erweiterungsbau für die Schaffung von ausreichend Laborarbeitsflächen.<br> <br> An die Stelle des ersten Bauabschnitts des Wissenschaftscampus Bachstraße ist in der am 08. April 2025 vom Kabinett beschlossenen Fortschreibung der mittelfristigen Hochbauplanung des Landes das Forschungsbauvorhaben „Imaginamics Center“ getreten. Bei dem „Imaginamics Center“ handelt es sich um einen anderen, von der FSU Jena neu priorisierten Bedarf: den Umbau der landeseigenen Liegenschaft im Fürstengraben 23 in Jena, welcher voraussichtlich im Zeitraum von 2027 bis 2031 zur Unterbringung des Exzellenz-Projektes „Imaginamics“ der FSU Jena realisiert werden soll.<br> <br> Ein neu konzipierter, auf die Bedarfe der Pharmazie begrenzter, erster Bauabschnitt des Wissenschaftscampus Bachstraße soll für eine künftige Fortschreibung der mittelfristigen Hochbauplanung des Landes durch die FSU Jena neu angemeldet werden.<br> <br> <strong>8. Wie wurde die Entscheidung zur Veränderung des Bauvorhabens wann mit den relevanten Akteurinnen und Akteuren kommuniziert (bitte nach Datum sowie Akteurinnen und Akteuren aufschlüsseln)?<br> <br> Antwort:</strong><br> Das Land befindet sich mit der FSU Jena fortwährend in enger Abstimmung zu deren Baubedarfen. Es finden regelmäßige Baubedarfsgespräche statt. Angesichts der schwierigen haushalterischen Rahmenbedingungen und der von der Universität neu priorisierten Baumaßnahme „Imaginamics“ ist die FSU Jena durch das Land in einer gemeinsamen Beratung am 28. Oktober 2024 über etwaige veränderte Planungen (Verschiebung, Reduktion des Umfangs des Bauvorhabens) unterrichtet worden. In der Folgeberatung am 28. Januar 2025 ist der FSU Jena der Vorschlag der zeitlichen Verschiebung und Reduktion konkret unterbreitet und erläutert worden.<br> <br> Mit Schreiben vom 17. Februar 2025 wurde der FSU Jena der Vorschlag nochmals schriftlich übermittelt. Zudem hat das Land zeitgleich zur FSU Jena auch das DLR schriftlich über die veränderte Planung informiert und im Februar dieses Jahres Gespräche mit dem Thüringer Apothekerverband geführt.<br> <br> <strong>9. Auf welcher Grundlage wurde entschieden, den Fokus der Investitionen auf die pharmazeutischen Wissenschaften zu legen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Den Fokus der Investitionen auf die pharmazeutischen Wissenschaften zu legen, ist eine Schwerpunktsetzung aus dem Regierungsvertrag von CDU, BSW und SPD. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, durch Baumaßnahmen die Studienkapazitäten des pharmazeutischen Instituts an der FSU Jena zu erweitern, um perspektivisch mehr Apothekerinnen und Apotheker sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen für Thüringen zu gewinnen.<br> <br> <strong>10. Wer war, bezogen auf Frage 9, an dieser Priorisierung beteiligt?<br> Antwort:</strong><br> <br> Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.<br> <br> <strong>11. Gibt es Überlegungen, auch die Infrastruktur für die Ernährungswissenschaften zu stärken?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die weitere Stärkung der Infrastruktur des Fachbereichs Ernährungswissenschaften wäre Bestandteil der Fortschreibung der baulichen Entwicklungsplanung der FSU Jena und der jeweiligen Priorisierung der Baubedarfe der Hochschule.<br> <br> <strong>12. Hat die Veränderung des Bauvorhabens Auswirkungen auf die pharmazeutische Versorgung Thüringens und wenn ja, welche?<br> <br> Antwort:</strong><br> Mit der Veränderung der Bauplanung wird die Situation für Studium und Lehre verbessert und damit die Grundlage für einen modernen Wissenschaftscampus gelegt. Damit ergeben sich positive Auswirkungen auf die pharmazeutische Versorgung. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 9 verwiesen.<br> <br> <strong>13. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, um zumindest die Situation der pharmazeutischen Lehre und Forschung zu verbessern, auch zur Stärkung der Fachkräftesicherung in diesem Bereich?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die pharmazeutische Lehre und Forschung werden künftig durch eine bauliche Realisierung der veränderten Planung verbessert. Mit der baulichen Umsetzung des neu geplanten, ersten Bauabschnitts des Wissenschaftscampus Bachstraße für die Bedarfe der Pharmazie werden die Bedingungen in Lehre und Forschung durch eine moderne bauliche Infrastruktur verbessert.<br> <br> Die Stärkung der Fachkräftesicherung im pharmazeutischen Bereich ist nicht allein durch bauliche Verbesserungen zu erreichen. Die Landesregierung sieht weitere Möglichkeiten der Fachkräftesicherung in diesem Bereich auch in dem Ausbau der Niederlassungsförderung und Stipendienprogramme für Apothekerinnen und Apotheker, womit in Kooperation mit der kommunalen Familie Anreize geschaffen werden, damit sich Apothekerinnen und Apotheker in Thüringen langfristig niederlassen.<br> <br> <strong>Tischner<br> Minister</strong></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-73204</guid>
                <pubDate>Thu, 13 Feb 2025 20:20:00 +0100</pubDate>
                <title> Transparenz und Vergabeverfahren bei der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/transparenz-und-vergabeverfahren-bei-der-digitalisierung-des-oeffentlichen-gesundheitsdienstes-in-thueringen/</link>
                
                <description>Transparenz und Vergabeverfahren bei der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen vom 13.02.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Transparenz und Vergabeverfahren bei der Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen </strong><br> <br> <strong>13.02.25 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/100551/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksacke 8/498</a> - </strong><br> <br> Die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen ist&nbsp;ein zentraler Bestandteil der Modernisierung der Verwaltung und wurde&nbsp;bereits während der COVID-19-Pandemie als notwendig erkannt. Hierfür wurden Bundesmittel in Höhe von 16,8 Millionen Euro bereitgestellt. Das Vergabeverfahren für die zentrale Software zur Digitalisierung der Gesundheitsämter hat sich jedoch erheblich verzögert, unter anderem durch ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer. Medienberichten zufolge hat das Thüringer Oberlandesgericht eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer zurückgewiesen. Nach den mir vorliegenden Informationen handelte es sich um ein Nachprüfungsverfahren auf Betreiben der HBSN-Unternehmensgruppe.<br> <br> Gleichzeitig hat das Unternehmen ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation (init AG), welches nach den mir vorliegenden Informationen die Ausschreibung für das zuständige Ministerium mitbegleitet haben soll, Medienberichten zufolge die HBSN-Unternehmensgruppe übernommen. Dies wirft Fragen hinsichtlich der Transparenz und Wettbewerbsneutralität der Vergabe auf. Eine kritische Prüfung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass der Digitalisierungsprozess ohne unlauteren Einfluss erfolgt und die Vergabe im besten Interesse des Freistaats Thüringen und seiner Bürgerinnen und Bürger abgewickelt wird.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li> 	<p>Welche Unternehmen haben sich an dem Vergabeverfahren für die zentrale Software zur Digitalisierung der Gesundheitsämter in Thüringen beteiligt?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Kriterien wurden für die Auswahl der Softwarelösung und des entsprechenden Anbieters zugrunde gelegt?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Rolle spielte das Unternehmen init AG bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und den Bietergesprächen?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Sind dem Land Kosten durch die Verzögerung entstanden und wenn ja, in welcher Höhe?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Wurde geprüft,ob Fördermittel durch die Verzögerung gefährdet sind, und wenn ja, wie wurde dies geprüft?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Gab es eine externe Prüfung des Vergabeverfahrens auf Interessenkonflikte oder Befangenheiten?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Auswirkungen hatte das Nachprüfungsverfahren der HBSN- Unternehmensgruppe auf das Vergabeverfahren, insbesondere auf den Zeitplan und die Kosten?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Alternativen werden&nbsp;derzeit geprüft,falls die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgen kann?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Wann hat die Landesregierung respektive das zuständige Ministerium von der Übernahme der HBSN-Unternehmensgruppe durch das Unternehmen init AG erfahren und welche Schlussfolgerungen ziehen sie daraus für das Vergabeverfahren?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Ist die Landesregierung der Ansicht, dass durch die Übernahme der HBSN-Unternehmensgruppe durch das Unternehmen init AG neue wettbewerbsrechtliche Probleme entstehen könnten, und wie begründet sie ihre Auffassung?