Parlamentsarbeit

Als Mitglied des Thüringer Landtages habe ich verschiedene Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich u.a. aus der Geschäftsordnung des Thüringer Landtages und Artikel 53 Absatz 2 der Thüringer Landesverfassung.

Dieser besagt, dass jede*r Abgeordnete das Recht hat, im Landtag das Wort zu ergreifen, Anträge und Anfragen zu stellen, sowie an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.



Eine Übersicht über meine bisherigen Reden im Thüringer Landtag gibt es hier.
Eine Übersicht meiner Kleinen Anfragen im Thüringer Landtag gibt es hier.
Eine Übersicht meiner Mündlichen Anfragen im Thüringer Landtag gibt es hier.