Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil III

Kinderschutz und Früherkennungsuntersuchungen in Thüringen – Teil II

19.08.2025 - Drucksache: 8/1315


Wie die Tageszeitung Thüringer Allgemeine am 30. Juli 2025 berichtete, wurde ein fünfjähriges Kind im Wartburgkreis in extrem verwahrlostem Zustand in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin in der Stadt Eisenach eingeliefert – es soll über Jahre isoliert und ohne ärztliche Versorgung gewesen sein. Allein im Jahr 2024 wurden im Wartburgkreis 84 lnobhutnahmen verzeichnet, im Jahr 2025 bislang 46.

Der Fall wirft die Frage auf, wie gravierende Vernachlässigung über Jahre unbemerkt bleiben kann. Als strukturelles Problem benennt der Bericht den Wegfall des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen, das bis Ende des Jahres 2023 ein Einladungs- und Meldesystem für U-Untersuchungen gewährleistete. Seit dessen ersatzlosem Auslaufen erhalten Eltern keine Erinnerungsschreiben mehr, die Verantwortung liegt allein bei ihnen. Fachleute warnen vor den Folgen fehlender Kontrolle.

Wir fragen die Landesregierung:

  1. Beabsichtigt die Landesregierung angesichts des aktuellen Falls im Wartburgkreis und möglicher weiterer unentdeckter Fälle kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die frühzeitige Erkennung von Kindeswohlgefährdungen zu verbessern? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen (zum Beispiel Wiedereinführung eines Erinnerungssystems für Früherkennungsuntersuchungen, verpflichtende Vorsorgeberatungen, verstärkte Kooperation zwischen Gesundheitsamt und Jugendamt, Ausbau von Hausbesuchsprogrammen et cetera) sind geplant und bis wann sollen diese umgesetzt werden? Wenn nein, warum nicht?
  2. Plant die Landesregierung, die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen künftig wieder verbindlicher auszugestalten oder ein zentrales Einladungs- und Erinnerungssystem (analog zum früheren Vorsorgezentrum für Kinder) wieder einzuführen? Wenn ja, in welcher Form wird eine solche Regelung in welchem Zeithorizont angestrebt? Wenn nein, wie will die Landesregierung sicherstellen, dass kein Kind über Jahre „durchs Raster fällt“, so wie es im eingangs geschilderten Fall offenbar geschehen ist?
  3. Welche Rolle spielte das Landesverwaltungsamt bei der Durchführung des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen (zum Beispiel als Träger des Vorsorgezentrums für Kinder oder als Empfänger von Meldungen über versäumte Untersuchungen)?
  4. Welche Aufgaben sind beim Landesverwaltungsamt seit dem Auslaufen des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen zum Jahresende des Jahres 2023 entfallen?
  5. Ist mit dem Wegfall des Thüringer Gesetzes zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen Personal oder Infrastruktur im Landesverwaltungsamt oder in den Gesundheitsämtern freigesetzt worden? Wenn ja, wie wurden diese Kapazitäten anderweitig verwendet?

 


 

Antwort der Landesregierung:

Die Antwort der Landesregierung liegt noch nicht vor/wird noch erfasst.