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Gab es nach dem Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts zur Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer Gespräche zwischen der Landesregierung und dem Unternehmen init AG beziehungsweise der HBSN-Unternehmensgruppe hinsichtlich einer potenziellen Vergabe zugunsten der HBSN-Software? Falls ja, wann haben diese stattgefunden?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche alternativen Softwarelösungen für die Digitalisierung der Gesundheitsämter in Thüringen wurden geprüft und welche Anbieter kommen noch in Betracht?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen innerhalb der Fristen umgesetzt wird und die bereitgestellten Bundesmittel nicht verfallen?</p> 	</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p><br> <strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Das <strong>Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie</strong> hat die <strong>Kleine Anfrage 8/498 vom 13. Februar 2025</strong> namens der Landesregierung mit <strong>Schreiben vom 29. April 2025</strong> beantwortet:<br> <br> <strong>1. Welche Unternehmen haben sich an dem Vergabeverfahren für die zentrale Software zur Digitalisierung der Gesundheitsämter in Thüringen beteiligt?</strong><br> <br> <strong>Antwort:</strong><br> Im Rahmen der Ausschreibung der zentralen Software zur Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen wurde europaweit ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Für den Teilnahmewettbewerb hat sich eine Vielzahl von Unternehmen interessiert, es wurden schließlich sechs Teilnahmeanträge eingereicht. Aus diesen wurden drei Teilnehmer ermittelt und zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert, dem diese drei Teilnehmer auch nachgekommen sind.<br> <br> Gemäß § 5 VgV gilt die Wahrung der Vertraulichkeit als wesentlicher Grundsatz zur Sicherung des chancengleichen und geheimen Wettbewerbs im Vergabeverfahren. Öffentliche Auftraggeber haben daher sicherzustellen, dass die von den Interessenten/Bewerbern/Bietern übermittelten und als vertraulich eingestuften Informationen Dritten nicht zur Kenntnis gelangen und als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geschützt werden. Eine Veröffentlichung der Namen der teilnehmenden Unternehmen kann daher nicht erfolgen.<br> <br> <strong>2. Welche Kriterien wurden für die Auswahl der Softwarelösung und des entsprechenden Anbieters zugrunde gelegt?<br> <br> Antwort:</strong><br> Als Bewertungskriterien wurden 70 Prozent Preis und 30 Prozent Qualität angesetzt. Im Rahmen der Qualität werden die Erfüllung der Leistungs- und Qualitätskriterien einerseits sowie eine Angebotspräsentation andererseits bewertet und jeweils mit 15 Prozent für die Gesamtwertung gewichtet.<br> <br> <strong>3. Welche Rolle spielte das Unternehmen init AG bei der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und den Bietergesprächen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die init AG berät das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) in der Gesamtfördermaßnahme „Plattform digitales Thüringer Gesundheitsamt Thüringen“ im Sinne eines Projektmanagements. Im Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung wurde die init AG im März 2022 beauftragt. Die zum damaligen Zeitpunkt veröffentlichen Vergabeunterlagen können bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden.<br> <br> Bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung für das Teilprojekt „Beschaffung eines webbasierten zentralen Fachverfahrens für ein elektronisches Gesundheitsamt in Thüringen“ hat die init AG entsprechend ihrer vertraglichen Verpflichtung als Projektmanagement unterstützend mitgewirkt. Bei den Bietergesprächen waren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der init AG anwesend, um die Gespräche zu protokollieren und technische und fachliche Fragen an die Bieter zu stellen.<br> <br> Die Bewertung der Angebote und Bietergespräche erfolgte durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des TMSGAF ohne Beteiligung der init AG.<br> <br> Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und die Durchführung der Bietergespräche ist im Zeitraum 08/2023 bis 3/2024 erfolgt.<br> <br> <strong>4. Sind dem Land Kosten durch die Verzögerung entstanden und wenn ja, in welcher Höhe?<br> <br> Antwort:</strong><br> Bislang sind dem Land grundsätzlich keine Kosten durch die Verzögerung im Vergabeverfahren für ein zentrales Fachverfahren für die Thüringer Gesundheitsämter entstanden. Aus dem Nachprüfungsverfahren vor der Thüringer Vergabekammer und dem Beschwerdeverfahren vor dem Thüringer Oberlandesgericht ergeben sich anteilige Rechtsberatungskosten, weil vom unterlegenen Antragsteller Rechtsberatungskosten die dem Freistaat als Antragsgegner entstanden sind, nur bis zur Höhe der Sätze aus dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG) erstattet werden. Die Abrechnung ist noch nicht abgeschlossen.<br> <br> <strong>5. Wurde geprüft, ob Fördermittel durch die Verzögerung gefährdet sind, und wenn ja, wie wurde dies geprüft?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die Fördermittelgewährung unterliegt üblicherweise und so auch hier festgelegten Nachweispflichten gegenüber dem Fördermittelgeber. Dieser, das heißt das Bundesministerium für Gesundheit, hat mit der fachlichen und organisatorischen Begleitung des Bundesförderprogramms seinerseits ein externes Projektmanagement beauftragt, welches auch die laufende zweckentsprechende Fördermittelverausgabung beaufsichtigt und begleitet. Die Nachweise sind aktuell insbesondere durch sogenannte Status- und Meilensteinberichte zu führen. Dem kommt das TMSGAF als Zuwendungsempfängerin regelmäßig fristgerecht und vollständig nach.<br> <br> Darüber hinaus ist das TMSGAF an die Maßgaben der Thüringer Landeshaushaltsordnung gebunden. Insbesondere im Rahmen von Förderprogrammen, die zeitlich und finanziell befristet sind, kommt der sorgfältigen Planung und laufenden Überprüfung von größeren Investitionen, wie hier der Entwicklung eines zentralen Fachverfahrens für mehrere Behörden und bis zu 900 Nutzerinnen und Nutzern, eine besondere Rolle zu.<br> <br> Im Rahmen des Projektmanagements führen wir über den gesamten Projektverlauf mehrere wöchentliche sowie anlassbezogene Besprechungen mit der init AG als externen Dienstleister für das Gesamtprojektmanagement durch, betreiben ein laufendes Chancen- und Risikomanagement, beteiligen regelmäßig und anlassbezogen die jeweiligen Stakeholder. Dazu gehören neben den Fachbereichen im TMSGAF insbesondere das Thüringer Finanzministerium beziehungsweise Thüringer Ministerium für Digitalisierung und Infrastruktur, das Thüringer Landesverwaltungsamt, das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, die kommunalen Spitzenverbände und die Gesundheitsämter.<br> <br> Die laufende Prüfung einer möglichen Gefährdung der Fördermittel umfasst(e) unter anderem eine Bewertung möglicher Alternativoptionen zur Verwendung der Fördermittel unter Beachtung der Förderkriterien beziehungsweise -auflagen an konkrete Steigerungen des digitalen Reifegrades, falls die Projektumsetzung im Rahmen des verbleibenden Förderzeitraums zeitlich nicht mehr realistisch ist.<br> <br> <strong>6. Gab es eine externe Prüfung des Vergabeverfahrens auf Interessenkonflikte oder Befangenheiten?<br> <br> Antwort:</strong><br> Eine externe Prüfung wurde nicht durchgeführt, diese ist auch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Zur Absicherung hat der Auftraggeber vertragliche Regelungen zu Geheimhaltung, Datenschutz, Vertraulichkeit sowie unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen und Compliance im Vertrag mit der init AG getroffen. Die init AG gab dem Auftraggeber keinen Anlass zur vertieften Prüfung dieser vertraglichen Vereinbarungen.<br> <br> Die Vorbereitungen des Vergabeverfahrens zur zentralen Fachverfahrenssoftware begannen Mitte des Jahres 2023, die Veröffentlichung der Ausschreibung der Software erfolgte im November 2023. Die init AG nahm selbst davon Abstand, sich an der Ausschreibung zu beteiligen und teilte dies dem TMSGAF als Auftraggeber mit. Auch insoweit ergab sich daher kein Anlass für weitere Prüfungen oder Maßnahmen zur Sicherstellung der Vorgaben aus §§ 6, 7 VgV.<br> <br> Am 29. Januar 2025 teilte die init AG dem TMSGAF mit, dass eine Übernahme von der HBSN-Unternehmensgruppe (HBSN GmbH und xitee k.s.) zum 1. Februar 2025 erfolgen werde.<br> <br> Nach dem zurückweisenden Beschluss des Vergabesenats des Oberlandesgerichts Jena im Beschwerdeverfahren vom 22. Januar 2025 kann die Bietergemeinschaft HBSN GmbH und xitee k.s. ohnehin keinen Zuschlag mehr erhalten.<br> <br> <strong>7. Welche Auswirkungen hatte das Nachprüfungsverfahren der HBSN-Unternehmensgruppe auf das Vergabeverfahren, insbesondere auf den Zeitplan und die Kosten?<br> <br> Antwort:</strong><br> Das Vergabeverfahren wurde durch das Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren sehr stark verzögert. Die direkte Verzögerung betrug insgesamt elf Monate bei einem Umsetzungszeitraum mit Bundesfördermitteln von insgesamt rund 24 Monaten. Planmäßig sollte der Zuschlag im März/April 2024 erteilt werden. Der Förderzeitraum endet am 31. März 2026.