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Personalvertretung in der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst

Personalvertretung in der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst

21.10.2021- Drucksache 7/4206 -


Personalräte in öffentlichen Verwaltungen sind Experten in Sachen Modernisierung und Reform von Arbeitsprozessen. Neben der Mitgestaltung bzw. kritischen Begleitung bei der Durchführung der Maßnahmen des Managements ist eine ihrer Kernaufgaben die Schutzfunktion für die Belegschaft. Hierfür sind Personalräte auf Hinweise aus den Kreisen der Beschäftigten angewiesen. Dazu stehen ihnen neben den persönlichen Gesprächen Belegschaftsbefragungen und auch Personalversammlungen als Methoden zur Verfügung. Bei der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst scheint es im Einzelnen einen Dissens zur Durchführung der genannten Möglichkeiten zu geben. Zum Beispiel wird dem örtlichen Personalrat von der Dienststelle kein geeigneter Raum zur Durchführung einer Personalversammlung zur Verfügung gestellt und stattdessen durch die Anstaltsleitung entgegen der geltenden Rechtslage zu einer Personalversammlung im zeitlichen Vorlauf des durch den Personalrat bekannt gegebenen Termins eingeladen.

Ich frage daher die Landesregierung: 

  1. Welche Kenntnisse liegen zu dem Vorgang zur Ausrichtung einer Personalversammlung durch den örtlichen Personalrat der nicht verselbstständigten Teile der Anstalt öffentlichen Rechts ThüringenForst vor? 
  2. Was ist bisher veranlasst worden bzw. wie beabsichtigt die Landesregierung, auf die Problemsituation zu reagieren? 
  3. Inwiefern sieht die Landesregierung in dem genannten Vorgang eine Beeinflussung bzw. Beeinträchtigung der Personalratstätigkeit?

    Weil, Staatssekretär:

    Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

    Zu Frage 1: Mit Schreiben vom 22. September 2021 wurde die Thüringer Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft vom Personalrat der Landesforstanstalt angeschrieben. Mit gleichem Datum wurde auch ich in meiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats von ThüringenForst vom Personalrat der Landesforstanstalt angeschrieben, und soweit ich informiert bin, ist dieses Schreiben auch den anderen Mitgliedern des Verwaltungsrats von ThüringenForst zugegangen. Der Sachverhalt ist derzeit Gegenstand einer vom Personalrat initiierten gerichtlichen Auseinandersetzung, deren Ziel die Klärung der streitgegenständlichen Rechtsfrage ist. Um der gerichtlichen Klärung nicht vorwegzugreifen, können daher keine weiterführenden Informationen zum Fragegegenstand gegeben werden.

    Zu Frage 2: Wie ja bereits ausgeführt, wurde ich in meiner Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats von ThüringenForst durch den Personalrat angeschrieben und habe zum einen die Mitglieder des Verwaltungsrats darüber informiert, dass ich mich mit dem Personalrat von ThüringenForst ins Benehmen setzen werde. Das heißt konkret, dass ich einen Gesprächstermin für die kommende Woche mit dem Personalrat von ThüringenForst zu den Inhalten des Schreibens vereinbart habe. Soweit mir bekannt ist, haben auch einzelne Mitglieder des Verwaltungsrats bereits Gespräche mit dem Personalrat durchgeführt. Ich habe zudem dem Personalrat sowie auch dem Vorstand von ThüringenForst angeboten, zunächst eine interne Vermittlung in meiner Funktion als Verwaltungsratsvorsitzender zu versuchen. Über die Ergebnisse dieses Prozesses werde ich im Nachgang natürlich auch den Verwaltungsrat in der nächsten regulären Sitzung informieren.

    Zu Frage 3: Wie gerade dargestellt findet zunächst eine interne Vermittlung innerhalb der Landesforstanstalt durch mich als Verwaltungsratsvorsitzender statt. Diese Vermittlung soll im Rahmen einer engen Vertraulichkeit stattfinden. Zudem muss ich sagen, dass ich als Verwaltungsratsvorsitzender, was diese Funktion anbetrifft, auch zur Verschwiegenheit verpflichtet bin. Inwiefern die Landesregierung in dem genannten Vorgang eine Beeinträchtigung sieht, kann zum derzeitigen Stand nicht beurteilt werden. Insoweit bitte ich um Verständnis, damit die landesforstanstaltsinterne Konsensfindung durch meine Vermittlung dann auch hoffentlich gut gelingt. Ich will vorausschicken, ich bin dann auch gern bereit, im geeigneten Rahmen die Abgeordneten über das Ergebnis in Kenntnis zu setzen.
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