Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ – Erkenntnisse, Herausforderungen und Perspektiven für eine nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung

Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ – Erkenntnisse, Herausforderungen und Perspektiven für eine nachhaltige betriebliche Gesundheitsförderung

06.03.2025 - Drucksache 8/503


Das Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ wurde zwischen den Jahren 2016 und 2022 unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in Kooperation mit dem Verein Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin sowie der Barmer Ersatzkasse umgesetzt. Ziel war es, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen in Thüringen mit neuen Konzepten und Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) und des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu unterstützen.

Der Abschlussbericht des Modellprojekts zeigt einerseits positive Entwicklungen, andererseits jedoch auch Herausforderungen in der Umsetzung und Verstetigung solcher Maßnahmen. Insbesondere Fragen nach der langfristigen Integration arbeitsmedizinischer Angebote, der Überwindung struktureller Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen sowie der Wirksamkeit der Maßnahmen sind nach meiner Auffassung für die weitere politische Gestaltung relevant.

Ich frage daher die Landesregierung:
 

  1. Welche konkreten gesundheitlichen Verbesserungen für Beschäftigte und betriebliche Effekte (zum Beispiel reduzierte Krankenstände, höhere Teilnahmequoten an BGF-Maßnahmen) konnten durch das Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ nachweislich erzielt werden (bitte gegebenenfalls Zahlen zu reduzierten Krankheitsständen oder verbesserten Gesundheitsindikatoren unter den teilnehmenden Beschäftigten angeben)? 
  2. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die im Abschlussbericht formulierten Erkenntnisse und Empfehlungen strukturell in Unternehmen in Thüringen zu verankern und über das Modellprojekt hinaus nachhaltig weiterzuführen? 
  3. Welche Hürden wurden im Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ identifiziert, die einer stärkeren Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen an Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung entgegenstehen, die die Landesregierung mithilfe welcher Lösungsansätze für künftige Gesundheitsförderprogramme beseitigen möchte? 
  4. Wie bewertet die Landesregierung die Funktion der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte im Projektverlauf?

    Götze, Staatssekretär:

    Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich für die Landesregierung wie folgt.

    Ich komme zur Antwort auf die Frage 1: Der Landesregierung liegen keine konkreten Zahlen zu Krankenständen und Teilnahmequoten an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen vor. Krankenstände oder Teilnahmequoten an betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen wurden auch nicht in den teilnehmenden Unternehmen erhoben. Es wurden hierzu Erkenntnisse aus Meldungen der Krankenkassen, insbesondere Zahlen der AOK für Thüringen herangezogen. Seit dem Rekordkrankenstand 2022 mit 7,9 Prozent wurde in Thüringen noch nicht wieder das Vorpandemieniveau erreicht. Im Jahr 2023 und auch im ersten Halbjahr 2024 wies Thüringen mit 7,6 Prozent weiterhin ein sehr hohes Krankenstandniveau auf. Nach dem Bericht der Bundesregierung „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ für das Berichtsjahr 2023 waren deutschlandweit Frauen im Schnitt 25,7 Tage pro Mitgliedsjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung arbeitsunfähig, Männer mit 22,9 Tagen etwas seltener. Im Vergleich dazu lagen 2018 die Arbeitsunfähigkeitstage deutlich darunter und im Durchschnitt bei 19,8 Tagen je Mitgliedsjahr in der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Direkte Rückschlüsse auf die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit von Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung sind zahlenmäßig schwer zu ziehen. Aufgrund der vielfältigen Ursachen, insbesondere auch der älter werdenden Erwerbsbevölkerung, ist es schwierig, einen direkten Zusammenhang zwischen dem Erfolg von Arbeitsschutz und betrieblichen Gesundheitsförderungsmaßnahmen und der Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit abzuleiten. Erst recht nicht kann ein solcher Zusammenhang für eine Einzelmaßnahme wie das Modellprojekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ hergestellt werden. Im Arbeitsschutz werden für den Erfolg von Maßnahmen andere Indikatoren herangezogen, beispielsweise die Entwicklung der Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten oder der Anteil der Betriebe mit einer angemessenen Gefährdungsbeurteilung und einer funktionierenden innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

