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Transparenz

Auflistung meiner Bezüge und Ausgaben 2025

Konsequent Transparent

Einnahmen als Mitglied des Thüringer Landtages:

Seit dem 1. Januar 2026 erhalten Abgeordnete des Thüringer Landtags eine monatliche Grundentschädigung von 7.717,04 Euro. Sie ist vollständig steuerpflichtig (§ 5 Abs. 1 ThürAbG). Der gesetzliche Auszahlungsbetrag vermindert sich nach § 28 Abs. 2 ThürAbgG wegen der in Pflegefällen gewährten Beihilfen und Zuschüsse um 1/365. Vor Steuern und individuellen Abzügen werden daher 7.695,90 Euro ausgezahlt. 

Als Vizepräsidentin des Thüringer Landtages erhalte ich eine zusätzliche steuerpflichtige und nicht versorgungsfähige Zusatzentschädigung in Höhe von 2.160,77 Euro monatlich. Die wird ebenfalls um 1/365 vermindert (§ 5 Abs. 2 und § 28 Abs. 2 ThürAbgG).

Als Vorsitzende im Untersuchungsausschuss erhalte ich eine zusätzliche steuerfreie Aufwandsentschädigung, die sich in der Höhe nach der Entfernung zum Landtag richtet. In meinem Fall beläuft sich das auf 582,57 Euro. 

Für zusätzliche Ausgaben, die durch die Abgeordnetentätigkeit am Sitz des Thüringer Landtags in Erfurt entstehen, werden monatlich 520,24 Euro steuerfrei gezahlt (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ThürAbgG).

Für Fahrten in Ausübung des Mandats erhalte ich eine monatliche steuerfreie Pauschale, die sich ebenfalls in der Höhe nach der Entfernung zum Landtag richtet. In meinem Fall beläuft sich die Höhe auf 676,32 Euro.

Ich erhalte eine monatliche allgemeine Kostenpauschale in Höhe von 1.664,73 Euro. Die Pauschale wird direkt auf das Bankkonto meines Wahlkreisbüros überwiesen und für Miete, Telefon und weitere Ausgaben für die Betreuung des Wahlkreisbüros genutzt.

Steuerliche Behandlung:

Die Grundentschädigung und die zusätzlichen Funktionsentschädigungen sind steuerpflichtig. Die Kosten- und Aufwandsentschädigungen werden dagegen steuerfrei gewährt. Da sie den durch das Mandat verursachten Aufwand abgelten, können mandatsbedingte Ausgaben nicht zusätzlich als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Rechtsgrundlage hierfür ist nicht § 6 Abs. 5 ThürAbgG, sondern § 22 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz.

 

Weitere Tätigkeiten:

Mitglied des Stadtrates:

In dieser ehrenamtlichen Funktion erhalte ich eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,00Euro im Monat. 

Rosa-Luxemburg-Stiftung:

Meine Tätigkeit als stellvertretende Vorsitzende der Rosa-Luxemburg-Stiftung Deutschland ist ehrenamtlich und wird daher nicht vergütet. Anfallende Fahrtkosten werden übernommen. 

Ausgaben:

Ich bin freiwillig gesetzlich kranken- und pflegeversichert und zahle hierfür monatlich 1.141,90 Euro. Ich habe Anspruch auf einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Dieser beträgt grundsätzlich die Hälfte des selbst gezahlten Krankenversicherungsbeitrags, höchstens jedoch die Hälfte des maßgeblichen Höchstbeitrags. Hinzu kommt ein entsprechender Zuschuss zur Pflegeversicherung (§ 20 ThürAbgG).

Spenden:

Automatische Diäterhöhungen spende ich derzeit in Höhe von 310 Europro Monat - alle Abgeordnete der Linken im Thüringer Landtag- an den Alternative 54 e.V. Die Spenden werden zur Förderung wichtiger Initiativen in ganz Thüringen eingesetzt. 

Von der Bruttodiät spende ich monatlich 1.140,00 Euro als Mandatsträgerbeitrag an Die Linke Thüringen. 

Ich zahle 120,00 Euro im Monat als Mitgliedsbeitrag an Die Linke Jena.

Zusätzlich spende ich jährlich: 

  • 900,00Euro an ver.di
  • 600,00 Euro an Kommunalpolitisches Forum Thüringen
  • 132,00 Euro an TVVdN/BdA
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