Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil I
Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil I
19.08.2025 - Drucksache: 8/1313 -
Wie die Tageszeitung Thüringer Allgemeine am 30. Juli 2025 berichtete, wurde ein fünfjähriges Kind im Wartburgkreis in extrem verwahrlostem Zustand in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in der Stadt Eisenach eingeliefert – es soll über Jahre isoliert und ohne ärztliche Versorgung gewesen sein. Allein im Jahr 2024 wurden im Wartburgkreis 84 lnobhutnahmen verzeichnet, im Jahr 2025 bislang 46.
Der Fall wirft die Frage auf, wie gravierende Vernachlässigung über Jahre unbemerkt bleiben kann. Als strukturelles Problem benennt der Bericht den Wegfall des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, das bis Ende des Jahres 2023 ein Einladungs- und Meldesystem für U-Untersuchungen gewährleistete. Seit dessen ersatzlosem Auslaufen erhalten Eltern keine Erinnerungsschreiben mehr, die Verantwortung liegt allein bei ihnen. Fachleute warnen vor den Folgen fehlender Kontrolle.
Wir fragen die Landesregierung:
- Wie viele Fälle von vorläufigen Schutzmaßnahmen beziehungsweise lnobhutnahmen zum Schutz von Kindern wegen Kindeswohlgefährdung (etwa aufgrund von Vernachlässigung, Überforderung der Eltern, Gewalt oder Ähnlichem) wurden in den Jahren 2024 und im bisherigen Jahr 2025 in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Thüringens verzeichnet (bitte jeweils nach Jahr und Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?
- Welche Behörde oder Institution war bis zum 31. Dezember 2023 für die Überwachung der Teilnahme von Kindern an den gesetzlich vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U8 zuständig und wie war dieses System organisiert (bitte das Einladungs- und Meldesystem im Rahmen des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen kurz erläutern, zum Beispiel Tätigkeit des Vorsorgezentrums für Kinder, Benachrichtigung der Eltern, Mitteilung nicht wahrgenommener Untersuchungen an Jugendämter oder Landesbehörden und so weiter)?
- Trifft es zu, dass seit dem 1. Januar 2024 keine behördliche Stelle mehr systematisch prüft, ob Kinder die vorgesehenen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) tatsächlich erhalten haben? Wenn ja, aus welchen Gründen wurde diese Überprüfung eingestellt beziehungsweise warum entfällt sie? Wenn nein, welche Behörde oder Stelle nimmt derzeit diese Aufgabe auf welcher Rechtsgrundlage wahr?
- Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um Eltern nach dem Auslaufen des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen darüber zu informieren, dass keine automatischen Einladungen zu den U-Untersuchungen mehr erfolgen und sie nun eigenverantwortlich Termine für alle Früherkennungsuntersuchungen wahrnehmen müssen (beispielsweise Informationsschreiben an Eltern, öffentliche Bekanntmachungen, Hinweise über Geburtskliniken, Kinderärzte, Jugendämter oder andere Stellen)?
- Welche Daten liegen der Landesregierung über die Inanspruchnahme der U1- bis U9-Untersuchungen in Thüringen vor?
- Wie hoch waren in den Jahren 2022 und 2023 die Teilnahmequoten an den einzelnen U-Untersuchungen beziehungsweise wie viele Kinder haben diese Untersuchungen nicht wahrgenommen (bitte nach Untersuchungsart und – sofern verfügbar – nach Landkreis oder Region aufschlüsseln)?
- Verfügt die Landesregierung über Erkenntnisse oder Schätzungen, wie sich die Teilnahmequoten an den Früherkennungsuntersuchungen seit dem Wegfall des Erinnerungssystems ab dem Jahr 2024 entwickelt haben; wenn ja, welche Angaben kann sie hierzu machen?
- Haben einzelne Landkreise oder kreisfreie Städte in Thüringen nach Kenntnis der Landesregierung nach dem Wegfall des zentralen Erinnerungssystems eigene Initiativen oder Programme eingeführt, um Eltern an fällige Früherkennungsuntersuchungen zu erinnern oder versäumte Untersuchungen nachzuholen? Wenn ja, welche Initiativen sind der Landesregierung bekannt (bitte konkrete Beispiele und zuständige Stellen nennen)? Wenn nein, sieht die Landesregierung einen Bedarf für solche unterstützenden Initiativen auf kommunaler Ebene und wie gedenkt sie dies gegebenenfalls zu fördern?
- Finden im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen (beziehungsweise der vorschulischen Gesundheitsuntersuchungen in Kindertageseinrichtungen) Überprüfungen der Vorsorgeuntersuchungshefte der Kinder statt?
- Wenn Frage 9 mit ja beantwortet wird, bei wie vielen Kindern wurde bei den Schuleingangsuntersuchungen in den Jahren 2024 und 2025 in Thüringen festgestellt, dass U-Untersuchungen fehlten beziehungsweise nicht durchgeführt wurden (bitte – falls erhoben – nach Landkreis beziehungsweise kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?
- Welche Schritte unternehmen die Gesundheitsämter oder Jugendämter nach Kenntnis der Landesregierung, wenn festgestellt wird, dass ein Kind eine oder mehrere vorgesehene Früherkennungsuntersuchungen nicht absolviert hat (bitte darstellen, ob zum Beispiel die Eltern benachrichtigt beziehungsweise beraten werden, ob Nachholuntersuchungen angeboten werden oder ob eine Meldung an das Jugendamt erfolgt)?
Antwort der Landesregierung:
Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.
Dateien
- Kleine Anfrage 8/1313 der Abgeordneten Güngör und Stark (Die Linke)
PDF-Datei (158 KB)