    Gemäß dem Bericht „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ ist die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Deutschland wie auch in Thüringen in den letzten Jahren gesunken. Aus der Evaluation der dritten Periode der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie, die 2025 endet, erhoffen wir uns auch für Thüringen konkrete Zahlen zum Stand der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung in den Betrieben und der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

    Ich komme zur Antwort auf die Frage 2: Der finale Abschlussbericht steht noch aus. Ich kann jedoch Folgendes mitteilen: Nach der fünfjährigen Laufzeit des Projekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ und dessen veranlasster Verlängerung hat die Landesregierung gemeinsam mit den Projektpartnern über Möglichkeiten einer Verstetigung der Unterstützungsangebote für Kleinst-, Klein- und Mittelständische Unternehmen und der überbetrieblichen Netzwerke beraten. Im Mai 2023 hat die Landesregierung zu einem Workshop „Arbeitsmedizin 4.0“ eingeladen, um gemeinsam mit der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als Arbeitsschutzbehörde, der Mitteldeutschen Rentenversicherung, der Thüringer Agenturen für Fachkräftegewinnung, der Landesärztekammer Thüringen, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Projektpartnern Handlungsoptionen für ein Betrieblichen Gesundheitsmanagement auch im Kontext von Prävention zu diskutieren. Mögliche Beiträge der verschiedenen Netzwerkpartner wurden vorgetragen und die Ergebnisse auch im Thüringer Beirat für Arbeitsschutz diskutiert. Zielrichtung war auch, Synergieeffekte bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und betrieblicher Gesundheitsförderung zu erschließen. Zwischenzeitlich wurde ein Netzwerkkoordinator für das Projekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ eingesetzt, der die Unternehmen zum Erfahrungsaustausch zusammenführt und Fortbildungen und Unterstützung anbietet. Zum Unternehmertag am 4. April 2025 in Wuppertal „Betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung für KKMU: Erfolgreich im Netzwerk“ erfolgt ein abschließender Austausch zum Projekt „Gesund Arbeiten in Thüringen“.

    Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 3 – folgende konkrete Schwierigkeiten bei der Durchführung des Modellprojekts haben sich ergeben: Die Coronapandemie verhinderte die Durchführung von Vor-Ort-Angeboten. Digitale Angebote wurden zwar wahrgenommen, aber nur vereinzelt. Eine weitere Schwierigkeit war folgende: Einheitliche Angebote für alle Unternehmen konnten nicht passend genug den individuellen Bedarfen entsprechend abgedeckt werden. Weiterhin: Nicht alle Unternehmen erkennen bereits den Mehrwert betrieblicher Gesundheitsförderung. Und schlussendlich: Klein- und Kleinstunternehmen sind durch die Vielzahl der Vorschriften, insbesondere im Dokumentationsbereich, sehr gefordert, wenn nicht gar überfordert.

    Das Projekt zeigt, dass bei Kleinst-, Klein- und mittelständigen Unternehmen die täglichen Herausforderungen und fehlenden finanziellen und personellen Ressourcen die Haupthinderungsgründe darstellen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen benötigen Unterstützung bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb und bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Betriebsärzte wie auch Fachkräfte für Arbeitssicherheit können dies leisten. Zur betriebsärztlichen Versorgungssituation stehen Daten aus verschiedenen Erhebungen zur Verfügung. Diese sprechen dafür, dass insbesondere Klein- und Kleinstbetriebe in der Mehrzahl der Branchen unterversorgt sind. Unternehmen haben sich innerhalb von „Gesund arbeiten in Thüringen“ in den verschiedenen Regionen in Thüringen in Netzwerken zusammengeschlossen. Diese bieten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. Unternehmen können von guten Lösungsansätzen anderer profitieren. Überbetriebliche Netzwerke bieten also einen Mehrwert. Außerdem kann in den Unternehmensnetzwerken bedarfsgerecht Beratung und Unterstützung geleistet werden, auch durch die Thüringer Arbeitsschutzbehörden. Die Kooperationspartner des Projekts „Gesund arbeiten in Thüringen“ liefern Expertise beim Voranbringen der aktuellen Themen. Derzeit wird ein modularer Baukasten mit Leitfäden und Checklisten entwickelt.

