Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschläge – Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts auf Thüringen – Teil II
Teilzeitbeschäftigung und Überstundenzuschläge – Auswirkungen des Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts auf Thüringen – Teil II
14.01.2025 - Drucksache 8/349 -
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 5. Dezember 2024 (8 AZR 370/20) hat weitreichende Konsequenzen für die Gleichbehandlung von Teilzeitbeschäftigten in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in Bezug auf Überstundenzuschläge. Da Thüringen einen vergleichsweise hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigten aufweist – vor allem bei Frauen – ist das Land von den Auswirkungen des Urteils direkt betroffen.
Ich frage die Landesregierung:
In welcher Form stellt die staatliche Arbeitsaufsicht sicher, dass Teilzeitbeschäftigte beim Thema Überstundenzuschläge nicht benachteiligt werden?
a) Wie häufig wurden Arbeitgeber in Thüringen in den Jahren 2014 bis 2024 auf mögliche Verstöße hin überprüft und in wie vielen Fällen hat die Arbeitsaufsicht entsprechende Verstöße oder Benachteiligungen festgestellt (Fälle bitte nach Jahren aufschlüsseln)?b) Welche Sanktionen beziehungsweise Auflagen wurden daraufhin verhängt?
c) Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Kontrollen und die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots künftig noch stärker zu gewährleisten?
Welche Kampagnen, Informationsangebote oder Beratungsstellen stehen in Thüringen für Teilzeitbeschäftigte zur Verfügung, um sie über ihre Rechte im Hinblick auf Überstundenzuschläge zu informieren? Falls keine Angebote bestehen, welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Schaffung etwaiger Angebote?
Welche finanziellen und administrativen Auswirkungen erwartet die Landesregierung für Arbeitgeber in Thüringen durch die Umsetzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts, differenziert nach Branchen, Betriebsgröße und Tarifbindung? Sollte eine solche Bewertung nicht vorliegen, welche Schritte werden unternommen, um diese abzuschätzen?
Welche spezifischen Daten werden nach Kenntnis der Landesregierung derzeit zur Erfassung von Überstunden und Überstundenzuschlägen in Thüringen von wem erhoben?
Wie viele Teilzeit Beschäftigte in Thüringen wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2014 bis 2024 durch Regelungen zu Überstundenzuschlägen benachteiligt? Falls keine konkreten Zahlen vorliegen, wie schätzt die Landesregierung das Ausmaß dieser Benachteiligung ein?
Welche Entwicklungen lassen sich anhand vorliegender Daten bezüglich der Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten in Thüringen in den letzten fünf Jahren feststellen? Falls keine solche Analyse vorliegt, welche Maßnahmen werden durch die Landesregierung ergriffen, um diese Transparenz herzustellen?
Welche Programme oder Workshops plant die Landesregierung gemeinsam mit Kammern und Verbänden, um die Arbeitgeber für das Thema Teilzeit und Überstundenzuschläge zu sensibilisieren?
Welche Relevanz hat die faire Gestaltung von Arbeitsbedingungen, insbesondere bei Teilzeit, für die Fachkräftesicherung in Thüringen? Wird dies in Strategien oder Aktionsplänen zur Fachkräftesicherung explizit berücksichtigt?
Antwort der Landesregierung:
Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat die Kleine Anfrage 8/349 vom 14. Januar 2025 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Februar 2025 beantwortet:
1. In welcher Form stellt die staatliche Arbeitsaufsicht sicher, dass Teilzeitbeschäftigte beim Thema Überstundenzuschläge nicht benachteiligt werden?
a) Wie häufig wurden Arbeitgeber in Thüringen in den Jahren 2014 bis 2024 auf mögliche Verstöße hin überprüft und in wie vielen Fällen hat die Arbeitsaufsicht entsprechende Verstöße oder Benachteiligungen festgestellt (Fälle bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
b) Welche Sanktionen beziehungsweise Auflagen wurden daraufhin verhängt?
c) Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Kontrollen und die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots künftig noch stärker zu gewährleisten?
Antwort:
Die staatliche Aufsicht beziehungsweise Kontrolle der Einhaltung bestimmter arbeitsrechtlicher Bestimmungen wird in Deutschland durch verschiedene Behörden der Bundes- und Landesverwaltung ausgeübt. Dabei findet jedoch keine staatliche Kontrolle dahin gehend statt, ob Teilzeitbeschäftigten ihnen gegebenenfalls zustehende Überstundenzuschläge gezahlt werden. Dies ist auch künftig nicht geplant.
2. Welche Kampagnen, Informationsangebote oder Beratungsstellen stehen in Thüringen für Teilzeitbeschäftigte zur Verfügung, um sie über ihre Rechte im Hinblick auf Überstundenzuschläge zu informieren? Falls keine Angebote bestehen, welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Schaffung etwaiger Angebote?