<br> <br> Da beide Verfahren zugunsten des Freistaats Thüringen entschieden wurden, trägt die damit verbundenen Kosten (vor allem Verfahrens- und Gerichtskosten, Rechtsberatung) im Wesentlichen die HBSN GmbH beziehungsweise HBSN-Unternehmensgruppe. Rechtsberatungskosten, die uns entstanden sind, werden dabei nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berücksichtigt.<br> <br> <strong>8. Welche Alternativen werden derzeit geprüft, falls die Umsetzung nicht fristgerecht erfolgen kann?<br> <br> Antwort:</strong><br> Primär erfolgten Maßnahmen, welche eine Zuschlagserteilung zur bestehenden Ausschreibung eines Fachverfahrens ermöglichen sollen. Zusätzlich erfolgten Prüfungen, inwieweit eine Nachnutzung und Anpassung von bestehenden Softwarelösungen innerhalb des Förderzeitraums noch erfolgen kann. Darüber hinaus wurden Mittelumwidmungen für alternative Projektinhalte geprüft.<br> <br> Da die Fördermittelgewährung nach dem Bundesförderprogramm zur „Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland“ vom 22. April 2022 an strenge Vorgaben zur Steigerung des digitalen Reifegrades geknüpft ist, müssen alternative Maßnahmen im verbleibenden Förderzeitraum bis 31. März 2026 grundsätzlich dieselben Reifegradsprünge schaffen, wie sie durch die Beschaffung eines zentralen Fachverfahrens für die Gesundheitsämter erreicht werden. Nur für diesen Fall wird der Fördermittelgeber etwaigen Änderungsanträgen zustimmen und von einer Rückforderung geleisteter Zuschüsse absehen.<br> <br> Das ÖGD-Reifegradmodell2 stellt das Controllinginstrument des Bundesförderprogramms dar. Die geförderte Landesmaßnahme „Plattform digitales Gesundheitsamt Thüringen“ mit ihren Teilprojekten muss in den drei Dimensionen „Bürger:innenzentrierung“, „Zusammenarbeit“ und „Software, Daten, Interoperabilität“ die Stufe 3 erreichen und in den drei Dimensionen „Digitalisierungsstrategie“, „Prozessdigitalisierung“ und „Mitarbeitende“ mindestens die Stufe 2.<br> <br> <strong>9. Wann hat die Landesregierung respektive das zuständige Ministerium von der Übernahme der HBSN-Unternehmensgruppe durch das Unternehmen init AG erfahren und welche Schlussfolgerungen ziehen sie daraus für das Vergabeverfahren?<br> <br> Antwort:</strong><br> Das TMSGAF wurde auf Abteilungsleiterebene und unter Beteiligung der beiden zuständigen Fachreferate von der init AG über die Übernahme der HBSN-Unternehmensgruppe (HBSN GmbH und xitee k.s.) in Kenntnis gesetzt. Die Videokonferenz fand am 29. Januar 2025 statt.<br> <br> <strong>10. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass durch die Übernahme der HBSN-Unternehmensgruppe durch das Unternehmen init AG neue wettbewerbsrechtliche Probleme entstehen könnten, und wie begründet sie ihre Auffassung?<br> Antwort:</strong><br> <br> Nachprüfungs- und Beschwerdeverfahren der HBSN-Unternehmensgruppe gegen den Freistaat Thüringen sind abgeschlossen. Insoweit gibt es keine Berührungspunkte zur HBSN-Unternehmensgruppe, da das TMSGAF nur mit der init AG in einem Vertragsverhältnis steht.<br> <br> <strong>11. Gab es nach dem Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts zur Zurückweisung der Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer Gespräche zwischen der Landesregierung und dem Unternehmen init AG beziehungsweise der HBSN-Unternehmensgruppe hinsichtlich einer potenziellen Vergabe zugunsten der HBSN-Software? Falls ja, wann haben diese stattgefunden?<br> <br> Antwort:</strong><br> Vergaben sind grundsätzlich ausschließlich im Rahmen von Vergabeverfahren möglich. Die HBSN-Unternehmensgruppe hat im Rahmen des Vergabeverfahrens für ein zentrales webbasiertes Fachverfahren für die Thüringer Gesundheitsämter kein Angebot eingereicht. Insoweit ist bereits aus diesem Grund eine Zuschlagserteilung zugunsten einer HBSN-Software vergaberechtlich ausgeschlossen. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen.<br> <br> <strong>12. Welche alternativen Softwarelösungen für die Digitalisierung der Gesundheitsämter in Thüringen wurden geprüft und welche Anbieter kommen noch in Betracht?<br> <br> Antwort:</strong><br> Alternativ käme nur eine Softwarelösung für das angestrebte zentrale Fachverfahren für die Gesundheitsämter in Betracht, die insbesondere folgende Anforderungen erfüllt:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Sie ist vergaberechtsfrei nutzbar.</li> 	<li>Sie steht vor Ende des Förderzeitraums am 31. März 2026 in den Gesundheitsämtern zur Verfügung, um eine Finanzierung der Investitionskosten mit Fördermitteln zu ermöglichen.</li> 	<li>Die laufenden Betriebskosten sind wirtschaftlich und finanzierbar.</li> 	<li>Sie erfüllt fachlich und technisch grundsätzlich die Anforderungen aus der Leistungsbeschreibung des laufenden Vergabeverfahrens für ein zentrales Fachverfahren für die Thüringer Gesundheitsämter.</li> </ul><p>Das TMSGAF beobachtet laufend den Markt und befindet sich in kollegialem Austausch mit anderen Bundesländern, die ebenfalls zentrale Fachverfahrenslösungen anstreben beziehungsweise entwickeln lassen haben. In diesem Rahmen wurden die aktuell noch in Entwicklung befindlichen ÖGD-Fachverfahren der koordinierten Landesmaßnahmen in Hessen und Baden-Württemberg geprüft. Beide Fachverfahren kommen unter anderem deshalb nicht in Betracht, da die notwendigen Anpassungskosten die verfügbaren Fördermittel übersteigen. Eine etwaige Nachnutzung würde zudem ein neues EU-weites Vergabeverfahren mit den entsprechenden Fristen und offenem Ausgang erforderlich machen.<br> <br> <strong>13. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um sicherzustellen, dass die Digitalisierung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen innerhalb der Fristen umgesetzt wird und die bereitgestellten Bundesmittel nicht verfallen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Das TMSGAF ist weiterhin bestrebt, das Gesamtprojekt „Plattform digitales Thüringer Gesundheitsamt Thüringen“ umzusetzen. Als geförderte Landesmaßnahme besteht es aus den folgenden vier Teilkomponenten:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Öffentliches ÖGD-Bürger- und Fachportal</li> 	<li>Kollaborationstool für die behördenübergreifende, nicht fallbezogene Zusammenarbeit im ÖGD</li> 	<li>Zentrales Fachverfahren für die Thüringer Gesundheitsämter</li> 	<li>Datawarehouse mit Dashboard</li> </ul><p>Die beiden ersten Komponenten sowie das Dashboard „Thüringer Gesundheits- und Pflegedatenplattform“ sind bereits umgesetzt. Die Veröffentlichung des Fachportals steht bevor. Das zentrale Fachverfahren ist jedoch das Kernelement der Plattform und bedeutet den größten Mehrwert für die Thüringer ÖGD-Behörden und hier insbesondere die Gesundheitsämter.<br> <br> Es soll daher im noch laufenden Vergabeverfahren der Zuschlag erteilt werden. Sollte eine vollständige Entwicklung, Bereitstellung und Einführung in den Gesundheitsämtern nicht innerhalb des Förderzeitraums möglich sein, soll die Differenz mit Landesmitteln finanziert werden.<br> <br> Darüber hinaus wird gerade geprüft, inwieweit mit den Bundesfördermitteln noch Digitalisierungsprojekte der Gesundheitsämter und ÖGD-Landesbehörden unterstützt werden können. Voraussetzung ist jedoch auch hier die Berücksichtigung des ÖGD-Reifegradmodells.<br> <br> <strong>Schenk<br> Ministerin</strong></p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-73206</guid>
                <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 12:50:00 +0100</pubDate>
                <title>Union Busting in Thüringen – Teil II</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/union-busting-in-thueringen-teil-ii/</link>
                
                <description>Union Busting in Thüringen – Teil II vom 16.01.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Union Busting in Thüringen - Teil II<br> <br> 16.01.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/100159/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksacke 8/364</a> -</strong><br> <br> In Thüringen kam es wiederholt zu Fällen, in denen Arbeitgeber demokratisch gewählte Betriebsräte massiv unter Druck setzen. Jüngster Anlass ist die fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden im Land- kreis Altenburger Land ohne arbeitsgerichtliche Zustimmung (vergleiche Artikel in der Tageszeitung Ostthüringer Zeitung vom 11. Januar 2025). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisiert dies als klassischen Fall von Union Busting – systematische Maßnahmen zur Behinderung von Mitbestimmung und gewerkschaftlicher Vertretung, etwa&nbsp;durch Kündigungsdrohungen oder externe Beratungsfirmen.<br> <br> Da Betriebsratsbehinderung nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes strafbar ist, bleibt unklar, warum solche Fälle in Thüringen nicht systematisch erfasst oder verfolgt werden. Angesichts geplanter rechtlicher Änderungen auf Bundesebene (Tariftreuegesetz) könnte eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung solcher Straftaten sinnvoll sein.