    Ich komme zur Antwort auf Ihre Frage 4: Die Aufgaben der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind gesetzlich im Arbeitssicherheitsgesetz geregelt und werden durch die Unfallverhütungsvorschrift Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Vorschrift 2 konkretisiert. Die Betriebsärzte haben danach die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen des Gesundheitsschutzes zu unterstützen. Sie üben damit eine wichtige Funktion in der innerbetrieblichen Arbeitsschutzorganisation aus. Hinzu kommen gesetzlich festgeschriebene Aufgaben in der arbeitsmedizinischen Vorsorge und beim betrieblichen Eingliederungsmanagement. Eine Arbeitgeberbefragung zum Netzwerkstart bei den 32 Unternehmen zeigte hierzu deutliche Defizite bezüglich der arbeitsmedizinischen Betreuung und der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung.

    Durch das Projekt „Gesund arbeiten in Thüringen“ wurde für die teilnehmenden Unternehmen Folgendes festgestellt oder realisiert: Eine arbeitsmedizinische Betreuung konnte im Projekt in allen Unternehmen gewährleistet werden. Zur Gefährdungsbeurteilung erfolgten Schulungen und Informationen unter anderem durch die Arbeitsschutzbehörde. Weiterhin erfolgte eine Unterstützung für die Gefährdungsbeurteilung zu psychischer Belastung. Diese wurde allen Unternehmen angeboten. Insbesondere die Kleinst- und Kleinunternehmen konnten diese erstmals durchführen.

    Weiterhin konnten die Bedarfsermittlung und Maßnahmenangebote für alle Unternehmen zur betrieblichen Gesundheitsvorsorge erfolgen, regelmäßige Netzwerktreffen zum Erfahrungsaustausch erfolgten und schlussendlich wurden Jahresveranstaltungen mit Impulsverträgen und Workshops durchgeführt. Seit Jahren setzt sich die Landesregierung mit verschiedenen Maßnahmen dafür ein, dass Unternehmen die Beratung durch einen Betriebsarzt und eine Betriebsärztin in Anspruch nehmen können. Dazu zählen unter anderem die Förderung der Professur für Arbeits- und Umweltmedizin am Universitätsklinikum Jena auch mit Blick auf die Nachwuchsgewinnung, die Bildung einer Arbeitsgruppe Arbeitsmedizin und die Organisation und Durchführung gemeinsamer Fortbildungsveranstaltungen für Betriebsärzte. Auch mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 2 wurde dem Fachkräftemangel durch flexiblere Regelungen Rechnung getragen. Die Möglichkeit der Nutzung von digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien könnte gerade kleineren Unternehmen entgegenkommen, beispielsweise wenn durch Telearbeit Ressourcen effektiver eingesetzt werden können. Darüber hinaus unterstützen auch die Unfallversicherungsträger einen verbesserten Zugang zur arbeitsmedizinischen Betreuung zum Beispiel über Kompetenzzentren.

    Nachfrage Abgeordnete Güngör, Die Linke:

    Danke für den wirklich ausführlichen Bericht. Da ist es schwierig, nur zwei Rückfragen zu stellen. Mich würde interessieren: Sie haben von dem immer noch hohen Krankheitsniveau von 7,6 Prozent gesprochen, von dem wir wissen, dass ein relevanter Anteil wegen psychischer Belastung entsteht. Sie hatten als eine relevante Maßnahme die Gefährdungsbeurteilung benannt. Inwiefern wurden darüber hinaus psychische Belastungen am Arbeitsplatz innerhalb des Modellprojekts adressiert und welche Maßnahmen können daraus abgeleitet werden?

    Mich würde noch interessieren: Sie hatten bei Frage 3 ausgeführt, dass nicht alle Unternehmen den Mehrwert betrieblicher Gesundheitsförderung erkennen oder erkannt haben. Was plant die Landesregierung hier, um dem entgegenzuwirken? Danke.

    Götze, Staatssekretär:

    Beide Fragen würde ich Ihnen gern schriftlich beantworten, wenn Sie damit einverstanden sind. Zu Letzterem aber jetzt schon einmal die Information, dass wir dieses Informationsdefizit mit Informationsveranstaltungen beheben werden.