Vernünftige Lockerung mit Stufenplan, Tests und soliden Richtlinien für die Schulen

Der Arbeitskreis Soziales, Arbeit, Gesundheit der Fraktion DIE LINKE. im Thüringer Landtag begrüßt, dass die Landesregierung den Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in Thüringen zur Umsetzung bringt. „Es ist richtig, eine vorsichtige Verordnung zur Lockerung mit folgenden Schwerpunkten zu formulieren: „eine Teststrategie, solide Richtlinien für die Schulen sowie eine bessere Regelung für Alleinlebende“, so die Arbeitskreisleiterin Karola Stange und der Sprecher für Gesundheit, Ralf Plötner.

Aus Sicht des Arbeitskreises soll eine Öffnung von Schulen und Kindergärten möglich sein, wenn sich an lokalen Inzidenzwerten orientiert wird und die vom Bund vorgeschlagenen „S3-Leitlinien“ sowie die Richtlinien des Robert-Koch-Instituts umgesetzt werden. Dazu muss ein flächendeckendes Monitoring des Infektionsgeschehens mit auskömmlicher und regelmäßiger Testung erfolgen. Mit der heute vom Bund angekündigten Unterstützung für Tests wird das möglich. „Somit werden Familien und Kinder besser geschützt, erklärt Cordula Eger, Sprecherin für Familienpolitik der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag.

Der Arbeitskreis schlägt zudem eine Verbesserung der Kontaktbeschränkungen für Alleinlebende vor. Derzeit ist ein deutliches Ungleichgewicht zwischen Kontaktbeschränkungen des Privatbereichs gegenüber des beruflichen Bereichs zu verzeichnen, was seit Längerem u. a. für 1-Personen-Haushalte eine deutliche Belastungssituation ergibt. Lena Saniye Güngör, Sprecherin für Arbeits- und Gewerkschaftspolitik, führt aus, „Hier gilt es mittelfristig Lösungen zu finden, die sowohl dem Infektionsschutz als auch der psychosozialen Ausgangslage Rechnung tragen“.

Außerdem spricht sich der Arbeitskreis für einen bundeseinheitlichen Orientierungsplan aus, der Planbarkeit und Transparenz für die Menschen bringt. „An dieser Stelle brauchen wir einen umfassenden Score mit zusätzlichen Parametern, die eine detailliertere Analyse des Infektionsgeschehens ermöglichen. Somit können Parameter jenseits des Infektionsgeschehens berücksichtigt werden, u. a. der Hospitalisierungsgrad; die Auslastung der ITS-Betten (Corona-Prozente); die Verfügbarkeit/Auslastung des Krankenhaus- und Pflegepersonals; die lokale Leistungsfähigkeit der Gesundheitsämter bei der Kontaktnachverfolgung und beim Meldevermögen; die Anzahl der durch Tests positiv ermittelten Covid-19- Infektionen im Verhältnis zur Anzahl aller durchgeführten Testungen (im besten Fall unterscheidbar zwischen Schnell- und PCR-Tests bzw. mit Erfassung der wegen eines positiven Schnelltestes in Auftrag gegebenen PCR-Nachtestungen) und die Impfquote“, so Plötner.