Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf die Orthopädieschuhtechnik – Teil II
Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf die Orthopädieschuhtechnik – Teil II
25.08.2025 - Drucksache: 8/1310 -
Die Orthopädieschuhtechnik ist ein versorgungskritisches Gesundheitshandwerk, das in Thüringen maßgeblich von kleineren Innungsbetrieben getragen wird. Laut der Körperschaft des öffentlichen Rechts Landesinnung Thüringen für Orthopädieschuhtechnik entfallen mindestens 55 Prozent der Betriebskosten auf Personal. Die beschlossene Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 Euro ab dem Jahr 2026 und 14,60 Euro ab dem Jahr 2027 wirkt sich meiner Einschätzung nach damit gravierend auf die Wirtschaftlichkeit der Betriebe aus.
Da die Preise gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen vertraglich gebunden sind, fehlt jedoch ein Refinanzierungsmechanismus für diese Mehrkosten. Eine gesetzlich verpflichtende Dynamisierung existiert im Hilfsmittelbereich nicht.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über mögliche Versorgungsengpässe durch drohende Betriebsschließungen von Betrieben der Orthopädieschuhtechnik in Thüringen, insbesondere im ländlichen Raum, vor?
- Wie schätzt die Landesregierung das Spannungsverhältnis zwischen der Entwicklung gesetzlicher Mindestlöhne und der Beitragsstabilität in der gesetzlichen Krankenversicherung ein (bitte Einschätzung begründen)?
- Welche Reformoptionen sieht die Landesregierung zur Refinanzierung gesetzlich induzierter Lohnkostensteigerungen im Gesundheitswesen mit dem Ziel, Versorgungsqualität zu sichern und Beitragsbelastung für Versicherte zu vermeiden, einschließlich der jeweils angestrebten Umsetzungswege und Zeitpläne?
- Hält die Landesregierung es für sachgerecht, dass gesetzlich beschlossene Mindestlohnerhöhungen nicht automatisch über eine stärkere Beteiligung des Bundes an der gesetzlichen Krankenversicherung refinanziert werden? Falls nein, welche Maßnahmen befürwortet sie zur Behebung dieses strukturellen Problems?
- Wie schätzt die Landesregierung den Umstand ein, dass es im Bereich der Hilfsmittelversorgung - anders als etwa in der Pflege - keine gesetzlich verankerte Pflicht zur Preisangleichung bei Lohnsteigerungen gibt (bitte Einschätzung begründen)?
- Welche Position vertritt die Landesregierung zu der Forderung nach Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung mit Einbeziehung aller Einkommensarten und Versichertengruppen zur langfristigen Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (bitte begründen)?
- Wie steht die Landesregierung zur Abschaffung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Hintergrund wachsender Finanzierungslasten und des Bedarfs an solidarischer Umverteilung?
Antwort der Landesregierung:
Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.
Dateien
- Kleine Anfrage 8/1310 der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (154 KB)