Antwort:
Ob Teilzeitbeschäftigte gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Anspruch auf die Gewährung von Überstundenzuschlägen haben, hängt von den für das jeweilige Arbeitsverhältnis maßgeblichen Vereinbarungen ab. Neben dem jeweiligen Arbeitsvertrag sind gegebenenfalls einschlägige Betriebsvereinbarungen und/ oder Tarifverträge zu berücksichtigen. Gewerkschaftsmitglieder können diesbezüglich in aller Regel Beratung bei ihrer Gewerkschaft in Anspruch nehmen. Im Übrigen können Beschäftigte jederzeit die Beratung eines Vertreters der rechtsberatenden Berufe in Anspruch nehmen.
3. Welche finanziellen und administrativen Auswirkungen erwartet die Landesregierung für Arbeitgeber in Thüringen durch die Umsetzung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts, differenziert nach Branchen, Betriebsgröße und Tarifbindung? Sollte eine solche Bewertung nicht vorliegen, welche Schritte werden unternommen, um diese abzuschätzen?
Antwort:
Die finanziellen und administrativen Auswirkungen auf Arbeitgeber in Thüringen können nicht abgeschätzt werden, da nicht bekannt ist, für wie viele Arbeitgeber sich aus dem Urteil ein Umsetzungsbedarf ergibt. Diesbezüglich wird darauf hingewiesen, dass eine entsprechende tarifvertragliche Regelung ausweislich der Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zur genannten Entscheidung nicht in jedem Fall unwirksam ist, sondern nur dann, wenn die darin liegende Ungleichbehandlung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.
4. Welche spezifischen Daten werden nach Kenntnis der Landesregierung derzeit zur Erfassung von Überstunden und Überstundenzuschlägen in Thüringen von wem erhoben?
Antwort:
Nach Kenntnis der Landesregierung werden die genannten Daten statistisch nicht erhoben.
5. Wie viele Teilzeitbeschäftigte in Thüringen wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den Jahren 2014 bis 2024 durch Regelungen zu Überstundenzuschlägen benachteiligt? Falls keine konkreten Zahlen vorliegen, wie schätzt die Landesregierung das Ausmaß dieser Benachteiligung ein?
Antwort:
Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Da die konkrete Ausgestaltung tarif- beziehungsweise arbeitsvertraglicher Regelungen zu Überstundenzuschlägen für Teilzeitbeschäftigte nicht bekannt ist, besteht auch keine Grundlage für eine belastbare Schätzung.
6. Welche Entwicklungen lassen sich anhand vorliegender Daten bezüglich der Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten in Thüringen in den letzten fünf Jahren feststellen? Falls keine solche Analyse vorliegt, welche Maßnahmen werden durch die Landesregierung ergriffen, um diese Transparenz herzustellen?
Antwort:
Gemäß den Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes dürfen Teilzeitbeschäftigte wegen der Teilzeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden und sind diesen gleichgestellt. Dieser Grundsatz wird in einzelnen Bestimmungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes weiter konkretisiert. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen für Teil- und Vollzeitbeschäftigte ist grundsätzlich Aufgabe der Tarif-, Betriebs- und Arbeitsvertragsparteien, beispielsweise bei der Gewährung von Zulagen, Fortbildungen oder betrieblicher Altersvorsorge. Ob im Rahmen der vielfältigen Vereinbarungen das Benachteiligungsverbot zu Lasten Teilzeitbeschäftigter stets gewahrt ist, kann durch die Landesregierung nicht beurteilt werden.
7. Welche Programme oder Workshops plant die Landesregierung gemeinsam mit Kammern und Verbänden, um die Arbeitgeber für das Thema Teilzeit und Überstundenzuschläge zu sensibilisieren?
Antwort:
Die Landesregierung plant keine Programme oder Workshops, um Arbeitgeber für das Thema Teilzeit und Überstundenzuschläge zu sensibilisieren.
8. Welche Relevanz hat die faire Gestaltung von Arbeitsbedingungen, insbesondere bei Teilzeit, für die Fachkräftesicherung in Thüringen? Wird dies in Strategien oder Aktionsplänen zur Fachkräftesicherung explizit berücksichtigt?
Antwort:
Die faire und gute Gestaltung von Arbeitsbedingungen trägt entscheidend zur Attraktivität eines Arbeitgebers bei und ist daher angesichts des Fachkräftemangels von großer Relevanz. Dieser Aspekt fließt u. a. in den Prozess zur Fortschreibung der Thüringer Allianz für Berufsbildung und Fachkräfteentwicklung ein, der unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie in 2025 weiterlaufen wird.
Schenk
Ministerin
Dateien
- Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (181 KB) - Kleine Anfrage 8/349 der Abgeordneten Güngör (Die Linke)
PDF-Datei (157 KB)