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li> 	<p>Inwiefern sieht die Landesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeit, in Thüringen eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder weitere spezialisierte Dezernate einzurichten, die sich mit Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und deren Mitglieder befassen?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Wie bewertet die Landesregierung dabei die derzeitige Rechtslage, die eine Verfolgung solcher Straftaten nur auf Antrag und nicht als&nbsp;Offizialdelikt vorsieht?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Inwiefern würde die Landesregierung die in Frage 1 genannte Initiative in Erwartung einer bundesgesetzlichen Änderung dennoch unterstützen, um frühzeitig die Grundlage für eine effiziente Verfolgung dieser Delikte zu schaffen?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Falls die Frage 3 nicht positiv beantwortet werden kann, welche Alternativmodelle wären aus Sicht der Landesregierung denkbar?</p> 	</li> 	<li> 	<p>WelchekonkretenErkenntnissehatdieLandesregierungdarüber,wie viele Verfahren wegen des Verstoßes gegen § 119 BetrVG im Zeitraum von 2014 bis 2024 bei Gerichten in Thüringen anhängig waren, wie sie ausgingen und welche Sanktionen gegebenenfalls verhängt wurden (sofern keine statistischen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen, bitte zu qualitativen Erkenntnissen ausführen, die der Landesregierung durch Medienberichte oder Gewerkschaften bekannt wurden)?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Inwieweit sieht die Landesregierung die Gefahr, dass Union Busting – gerade in Branchen mit geringem gewerkschaftlichen Organisationsgrad (zum Beispiel Hotel- und Gastgewerbe) – zunimmt und damit demokratische Mitbestimmungsrechte ausgehöhlt werden, und&nbsp;wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung als Reaktion auf die bisher bekannt gewordenen Fälle von Union Busting, um die Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften in Thüringen&nbsp;effektiv zu schützen und weitere Eingriffe in die Mitbestimmung zu&nbsp;verhindern?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Inwiefern unterstützt die Landesregierung bestehende Angebote für Gewerkschaften und Betriebsräte, um Union Busting zu verhindern, und plant sie zusätzliche Beratungs- oder Präventionsmaßnahmen?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche aktive Rolle sieht die Landesregierung für sich selbst, um Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und weitere Akteure in einen Dialog zu bringen, um gemeinsame Strategien zur Verhinderung von Union Busting zu entwickeln?</p> 	</li> 	<li>Welche Möglichkeiten sieht respektive welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden Initiativen zur Stärkung der Mitbestimmung und zur Bekämpfung von Union Busting zu ergreifen?</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung:</strong><br> <br> Das <strong>Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie</strong> hat die <strong>Kleine Anfrage 8/364 vom 16. Januar 2025</strong> namens der Landesregierung mit <strong>Schreiben vom 31. März 2025</strong> beantwortet:<br> <br> <strong>1. Inwiefern sieht die Landesregierung die Notwendigkeit und die Möglichkeit, in Thüringen eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft oder weitere spezialisierte Dezernate einzurichten, die sich mit Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und deren Mitglieder befassen<br> <br> Antwort:</strong><br> Bei den Staatsanwaltschaften Erfurt, Gera und Mühlhausen gibt es Sonderdezernate zur Bearbeitung von Verfahren nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Mit Blick auf die überschaubare Anzahl von Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren sieht die Landesregierung keine Veranlassung, in Thüringen eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Verfolgung entsprechender Straftaten oder weitere Sonderdezernate einzurichten.<br> <br> <strong>2. Wie bewertet die Landesregierung dabei die derzeitige Rechtslage, die eine Verfolgung solcher Straftaten nur auf Antrag und nicht als Offizialdelikt vorsieht?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die Landesregierung erachtet die Ausgestaltung des § 119 BetrVG als Antragsdelikt für angemessen. Die Erhaltung des innerbetrieblichen Friedens ist in erster Linie innerbetriebliche Aufgabe, weshalb die Strafverfolgung als ultima ratio von den in § 119 Abs. 2 BetrVG genannten Stellen abhängig sein sollte. Insbesondere die Gewerkschaften gewährleisten bereits einen wirksamen Schutz der Betriebsverfassungsorgane, da sie frei von persönlichen Rücksichten handeln können. Dementsprechend hat der Gesetzesentwurf der Bundesregierung für ein Tariftreuegesetz (Bundesratsdrucksache 588/24) entgegen dem vorangegangenen Referentenentwurf auf eine Ausgestaltung des § 119 BetrVG als Offizialdelikt verzichtet.<br> <br> <strong>3. Inwiefern würde die Landesregierung die in Frage 1 genannte Initiative in Erwartung einer bundesgesetzlichen Änderung dennoch unterstützen, um frühzeitig die Grundlage für eine effiziente Verfolgung dieser Delikte zu schaffen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.<br> <br> <strong>4. Falls die Frage 3 nicht positiv beantwortet werden kann, welche Alternativmodelle wären aus Sicht der Landesregierung denkbar?<br> <br> Antwort:</strong><br> Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Die Landesregierung erachtet die aktuelle Organisation der Staatsanwaltschaften zur Verfolgung entsprechender Straftaten für angemessen und ausreichend.<br> <br> <strong>5. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie viele Verfahren wegen des Verstoßes gegen § 119 BetrVG im Zeitraum von 2014 bis 2024 bei Gerichten in Thüringen anhängig waren, wie sie ausgingen und welche Sanktionen gegebenenfalls verhängt wurden (sofern keine statistischen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen, bitte zu qualitativen Erkenntnissen ausführen, die der Landesregierung durch Medienberichte oder Gewerkschaften bekannt wurden)?<br> <br> Antwort:</strong><br> Ausweislich der Strafverfolgungsstatistik gab es in dem erfragten Zeitraum weder Abgeurteilte noch Verurteilte wegen Straftaten nach dem Betriebsverfassungsgesetz.<br> <br> <strong>6. Inwieweit sieht die Landesregierung die Gefahr, dass Union Busting – gerade in Branchen mit geringem gewerkschaftlichen Organisationsgrad (zum Beispiel Hotel- und Gastgewerbe) – zunimmt und damit demokratische Mitbestimmungsrechte ausgehöhlt werden, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?<br> <br> Antwort:</strong><br> Aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse besteht aus Sicht der Landesregierung kein Grund für die Annahme, dass Fälle von Union Busting zunehmen werden.<br> <br> <strong>7. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung als Reaktion auf die bisher bekannt gewordenen Fälle von Union Busting, um die Rechte von Betriebsräten und Gewerkschaften in Thüringen effektiv zu schützen und weitere Eingriffe in die Mitbestimmung zu verhindern?<br> <br> Antwort:</strong><br> Mit Blick auf die überschaubare Anzahl von Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren sieht die Landesregierung derzeit keine Veranlassung, konkrete Maßnahmen zu ergreifen. Unabhängig davon unterstützt die Landesregierung die Arbeit von Gewerkschaften und Betriebsräten. So fördert die Landesregierung die im Jahr 2023 gegründete Transformations- und Technologieberatungsstelle Thüringen gGmbH (TTBS), die Betriebs- und Personalräte insbesondere zu Fragen der Transformation der Wirtschaft und Arbeitswelt berät und qualifiziert. Zudem richtet das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie seit dem Jahr 2011 gemeinsam mit Arbeit und Leben Thüringen e. V. jährlich die Thüringer Betriebs- und Personalrätekonferenz aus, in deren Rahmen Betriebs- und Personalräte zu aktuellen Themen der Arbeitswelt in den Austausch kommen.<br> <br> <strong>8. Inwiefern unterstützt die Landesregierung bestehende Angebote für Gewerkschaften und Betriebsräte, um Union Busting zu verhindern, und plant sie zusätzliche Beratungs- oder Präventionsmaßnahmen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.<br> <br> <strong>9. Welche aktive Rolle sieht die Landesregierung für sich selbst, um Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und weitere Akteure in einen Dialog zu bringen, um gemeinsame Strategien zur Verhinderung von Union Busting zu entwickeln?<br> <br> Antwort:</strong><br> Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.<br> <br> <strong>10. Welche Möglichkeiten sieht respektive welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden Initiativen zur Stärkung der Mitbestimmung und zur Bekämpfung von Union Busting zu ergreifen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.<br> <br> <strong>Schenk<br> Ministerin</strong></p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-73208</guid>
                <pubDate>Thu, 16 Jan 2025 12:48:00 +0100</pubDate>
                <title>Union Busting in Thüringen – Teil I</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/union-busting-in-thueringen-teil-i/</link>
                
