Arbeitsmarktintegration und rechtliche Grundlagen der German Professional School in Thüringen – Teil I
Arbeitsmarktintegration und rechtliche Grundlagen der German Professional School in Thüringen – Teil I
12.09.2025 - Drucksache: 8/1421 -
Die Landesregierung hat die German Professional School (GPS) jüngst als Erfolgsmodell präsentiert, unter anderem mit einer Kohorte aus Südamerika und hohen Vermittlungszahlen. Diese Darstellung bedarf einer Überprüfung hinsichtlich Abgrenzung zu bestehenden Integrations- und Ausbildungspfaden, tatsächlicher Arbeitsmarktintegration sowie rechtlicher Belastbarkeit.
Ich frage die Landesregierung:
- Nach welchen Kriterien erfolgt die Zuweisung in die GPS statt in eine Berufsintegrationsklasse an einer Berufsschule (bitte aufschlüsseln nach Entscheidungsstelle, Kriterium, Rechtsgrundlage und Jahr)?
- Wie viele Bewerberinnen und Bewerber der GPS wechselten aus Berufsintegrationsklassen in das GPS-Programm (bitte aufschlüsseln nach Jahr und Standort)?
- Welche Kooperationsvereinbarung besteht mit dem Regionalen Integrationsnetzwerk IQ Thüringen im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung [IQ]“; bitte aufschlüsseln nach Gegenstand, Laufzeit, beteiligten Akteuren und Evaluationsmechanismus)?
- Welche Fälle von Doppelförderung gegenüber Sprachkursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge oder Kursen des Landesprogramms Start Deutsch registrierte die Landesregierung seit dem Jahr 2024 (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Maßnahme, Standort, Säule und Korrekturmaßnahme)?
- Wie verhindert die Landesregierung Parallelstrukturen zu Maßnahmen der Jobcenter (bitte aufschlüsseln nach Abstimmungsformat, Entscheidungsweg, Prüfzeitpunkt und beteiligter Institution)?
- Wie definiert die Landesregierung den Status „vermittelt“ im Kontext der GPS (bitte aufschlüsseln nach Definition, Nachweis und Stichtag)?
- Wie viele der Teilnehmenden verfügten zum Stichtag 31. August 2025 über einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag (bitte aufschlüsseln nach Beruf, Kammer, Betriebssitz und Vertragsdatum)?
- Wie viele der Teilnehmenden gelten als „kurz vor Abschluss eines Ausbildungsvertrags“ ohne unterschriebenen Vertrag (bitte aufschlüsseln nach Stadium, geplantem Beruf, geplantem Betriebssitz und avisiertem Vertragsdatum)?
Antwort der Landesregierung:
Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.
Dateien
- Kleine Anfrage 8/1421 der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (151 KB)

