Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Einstieg in und Teilhabe am Arbeitsmarkt stellen für Menschen mit Behinderung noch immer eine kaum zu überwindende Hürde dar. Trotz staatlicher Vorgaben sind Menschen mit Behinderung erheblich stärker und länger von Arbeitslosigkeit bedroht als Menschen ohne Behinderung, da Betriebe ihrer Pflicht zu Beschäftigung von Behinderten nicht oder nicht umfassend nachkommen. Werkstätten sollen hier eigentlich als Zwischenstation fungieren, allerdings schaffen es nur 0,2 bis 0,3 Prozent der Angestellten in einen anderen Beruf. Die Tatsache, dass in Werkstätten kein Mindestlohn gezahlt wird, und die Angestellten teils auf Grundsicherung angewiesen sind, schafft Abhängigkeitsverhältnisse, die wenig mit Teilhabe zutun haben. Respekt und Chancengleichheit müssen auch faire Bezahlung bedeuten.