                <description>Union Busting in Thüringen – Teil I vom 16.01.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Union Busting in Thüringen – Teil I<br> <br> 16.01.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/100158/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache 8/363</a> -</strong><br> <br> In Thüringen kam es wiederholt zu Fällen, in denen Arbeitgeber demo- kratisch gewählte Betriebsräte massiv unter Druck setzen. Jüngster Anlass ist die fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden im Landkreis Altenburger Land ohne arbeitsgerichtliche Zustimmung (vergleiche Artikel in der Tageszeitung Ostthüringer Zeitung vom 11. Januar 2025). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisiert dies als klassischen Fall von Union Busting – systematische Maßnahmen zur Behinderung von Mitbestimmung und gewerkschaftlicher Vertretung, etwa&nbsp;durch Kündigungsdrohungen oder externe Beratungsfirmen.<br> <br> Da Betriebsratsbehinderung nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes strafbar ist, bleibt unklar, warum solche Fälle in Thüringen nicht systematisch erfasst oder verfolgt werden. Angesichts geplanter rechtlicher Änderungen auf Bundesebene (Tariftreuegesetz) könnte eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung solcher Straftaten sinnvoll sein.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li> 	<p>Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Fälle von Union Busting in Thüringen aus den Jahren 2014 bis 2024 vor (bitte nach Jahr und Branche aufschlüsseln)?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Falls der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse über Union-Busting-Fälle in Thüringen im Sinne der Frage 1 vorliegen sollten, da solche Daten möglicherweise weder systematisch erfasst werden noch aggregiert verfügbar sind, welche qualitativen Erkenntnisse hat die Landesregierung über Union-Busting-Fälle in Thüringen (zum Beispiel durch Medienberichte oder Gewerkschaften) im Zeitraum von 2014 bis 2024 und welche Maßnahmen wurden ergriffen?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Maßnahmen stehen in Thüringen derzeit Beschäftigten und&nbsp;Gewerkschaften zur Verfügung, die von Union Busting betroffen sind,&nbsp;und inwiefern sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die Unterstützung für betroffene Beschäftigte und Gewerkschaften auszubauen, das heißt, welche zusätzlichen Schritte beabsichtigt die&nbsp;Landesregierung, um den Schutz vor derartigen Eingriffen in die Mitbestimmung künftig zu stärken?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den konkreten Fall der fristlosen Kündigung einer Betriebsrätin in einem Hotel in der Stadt Altenburg im Landkreis Altenburger Land vor?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über vergleichbare Fälle, die in relevanten Merkmalen dem in Frage 4 vorgenannten Fall ähneln?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Unterstützungsangebote und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung stehen der betroffenen Betriebsrätin beziehungsweise Gewerkschaft zur Verfügung?</p> 	</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung: </strong><br> <br> Das <strong>Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie</strong> hat die <strong>Kleine Anfrage 8/363 vom 16. Januar 2025</strong> namens der Landesregierung mit <strong>Schreiben vom 1. April 2025</strong> beantwortet:<br> <br> <strong>1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Fälle von Union Busting in Thüringen aus den Jahren 2014 bis 2024 vor (bitte nach Jahr und Branche aufschlüsseln)?<br> <br> Antwort:</strong><br> Bei den Thüringer Staatsanwaltschaften wurden in diesem Zeitraum insgesamt sechs Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eingeleitet. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 364 verwiesen. Im Übrigen wird unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) von weiteren Angaben abgesehen.<br> <br> <strong>2. Falls der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse über Union-Busting-Fälle in Thüringen im Sinne der Frage 1 vorliegen sollten, da solche Daten möglicherweise weder systematisch erfasst werden noch aggregiert verfügbar sind, welche qualitativen Erkenntnisse hat die Landesregierung über Union-Busting-Fälle in Thüringen (zum Beispiel durch Medienberichte oder Gewerkschaften) im Zeitraum von 2014 bis 2024 und welche Maßnahmen wurden ergriffen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ist aus den Medien ein Fall von Union Busting im Zusammenhang mit der Kündigung einer Betriebsratskandidatin einer Firma in Arnstadt bekannt. Ein Ermittlungsverfahren war hierzu bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Erfurt nicht anhängig. Zudem war der öffentlichen Berichterstattung im März 2024 ein Fall zu entnehmen, in dem von gewerkschaftlicher Seite gegenüber einem Hotel wegen der Kündigung einer Betriebsrätin in Altenburg der Vorwurf des Union Busting erhoben wurde. Bei den durchs Land ergriffenen Maßnahmen kann auf die Antwort auf die Kleine Anfrage vom Juni 2024 zum selben Thema verwiesen werden (Drucksache 7/10203). Zwar stehen die Förderungen nicht in unmittelbarem Kausalzusammenhang, dennoch unterstützt Thüringen die „Transformations- und Technologieberatungsstelle (TTBS)“ und stärkt damit die Arbeit der Betriebs- und Personalräte. Ein Förderzweck neben der Begleitung bei den Prozessen der Transformation ist auch die Vernetzung von betrieblichen Interessenvertretungen mit den Gewerkschaften. Indem Mitarbeitende demokratische Prozesse und Mitbestimmung im betrieblichen Nahbereich erleben, wird diese gestärkt. Zudem richtet das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie jährlich die Thüringer Betriebs- und Personalrätekonferenz aus. Betriebliche Interessenvertreter erhalten hier Informationen zu aktuell relevanten Themen und können ihre Erfahrungen austauschen.<br> <br> <strong>3. Welche Maßnahmen stehen in Thüringen derzeit Beschäftigten und Gewerkschaften zur Verfügung, die von Union Busting betroffen sind, und inwiefern sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die Unterstützung für betroffene Beschäftigte und Gewerkschaften auszubauen, das heißt, welche zusätzlichen Schritte beabsichtigt die Landesregierung, um den Schutz vor derartigen Eingriffen in die Mitbestimmung künftig zu stärken?<br> <br> Antwort:</strong><br> Betroffene haben die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten und bei ihren Vertretungen anzuregen, Strafantrag zu stellen (vergleiche § 119 Abs. 2 BetrVG). Vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 1 wird seitens der Landesregierung derzeit keine Veranlassung gesehen, spezielle Maßnahmen zum Schutz vor Union Busting zu prüfen beziehungsweise zu ergreifen.<br> <br> <strong>4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den konkreten Fall der fristlosen Kündigung einer Betriebsrätin in einem Hotel in der Stadt Altenburg im Landkreis Altenburger Land vor?<br> <br> Antwort:</strong><br> Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.<br> <br> <strong>5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über vergleichbare Fälle, die in relevanten Merkmalen dem in Frage 4 vorgenannten Fall ähneln?<br> <br> Antwort:</strong><br> Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.<br> <br> <strong>6. Welche Unterstützungsangebote und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung stehen der betroffenen Betriebsrätin beziehungsweise Gewerkschaft zur Verfügung?<br> <br> Antwort:</strong><br> Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Im Übrigen besteht im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit, gerichtlich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.<br> <br> <strong>Schenk<br> Ministerin</strong></p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-73209</guid>
                <pubDate>Wed, 15 Jan 2025 13:01:00 +0100</pubDate>
                <title>Falsche AGATHE-Fachberaterinnen und -Berater in Jena?</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/falsche-agathe-fachberaterinnen-und-berater-in-jena/</link>
                
