Güngör: Keine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes

„Aktuelle Vorhaben, die Arbeitszeit für Beschäftigte in Bereichen der kritischen Infrastruktur zu erhöhen, so wie aktuell die Landesregierung Niedersachsen mit der Erwägung einer 60-Stunden-Woche vorbereitet, sind völlig realitätsfern. Schon jetzt arbeiten die Beschäftigten am Rande der Belastung und über diese hinaus, sie stehen auch im dritten Kalenderjahr der Pandemie in der ersten Reihe. Auch wenn Bund und Länder pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten für erforderlich halten, darf es keine Aufweichung des Arbeitszeitgesetzes geben“, erklärt Lena Saniye Güngör, arbeits- und gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag.

„Dies betrifft insbesondere die Bereiche Krankenpflege, Altenpflege, Lebensmittelhandel, ÖPNV und Apotheken. Der bundespolitische Umgang mit der neuen Corona-Variante Omikron, deren aktuelle Modellierungen auf eine Wand statt auf eine Welle hinweisen, ist nicht ausreichend, um die Infrastruktur am Laufen zu halten“, so die Abgeordnete weiter.

„Der aktuelle Vorstoß Hubertus Heils, für die Arbeitswelt Konsequenzen aus dem coronabedingten ungeplanten Großversuch zum Homeoffice zu ziehen und das Arbeiten von zu Hause dauerhaft in die deutsche Arbeitswelt zu integrieren, betrifft nur 27 % der Beschäftigten. Was ist mit den anderen Arbeitnehmer:innen? Eine effektive Entlastung der kritischen Infrastruktur bedeutet möglichst keine bis wenige Infektionen, d. h. eine Kontaktreduktion nicht nur im privaten, sondern auch im beruflichen Bereich anzustreben“, so Güngör abschließend.