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Schwarzarbeit in Thüringen

Schwarzarbeit in Thüringen

02.02.2023 - Drucksache 7/7101 -


Laut Website des Bundesministeriums der Finanzen sind nahezu alle Bereiche des Wirtschaftslebens von Schwarzarbeit betroffen, auch der Bereich illegaler Beschäftigung in Subunternehmen. Nach der Zolljahresstatistik 2021 gemäß Internetveröffentlichung werden die Aktivitäten der Zollverwaltung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit für ganz Deutschland wie folgt angegeben: Prüfungen von Arbeitgebern rund 48.000 und eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten rund 120.000.

Ich frage daher die Landesregierung:

  1. Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit Bundespolizei, Zoll und Ausländerbehörde im Kontext der Bekämpfung von Schwarzarbeit in Thüringen? 
  2. Sind Gewerkschaften, das Beratungsnetzwerk Faire Mobilität und/oder das Projekt Faire Integration, insbesondere vor dem Hintergrund, die Rechte von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern zu stärken, mit eingebunden, wenn nein, warum nicht? 
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, auf Landes- sowie auf Bundesebene Schwarzarbeit insbesondere illegaler Beschäftigung entgegenzuwirken? 
  4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung auf Landes- und Bundesebene, die Bekämpfung von Schwarzarbeit in Subunternehmen zu verbessern bzw. welche Maßnahmen und Akteure müssten dafür gestärkt werden?


Tiefensee, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft:

Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Frau Güngör, zunächst eine Vorbemerkung: Die Frage der Schwarzarbeit ressortiert, wie Sie wissen, im Bund im Finanzministerium in der Zollabteilung. Hier in der Landesregierung sind einige Ressorts involviert und für die antworte ich gleichermaßen mit.

Zu Frage 1: Zuständig für die Durchführung der Prüfungsaufgaben nach § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung sind die Behörden der Zollverwaltung. Eine Vielzahl von Behörden, die in § 2 Abs. 4 dieses Gesetzes genannt sind, unterstützt die Behörden der Zollverwaltung bei ihren Prüfungen. Die Prüfungen werden sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig durchgeführt und können auch vergangene Zeiträume umfassen. Neben der gegenseitigen Übersendung von Hinweisen und Mitteilungen sowie einem gegenseitigen Informationsaustausch stellen die Behörden auch auf konkrete Anfrage Daten und Informationen zur Verfügung. In Einzelfällen erfolgen gemeinsame Prüfungen. Ergänzend wird auf die Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie auf Frage 5 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Aust, Hoffmann und Mühlmann unter dem Titel „Kontrollen des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Arbeit in Thüringen“ in der Drucksache 7/6770 vom November 2022 Bezug genommen.

Hinsichtlich der Zusammenarbeit der Ausländerbehörden mit den Zollbehörden kann Folgendes aus der Zuständigkeit des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gesagt werden: Grundlage für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ist das von mir angesprochene Gesetz. Die Behörden der Zollverwaltung prüfen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 unter anderem, ob bei ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel vorliegen. Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 Nummer 9 sind die Ausländerbehörden zur Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit – der FKS – verpflichtet. Diese umfasst die gegenseitige Unterrichtung über das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für Verstöße, bei denen die ermittelnde Behörde nicht selbst zuständig ist, im Weiteren die Abstimmung von Kontrollen und das Durchführen gemeinsamer Kontrollen bei größeren zu prüfenden Arbeitsstätten oder Firmen. Ferner möchte ich auf den Leitfaden des Bundesministeriums der Finanzen und der Innenministerien der Länder über die Grundsätze der Zusammenarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung – FKS – mit den Ausländerbehörden in den Ländern hinweisen.

Zu Frage 2: Seit dem Jahr 2017 wird durch das Arbeitsministerium das Landesprojekt „Faire Mobilität“ – meint arbeits- und sozialrechtliche Aufklärung von EU-Bürgerinnen – über die Richtlinie zum Landesprogramm Arbeit für Thüringen – die LAT-Richtlinie – gefördert. Es ist aus den verschiedenen Auswertungen des Projekts bekannt, dass unter anderem eine Kooperation mit der Zollverwaltung erfolgt. Die Ergebnisse dieser Kooperation sind dem Arbeitsministerium allerdings nicht bekannt, da dies nicht das vorgegebene Ziel der Förderung ist. Seit dem 1. Januar 2023 unterstützt das Arbeitsministerium im Zuge einer Kofinanzierung aus der LAT-Richtlinie zudem das Bundesprojekt „Faire Integration“ und die ESF Plus IQ-Richtlinie „Integration durch Qualifizierung“, welche an die Zielgruppe der geflüchteten Menschen gerichtet sind. Beide Vorhaben sollen durch die Beratung in sozial- und arbeitsrechtlichen Themen bzw. Fragestellungen die jeweiligen Ratsuchenden vor Ausbeutung und Benachteiligung im Arbeitsverhältnis schützen. Dabei steht die Problematik „Schwarzarbeit“ zwar nicht im Fokus der Förderung, sie wird aber in der Praxis tangiert. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz als zuständige Arbeitsschutzbehörde arbeitet außerdem mit Beratungsnetzwerken wie „Faire Mobilität“ etc. zusammen.

Zu Frage 3 die Antwort: Zunächst wird auf die bereits eingangs genannte Antwort auf Frage 5 der Kleinen Anfrage „Kontrollen des Zolls zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Arbeit in Thüringen“ hingewiesen. Darüber hinaus wird auf die Vereinbarung über die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung und den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder aufmerksam gemacht. In diesem Zusammenhang wird eine Intensivierung der Zusammenarbeit angestrebt mit dem Ziel, eine effektive und reibungslose Kooperation der Behörden zur Gewährleistung sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, frei von Ausbeutung und anderen Menschenrechtsverletzungen zu erreichen.

Schließlich letztens – Antwort zu Frage 4: Zur 99. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2022 wurde auf Initiative des Arbeits- und Sozialministeriums der Beschluss „Umgehung von Arbeitsschutzbedingungen bei prekären Beschäftigungsverhältnissen in der Branche Kurier-, Express- und Paketdienste verhindern“ gefasst. Mit dem Ziel, die Arbeitsschutzaufsicht zu stärken und der Umgehung von Arbeitsschutzmindeststandards entgegenzutreten, beinhaltet der Beschlussvorschlag Maßnahmen zur länderübergreifenden Zusammenarbeit oder zur Überwindung von Vollzugshürden.

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