                <description>Falsche AGATHE-Fachberaterinnen und -Berater in Jena? vom 15.01.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Falsche AGATHE-Fachberaterinnen und -Berater in Jena?<br> <br> 15.01.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/100153/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache 8/357</a> -</strong><br> <br> In unterschiedlichen Berichterstattungen haben Medien in Thüringen in den zurückliegenden Wochen auf falsche AGATHE-Beraterinnen und -Berater aufmerksam gemacht. Laut den Berichten gaben sich Betrügerinnen und Betrüger fälschlicherweise als Beraterinnen und Berater des Landesprogramms AGATHE (Älter werden in der Gemeinschaft – Thüringer Initiative gegen Einsamkeit) aus, um sich Zugang zu Privatwohnungen zu ermöglichen.<br> <br> <strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li> 	<p>Um welche Betrugsversuche im Zusammenhang mit dem Landesprogramm AGATHE handelt es sich nach Kenntnis der Landesregierung konkret?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Wie viele der Fälle, in denen sich Betrügerinnen und Betrüger fälschlicherweise als AGATHE-Beraterinnen und -Berater ausgaben, gab es nach Kenntnis der Landesregierung in der kreisfreien Stadt Jena?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob in den genannten Fällen eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Was plant die Landesregierung, um zukünftig entsprechenden Betrugsversuchen vorzubeugen?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Handlungsmaßnahmen empfiehlt die Landesregierung den&nbsp;Kommunen in Thüringen, um die Bewohnerinnen und Bewohner über die Betrugsfälle zu informieren?</p> 	</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung: </strong><br> <br> Das <strong>Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung</strong> hat die <strong>Kleine Anfrage 8/357 vom 15. Januar 2025</strong> namens der Landesregierung mit <strong>Schreiben vom 6. März 2025</strong> beantwortet:<br> <br> <strong>1. Um welche Betrugsversuche im Zusammenhang mit dem Landesprogramm AGATHE handelt es sich nach Kenntnis der Landesregierung konkret?<br> <br> Antwort:</strong><br> In vier von 14 Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten, die das Programm AGATHE umsetzen, sind in der Vorweihnachtszeit des Jahres 2024 Sachverhalte bekannt geworden, die den Verdacht des Betrugsversuchs in Zusammenhang mit dem Programm AGATHE nahelegen. Insgesamt sind fünf Fälle mit ähnlichen Modi Operandi festzustellen, bei denen sich unbekannte Personen als AGATHE-Beraterinnen und -Berater bei älteren Personen telefonisch, aber auch in zwei Fällen persönlich vorstellten. In der Folge wurden Kaufangebote, häusliche Besuche oder eine Pflegeberatung angeboten. Diese wurden durch die Betroffenen abgelehnt. In keinem der bekannten Fälle kam es zu einem Betreten der Wohnung.<br> <br> <strong>2. Wie viele der Fälle, in denen sich Betrügerinnen und Betrüger fälschlicherweise als AGATHE-Beraterinnen und -Berater ausgaben, gab es nach Kenntnis der Landesregierung in der kreisfreien Stadt Jena?<br> <br> Antwort:</strong><br> In der kreisfreien Stadt Jena wurden keine Fälle bekannt.<br> <br> <strong>3. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob in den genannten Fällen eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet?<br> <br> Antwort:</strong><br> In allen bekannten Fällen (vergleiche Antwort auf Frage 1) werden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts<br> des (versuchten) Betrugs geführt.<br> <br> <strong>4. Was plant die Landesregierung, um zukünftig entsprechenden Betrugsversuchen vorzubeugen?<br> 5. Welche Handlungsmaßnahmen empfiehlt die Landesregierung den Kommunen in Thüringen, um die Bewohnerinnen und Bewohner über die Betrugsfälle zu informieren?<br> <br> Antwort zu den Fragen 4 und 5:</strong><br> In verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städte finden im Rahmen von Informationsveranstaltungen Sensibilisierungen statt.<br> Durch die Polizei wurden folgende Verhaltenshinweise herausgegeben, die auf zahlreichen Internetseiten (unter anderem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie) sowie in Printmedien veröffentlicht wurden:</p><ul class="list-normal"> 	<li>AGATHE-Berater rufen niemals mit unterdrückter Nummer an.</li> 	<li>Der Kontakt erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen.</li> 	<li>Es erfolgen keine unangekündigten Kontaktaufnahmen durch AGATHE-Fachberater.</li> 	<li>AGATHE-Fachberater fordern keinen Zutritt zur Wohnung.</li> 	<li>Wenn Unsicherheiten bestehen, niemals eine fremde Person in die Wohnung lassen.</li> 	<li>Bei dem Verdacht eines Betrugs wird um Verständigung der Polizei gebeten.</li> </ul><p>Diese Hinweise kommunizieren die Präventions- und Kontaktbereichsbeamten der Polizei auf zielgruppenorientierten Präventionsveranstaltungen.<br> <br> Darüber hinaus hat das für die Umsetzung des Programms zuständige Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie im Mai 2024 im Rahmen eines AGATHE-Fachkräftetreffens in Zusammenarbeit mit der Verbraucherschutzzentrale Thüringen e. V. die Problematik „Ältere als Opfer von Betrugsszenarien“ gemeinsam mit den umsetzenden Fachkräften erörtert.<br> <br> In der Vorweihnachtszeit des Jahres 2024 wurden die Landkreise und kreisfreien Städte, die das Programm AGATHE umsetzen, über die bis dato bekannten Betrugsversuche informiert. Dabei wurden folgende Handlungsmöglichkeiten empfohlen:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Pressemitteilungen (beispielsweise in Amtsblättern) und öffentliche Hinweise, Sensibilisierung durch Aushänge in sozialen Einrichtungen, Arztpraxen et cetera die verdeutlichen, dass AGATHE-Fachkräfte keine unangekündigten telefonischen Kontaktaufnahmen tätigen und von sich aus keinen Zutritt zur Wohnung fordern;</li> 	<li>Fachkräfte gegebenenfalls mit „Dienstausweisen“ samt Foto und Personalausweisnummer ausstatten, die überprüfbar sind;</li> 	<li>Durchführung von Infoveranstaltungen zum Thema „Enkeltrick“, bei denen der Sachverhalt thematisiert wird;</li> 	<li>Ermutigung zur Anzeige bei der Polizei beziehungsweise Ermutigung der Betroffenen, verdächtige Vorfälle der Polizei zu melden, Information über die Möglichkeit, Anzeigen online über die Onlinewache der Thüringer Polizei zu erstatten.</li> </ul><p>Weiterhin hat die Landesregierung die Thüringer Bevölkerung unmittelbar sensibilisiert. Dabei wurden Warnmeldungen über die folgenden Kanäle veröffentlicht:</p><ul class="list-normal"> 	<li>Tagespresse</li> 	<li>Radio</li> 	<li>Hinweis unter „Aktuelles“ auf der Internetseite des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie</li> 	<li>Social Media</li> </ul><p>Darüber hinaus etabliert die Landesregierung, dem 100-Tage-Programm folgend, die „Kommission Sicherheit im Alter“.<br> <br> <strong>Maier<br> Minister</strong></p>]]></content:encoded>
                
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            <item>
                <guid isPermaLink="false">news-73212</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jan 2025 19:22:00 +0100</pubDate>
                <title>Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschläge – Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts auf Thüringen – Teil II</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/teilzeitbeschaeftigung-und-ueberstundenzuschlaege-auswirkungen-des-grundsatzurteils-des-bundesarbeitsgerichts-auf-thueringen-teil-ii/</link>
                
                <description>Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschläge – Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts auf Thüringen – Teil II vom 14.01.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschläge – Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts auf Thüringen – Teil II</strong></p>
<p><strong>14.01.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/100129/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache 8/349</a> -</strong></p>
<p>Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (8 AZR 370/20) hat weitreichende Konsequenzen für die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Bezug auf Überstundenzuschläge. Da Thüringen einen vergleichsweise hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten aufweist – vor allem bei Frauen – ist das Land von den Auswirkungen des Urteils direkt betroffen.</p>
<p><strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li> 	<p>In welcher Form stellt die staatliche Arbeitsaufsicht sicher, dass Teilzeitbeschäftigte beim Thema Überstundenzuschläge nicht benachteiligt werden?<br> 	a)&nbsp;Wie häufig wurden Arbeitgeber in Thüringen in den Jahren 2014&nbsp;bis 2024 auf mögliche Verstöße hin überprüft und in wie vielen Fällen hat die Arbeitsaufsicht entsprechende Verstöße oder Benachteiligungen festgestellt (Fälle bitte nach Jahren aufschlüsseln)?</p> 	<ol> 		<li> 		<p>b) &nbsp;Welche Sanktionen beziehungsweise Auflagen wurden daraufhin verhängt?</p> 		</li> 		<li> 		<p>c) &nbsp;Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Kontrollen und die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots künftig noch stärker zu gewährleisten?</p> 		</li> 	</ol> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Kampagnen, Informationsangebote oder Beratungsstellen stehen in Thüringen für Teilzeitbeschäftigte zur Verfügung, um sie über ihre Rechte im Hinblick auf Überstundenzuschläge zu informieren? Falls keine Angebote bestehen, welche konkreten Maßnahmen&nbsp;plant die Landesregierung zur Schaffung etwaiger Angebote?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche finanziellen und administrativen Auswirkungen erwartet die&nbsp;Landesregierung für Arbeitgeber in Thüringen durch die Umsetzung&nbsp;des Urteils des Bundesarbeitsgerichts, differenziert nach Branchen,&nbsp;Betriebsgröße und Tarifbindung? Sollte eine solche Bewertung nicht vorliegen, welche Schritte werden unternommen, um diese abzuschätzen?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche spezifischen Daten werden nach Kenntnis der Landesregierung derzeit zur Erfassung von Überstunden und Überstundenzuschlägen in Thüringen von wem erhoben?