Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil II

Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil II

19.08.2025 - Drucksache: 8/1314


Wie die Tageszeitung Thüringer Allgemeine am 30. Juli 2025 berichtete, wurde ein fünfjähriges Kind im Wartburgkreis in extrem verwahrlostem Zustand in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in der Stadt Eisenach eingeliefert – es soll über Jahre isoliert und ohne ärztliche Versorgung gewesen sein. Allein im Jahr 2024 wurden im Wartburgkreis 84 lnobhutnahmen verzeichnet, im Jahr 2025 bislang 46.

Der Fall wirft die Frage auf, wie gravierende Vernachlässigung über Jahre unbemerkt bleiben kann. Als strukturelles Problem benennt der Bericht den Wegfall des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, das bis Ende des Jahres 2023 ein Einladungs- und Meldesystem für U-Untersuchungen gewährleistete. Seit dessen ersatzlosem Auslaufen erhalten Eltern keine Erinnerungsschreiben mehr, die Verantwortung liegt allein bei ihnen. Fachleute warnen vor den Folgen fehlender Kontrolle.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie viele Kinder im Vorschulalter (0 Jahre bis zum Schuleintritt) besuchen nach Kenntnis der Landesregierung keine Kindertageseinrichtung (weder Kinderkrippe noch Kindergarten) in Thüringen (bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten möglichst mit absoluter Zahl und Anteil an der jeweiligen Alterskohorte)?
  2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Kinder, die weder eine Kindertageseinrichtung besuchen noch an Früherkennungsuntersuchungen teilnehmen, ein erhöhtes Risiko für unentdeckte Vernachlässigung oder Entwicklungsverzögerungen haben? Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift oder plant die Landesregierung, um solche Kinder dennoch frühzeitig zu identifizieren und zu schützen (zum Beispiel verstärkte aufsuchende Elternarbeit, Meldewege über Geburtskliniken, regelmäßige Abfragen bei Einwohnermeldeämtern et cetera)? Wenn nein, warum nicht und auf welcher Grundlage gelangt sie zu dieser Auffassung?
  3. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zum 31. Dezember 2023 auslaufen lassen, ohne eine unmittelbare Nachfolgeregelung zu schaffen?
  4. Hat vor dem Auslaufen des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen eine Evaluierung des Gesetzes beziehungsweise des Einladungs- und Erinnerungssystems stattgefunden? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen bezüglich Wirksamkeit und notwendiger Verbesserungen ist die Landesregierung gekommen? Wenn nein, warum wurde auf eine Evaluation verzichtet?
  5. Trifft es zu, dass laut Medienberichten von Seiten des für Gesundheit zuständigen Ministeriums zur Begründung des Auslaufens des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen angeführt wurde, der mit dem Gesetz verbundene Verwaltungsaufwand sei hoch gewesen und der Nutzen gering? Wenn ja, welche empirischen Grundlagen (zum Beispiel statistische Auswertungen zur Teilnahmequote, Fachgutachten oder Erfahrungsberichte der Jugendämter) stützen diese Einschätzung und hält die Landesregierung diese Einschätzung vor dem Hintergrund der nun bekannt gewordenen Fälle von unentdeckter Kindesvernachlässigung weiterhin für gerechtfertigt?
  6. Ist der Landesregierung die öffentliche Kritik des eingetragenen Vereins Der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen an der ersatzlosen Schließung des Vorsorgezentrums für Kinder bekannt; wenn ja, welche Auffassung vertritt sie dazu?
  7. Teilt die Landesregierung die in der eingangs genannten Berichterstattung geschilderte Sorge, dass es derzeit „keinen Plan gibt, wie Eltern und Kinder jetzt“ – nach Wegfall des Einladungssystems – „erreicht werden“ und sieht sie in diesem Punkt Handlungsbedarf?
  8. Welche Schritte wurden seit Anfang des Jahres 2024 unternommen beziehungsweise sind geplant, um den vom eingetragenen Verein Der Kinderschutzbund Landesverband Thüringen aufgezeigten Missstand zu beheben?

 


 

Antwort der Landesregierung:

Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.