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Wie viele Teilzeit Beschäftigte in Thüringen wurden nach Kenntnis der&nbsp;Landesregierung in den Jahren 2014 bis 2024 durch Regelungen zu&nbsp;Überstundenzuschlägen benachteiligt? Falls keine konkreten Zahlen vorliegen, wie schätzt die Landesregierung das Ausmaß dieser Benachteiligung ein?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Entwicklungen lassen sich anhand vorliegender Daten bezüglich der Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten in&nbsp;Thüringen in den letzten fünf Jahren feststellen? Falls keine solche&nbsp;Analyse vorliegt, welche Maßnahmen werden durch die Landesregierung ergriffen, um diese Transparenz herzustellen?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Programme oder Workshops plant die Landesregierung gemeinsam mit Kammern und Verbänden, um die Arbeitgeber für das Thema Teilzeit und Überstundenzuschläge zu sensibilisieren?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Relevanz hat die faire Gestaltung von Arbeitsbedingungen, insbesondere bei Teilzeit, für die Fachkräftesicherung in Thüringen? Wird dies in Strategien oder Aktionsplänen zur Fachkräftesicherung explizit berücksichtigt?</p> 	</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung: </strong><br> <br> Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat die <strong>Kleine Anfrage 8/349 vom 14. Januar 2025</strong> namens der Landesregierung mit <strong>Schreiben vom 27. Februar 2025</strong> beantwortet:<br> <br> <strong>1. In welcher Form stellt die staatliche Arbeitsaufsicht sicher, dass Teilzeitbeschäftigte beim Thema Überstundenzuschläge nicht benachteiligt werden?<br> a) Wie häufig wurden Arbeitgeber in Thüringen in den Jahren 2014 bis 2024 auf mögliche Verstöße hin überprüft und in wie vielen Fällen hat die Arbeitsaufsicht entsprechende Verstöße oder Benachteiligungen festgestellt (Fälle bitte nach Jahren aufschlüsseln)?<br> b) Welche Sanktionen beziehungsweise Auflagen wurden daraufhin verhängt?<br> c) Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Kontrollen und die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots künftig noch stärker zu gewährleisten?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die staatliche Aufsicht beziehungsweise Kontrolle der Einhaltung bestimmter arbeitsrechtlicher Bestimmungen wird in Deutschland durch verschiedene Behörden der Bundes- und Landesverwaltung ausgeübt. Dabei findet jedoch keine staatliche Kontrolle dahin gehend statt, ob Teilzeitbeschäftigten ihnen gegebenenfalls zustehende Überstundenzuschläge gezahlt werden. Dies ist auch künftig nicht geplant.<br> <br> <strong>2. Welche Kampagnen, Informationsangebote oder Beratungsstellen stehen in Thüringen für Teilzeitbeschäftigte zur Verfügung, um sie über ihre Rechte im Hinblick auf Überstundenzuschläge zu informieren? Falls keine Angebote bestehen, welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Schaffung etwaiger Angebote?<br> <br> Antwort:</strong><br> Ob Teilzeitbeschäftigte gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Gewährung von Überstundenzuschlägen haben, hängt von den für das jeweilige Arbeitsverhältnis maßgeblichen Vereinbarungen ab. Neben dem jeweiligen Arbeitsvertrag sind gegebenenfalls einschlägige Betriebsvereinbarungen und/ oder Tarifverträge zu berücksichtigen. Gewerkschaftsmitglieder können diesbezüglich in aller Regel Beratung bei ihrer Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Im Übrigen können Beschäftigte jederzeit die Beratung eines Vertreters der rechtsberatenden Berufe in Anspruch nehmen.<br> <br> <strong>3. Welche finanziellen und administrativen Auswirkungen erwartet die Landesregierung für Arbeitgeber in Thüringen durch die Umsetzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts, differenziert nach Branchen, Betriebsgröße und Tarifbindung? Sollte eine solche Bewertung nicht vorliegen, welche Schritte werden unternommen, um diese abzuschätzen?<br> Antwort:</strong><br> <br> Die finanziellen und administrativen Auswirkungen auf Arbeitgeber in Thüringen können nicht abgeschätzt werden, da nicht bekannt ist, für wie viele Arbeitgeber sich aus dem Urteil ein Umsetzungsbedarf ergibt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende tarifvertragliche Regelung ausweislich der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zur genannten Entscheidung nicht in jedem Fall unwirksam ist, sondern nur dann, wenn die darin liegende Ungleichbehandlung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.<br> <br> <strong>4. Welche spezifischen Daten werden nach Kenntnis der Landesregierung derzeit zur Erfassung von Überstunden und Überstundenzuschlägen in Thüringen von wem erhoben?<br> <br> Antwort:</strong><br> Nach Kenntnis der Landesregierung werden die genannten Daten statistisch nicht erhoben.<br> <br> <strong>5. Wie viele Teilzeitbeschäftigte in Thüringen wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2014 bis 2024 durch Regelungen zu Überstundenzuschlägen benachteiligt? Falls keine konkreten Zahlen vorliegen, wie schätzt die Landesregierung das Ausmaß dieser Benachteiligung ein?<br> <br> Antwort:</strong><br> Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Da die konkrete Ausgestaltung tarif- beziehungsweise arbeitsvertraglicher Regelungen zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte nicht bekannt ist, besteht auch keine Grundlage für eine belastbare Schätzung.<br> <br> <strong>6. Welche Entwicklungen lassen sich anhand vorliegender Daten bezüglich der Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten in Thüringen in den letzten fünf Jahren feststellen? Falls keine solche Analyse vorliegt, welche Maßnahmen werden durch die Landesregierung ergriffen, um diese Transparenz herzustellen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Gemäß den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden und sind diesen gleichgestellt. Dieser Grundsatz wird in einzelnen Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes weiter konkretisiert. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen für Teil- und Vollzeitbeschäftigte ist grundsätzlich Aufgabe der Tarif-, Betriebs- und Arbeitsvertragsparteien, beispielsweise bei der Gewährung von Zulagen, Fortbildungen oder betrieblicher Altersvorsorge. Ob im Rahmen der vielfältigen Vereinbarungen das Benachteiligungsverbot zu Lasten Teilzeitbeschäftigter stets gewahrt ist, kann durch die Landesregierung nicht beurteilt werden.<br> <br> <strong>7. Welche Programme oder Workshops plant die Landesregierung gemeinsam mit Kammern und Verbänden, um die Arbeitgeber für das Thema Teilzeit und Überstundenzuschläge zu sensibilisieren?<br> Antwort:</strong><br> <br> Die Landesregierung plant keine Programme oder Workshops, um Arbeitgeber für das Thema Teilzeit und Überstundenzuschläge zu sensibilisieren.<br> <br> <strong>8. Welche Relevanz hat die faire Gestaltung von Arbeitsbedingungen, insbesondere bei Teilzeit, für die Fachkräftesicherung in Thüringen? Wird dies in Strategien oder Aktionsplänen zur Fachkräftesicherung explizit berücksichtigt?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die faire und gute Gestaltung von Arbeitsbedingungen trägt entscheidend zur Attraktivität eines Arbeitgebers bei und ist daher angesichts des Fachkräftemangels von großer Relevanz. Dieser Aspekt fließt u. a. in den Prozess zur Fortschreibung der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung ein, der unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie in 2025 weiterlaufen wird.<br> <br> <strong>Schenk<br> Ministerin</strong></p>]]></content:encoded>
                
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                <guid isPermaLink="false">news-73210</guid>
                <pubDate>Tue, 14 Jan 2025 13:10:00 +0100</pubDate>
                <title>Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschläge – Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts auf Thüringen – Teil I</title>
                <link>https://www.ls-guengoer.de/aktuelles/detail/news/teilzeitbeschaeftigung-und-ueberstundenzuschlaege-auswirkungen-des-grundsatzurteils-des-bundesarbeitsgerichts-auf-thueringen-teil-i/</link>
                
                <description>Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschläge – Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts auf Thüringen – Teil I vom 14.01.2025</description>
                <content:encoded><![CDATA[<p><strong>Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschläge – Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts auf Thüringen – Teil I</strong></p>
<p><strong>14.01.2025 - <a href="https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/vorgaenge/100128/kriterien/1" target="_blank" class="link-extern" title="external link" rel="noreferrer">Drucksache 8/350</a> -</strong></p>
<p>Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (8 AZR 370/20) hat weitreichende Konsequenzen für die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Bezug auf Überstundenzuschläge. Da Thüringen einen vergleichsweise hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten aufweist – vor allem bei Frauen – ist das Land von den Auswirkungen des Urteils direkt betroffen.</p>
<p><strong>Ich frage die Landesregierung:</strong></p><ol> 	<li> 	<p>Wie viele Beschäftigte in Thüringen waren nach Kenntnis der Landesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2024 in Teilzeit beziehungsweise Vollzeit beschäftigt, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Branche, Altersgruppen (ab 15 Jahren in Fünf-Jahres-Schritten) und Tarifbindung?</p> 	</li> 	<li> 	<p>In welchen Branchen war der Anteil von Teilzeitbeschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2024 besonders hoch und wie hoch war der Frauenanteil dort (sollte die Liste der Branchen mit dem höchsten Frauenanteil an Teilzeitbeschäftigten nicht deckungsgleich mit der Liste der Branchen sein, in denen generell der höchste Anteil an Teilzeitbeschäftigung besteht, bitte beide Listen getrennt aufführen)?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche konkreten Daten liegen der Landesregierung zu regelmäßig geleisteten Überstunden von Teilzeitbeschäftigten in den Jahren 2014 bis 2024 vor? Wie viele dieser Überstunden wurden mit Zuschlägen, Freizeitausgleich oder gar nicht vergütet? Sollte keine direkte Erhebung erfolgt sein, welche Ersatzdaten oder Modellberechnungen nutzt die Landesregierung zur Einschätzung?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche tariflichen Regelungen zu Überstunden zuschlägen, die Teilzeitbeschäftigte in Thüringen betreffen, sind der Landesregierung&nbsp;bekannt (bitte unter Angabe der Informationsquellen vollständig auflisten)?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Wie viele und gegebenenfalls welche konkreten tariflichen Regelungen in Thüringen knüpfen Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte an das Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten? Falls hierzu keine Kenntnisse vorliegen, welche rechtlichen oder organisatorischen Schritte wären erforderlich, um diese Situation transparent zu machen?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Wie viele Beschwerden oder Verfahren im Zusammenhang mit Überstundenzuschlägen von Teilzeitbeschäftigten wurden in Thüringen in&nbsp;den Jahren 2014 bis 2024 registriert (falls unter Rückgriff auf Daten&nbsp;von&nbsp;Arbeitsgerichten, Gewerkschaften oder Ähnlichen, dann bitte angeben und ansonsten bitte nach Jahren aufschlüsseln)?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Wie viele Beschäftigte in Thüringen wären nach Kenntnis der Landesregierung potenziell von der Umsetzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts betroffen? Falls keine Schätzung existiert, welche&nbsp;Schritte wären notwendig, um diese Zahl zu ermitteln?</p> 	</li> 	<li> 	<p>Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Einhaltung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen sicherzustellen? Sollte es keine konkreten Planungen geben, in welcher Form wird die Landesregierung auf die Umsetzung hinwirken?</p> 	</li> </ol><p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<hr>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Antwort der Landesregierung: </strong><br> <br> Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat die <strong>Kleine Anfrage 8/350 vom 14. Januar 2025</strong> namens der Landesregierung mit <strong>Schreiben vom 4. März 2025</strong> beantwortet:<br> <br> <strong>1. Wie viele Beschäftigte in Thüringen waren nach Kenntnis der Landesregierung zum Stichtag 31. Dezember 2024 in Teilzeit beziehungsweise Vollzeit beschäftigt, aufgeschlüsselt nach Geschlecht, Branche, Altersgruppen (ab 15 Jahren in Fünf-Jahres-Schritten) und Tarifbindung?</strong><br> <br> <strong>Antwort:</strong><br> Die erbetenen Daten können der als Anlage 1 beigefügten Statistik der Bundesagentur für Arbeit zum aktuellsten vorliegenden Stichtag (31. Juni 2024) entnommen werden. Daten zur Frage einer bestehenden Tarifbindung werden nicht erhoben.<br> <br> <strong>2. In welchen Branchen war der Anteil von Teilzeitbeschäftigten zum Stichtag 31. Dezember 2024 besonders hoch und wie hoch war der Frauenanteil dort (sollte die Liste der Branchen mit dem höchsten Frauenanteil an Teilzeitbeschäftigten nicht deckungsgleich mit der Liste der Branchen sein, in denen generell der höchste Anteil an Teilzeitbeschäftigung besteht, bitte beide Listen getrennt aufführen)?</strong><br> <br> <strong>Antwort:</strong><br> Die erbetenen Daten können der als Anlage 2 beigefügten Statistik der Bundesagentur für Arber zum aktuellsten vorliegenden Stichtag (31. Juni 2024) entnommen werden.<br> <br> <strong>3. Welche konkreten Daten liegen der Landesregierung zu regelmäßig geleisteten Überstunden von Teilzeitbeschäftigten in den Jahren 2014 bis 2024 vor? Wie viele dieser Überstunden wurden mit Zuschlägen, Freizeitausgleich oder gar nicht vergütet? Sollte keine direkte Erhebung erfolgt sein, welche Ersatzdaten oder Modellberechnungen nutzt die Landesregierung zur Einschätzung?<br> <br> Antwort:</strong><br> Die Zahl des insgesamt geleisteten bezahlten und unbezahlten Überstundenvolumens sowie der bezahlten und unbezahlten Überstunden je Arbeitnehmer für den Zeitraum bis zum 3. Quartal 2024 im Bundesgebiet können der als Anlage 3 beigefügten Statistik des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit entnommen werden. Entsprechende Daten für Thüringen liegen nicht vor.<br> <br> <strong>4. Welche tariflichen Regelungen zu Überstundenzuschlägen, die Teilzeitbeschäftigte in Thüringen betreffen, sind der Landesregierung bekannt (bitte unter Angabe der Informationsquellen vollständig auflisten)?</strong></p>
<p><br> <strong>Antwort:</strong><br> Zu tariflichen Regelungen zu Überstundenzuschlägen, die Teilzeitbeschäftigte in Thüringen betreffen, kann eine konkrete Aussage nicht erfolgen, da die Beantwortung der Frage eine Auswertung sämtlicher im Thüringer Tarifregister vorhandener Tarifverträge erforderlich machen würde. Angesichts der erheblichen Zahl von ca. 20.000 registrierten Tarifverträgen aus etwa 25 Wirtschaftsbereichen wird der dafür erforderliche Aufwand als nicht vertretbar angesehen.<br> <br> <strong>5. Wie viele und gegebenenfalls welche konkreten tariflichen Regelungen in Thüringen knüpfen Überstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte an das Überschreiten der Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten? Falls hierzu keine Kenntnisse vorliegen, welche rechtlichen oder organisatorischen Schritte wären erforderlich, um diese Situation transparent zu machen?<br> <br> Antwort:</strong><br> Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.<br> <br> <strong>6. Wie viele Beschwerden oder Verfahren im Zusammenhang mit Überstundenzuschlägen von Teilzeitbeschäftigten wurden in Thüringen in den Jahren 2014 bis 2024 registriert (falls unter Rückgriff auf Daten von Arbeitsgerichten, Gewerkschaften oder Ähnlichen, dann bitte angeben und ansonsten bitte nach Jahren aufschlüsseln)?<br> <br> Antwort:</strong><br> Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.<br> <br> <strong>7. Wie viele Beschäftigte in Thüringen wären nach Kenntnis der Landesregierung potentiell von der Umsetzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts betroffen? Falls keine Schätzung existiert, welche Schritte wären notwendig, um diese Zahl zu ermitteln?<br> <br> Antwort:</strong><br> Ob und bezüglich welcher tarifvertraglichen Regelungen bezüglich Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte sich aus dem Urteil ggf. Umsetzungsbedarf ergibt, kann seitens der Landesregierung nicht beurteilt werden. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende tarifvertragliche Regelung ausweislich der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zur genannten Entscheidung nicht in jedem Fall unwirksam ist, sondern nur dann, wenn die darin liegende Ungleichbehandlung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist. Dies ist durch die Tarifvertragsparteien zu beurteilen.<br> <br> <strong>8. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Einhaltung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts in tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen sicherzustellen? Sollte es keine konkreten Planungen geben, in welcher Form wird die Landesregierung auf die Umsetzung hinwirken?<br> <br> Antwort:</strong><br> Sofern sich aus dem Urteil Umsetzungsbedarf ergibt, entsteht dieser ggf. für Tarifverträge, die Regelungen zu Überstundenzuschlägen von Teilzeitbeschäftigten enthalten. Insoweit obliegt es den Tarifvertragsparteien, im Rahmen ihrer aus der Tarifautonomie abgeleiteten Normsetzungsbefugnis ggf. Anpassungen an bestehenden tarifvertraglichen Regelungen vorzunehmen. Darüberhinaus obliegt es in Teilzeit tätigen Beschäftigten, die aufgrund des Urteils Ansprüche auf Überstundenzuschläge haben, diese gegenüber ihrem Arbeitgeber geltend zu machen.<br> Die Landesregierung hat hierauf keinen Einfluss.<br> <br> <strong>Schenk<br> Ministerin</strong></p>]]></content:encoded>
                
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