Zum Hauptinhalt springen

Union Busting in Thüringen – Teil I

Union Busting in Thüringen – Teil I

16.01.2025 - Drucksache 8/363 -


In Thüringen kam es wiederholt zu Fällen, in denen Arbeitgeber demo- kratisch gewählte Betriebsräte massiv unter Druck setzen. Jüngster Anlass ist die fristlose Kündigung einer Betriebsratsvorsitzenden im Landkreis Altenburger Land ohne arbeitsgerichtliche Zustimmung (vergleiche Artikel in der Tageszeitung Ostthüringer Zeitung vom 11. Januar 2025). Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten kritisiert dies als klassischen Fall von Union Busting – systematische Maßnahmen zur Behinderung von Mitbestimmung und gewerkschaftlicher Vertretung, etwa durch Kündigungsdrohungen oder externe Beratungsfirmen.

Da Betriebsratsbehinderung nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes strafbar ist, bleibt unklar, warum solche Fälle in Thüringen nicht systematisch erfasst oder verfolgt werden. Angesichts geplanter rechtlicher Änderungen auf Bundesebene (Tariftreuegesetz) könnte eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung solcher Straftaten sinnvoll sein.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Fälle von Union Busting in Thüringen aus den Jahren 2014 bis 2024 vor (bitte nach Jahr und Branche aufschlüsseln)?

  2. Falls der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse über Union-Busting-Fälle in Thüringen im Sinne der Frage 1 vorliegen sollten, da solche Daten möglicherweise weder systematisch erfasst werden noch aggregiert verfügbar sind, welche qualitativen Erkenntnisse hat die Landesregierung über Union-Busting-Fälle in Thüringen (zum Beispiel durch Medienberichte oder Gewerkschaften) im Zeitraum von 2014 bis 2024 und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

  3. Welche Maßnahmen stehen in Thüringen derzeit Beschäftigten und Gewerkschaften zur Verfügung, die von Union Busting betroffen sind, und inwiefern sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die Unterstützung für betroffene Beschäftigte und Gewerkschaften auszubauen, das heißt, welche zusätzlichen Schritte beabsichtigt die Landesregierung, um den Schutz vor derartigen Eingriffen in die Mitbestimmung künftig zu stärken?

  4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den konkreten Fall der fristlosen Kündigung einer Betriebsrätin in einem Hotel in der Stadt Altenburg im Landkreis Altenburger Land vor?

  5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über vergleichbare Fälle, die in relevanten Merkmalen dem in Frage 4 vorgenannten Fall ähneln?

  6. Welche Unterstützungsangebote und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung stehen der betroffenen Betriebsrätin beziehungsweise Gewerkschaft zur Verfügung?

 


 

Antwort der Landesregierung:

Das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie hat die Kleine Anfrage 8/363 vom 16. Januar 2025 namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. April 2025 beantwortet:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Fälle von Union Busting in Thüringen aus den Jahren 2014 bis 2024 vor (bitte nach Jahr und Branche aufschlüsseln)?

Antwort:

Bei den Thüringer Staatsanwaltschaften wurden in diesem Zeitraum insgesamt sechs Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eingeleitet. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 364 verwiesen. Im Übrigen wird unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen aus Datenschutzgründen (Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung nach Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz, Artikel 6 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen, § 2 Abs. 7 Thüringer Datenschutzgesetz) von weiteren Angaben abgesehen.

2. Falls der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse über Union-Busting-Fälle in Thüringen im Sinne der Frage 1 vorliegen sollten, da solche Daten möglicherweise weder systematisch erfasst werden noch aggregiert verfügbar sind, welche qualitativen Erkenntnisse hat die Landesregierung über Union-Busting-Fälle in Thüringen (zum Beispiel durch Medienberichte oder Gewerkschaften) im Zeitraum von 2014 bis 2024 und welche Maßnahmen wurden ergriffen?

Antwort:

Bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft ist aus den Medien ein Fall von Union Busting im Zusammenhang mit der Kündigung einer Betriebsratskandidatin einer Firma in Arnstadt bekannt. Ein Ermittlungsverfahren war hierzu bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Erfurt nicht anhängig. Zudem war der öffentlichen Berichterstattung im März 2024 ein Fall zu entnehmen, in dem von gewerkschaftlicher Seite gegenüber einem Hotel wegen der Kündigung einer Betriebsrätin in Altenburg der Vorwurf des Union Busting erhoben wurde. Bei den durchs Land ergriffenen Maßnahmen kann auf die Antwort auf die Kleine Anfrage vom Juni 2024 zum selben Thema verwiesen werden (Drucksache 7/10203). Zwar stehen die Förderungen nicht in unmittelbarem Kausalzusammenhang, dennoch unterstützt Thüringen die „Transformations- und Technologieberatungsstelle (TTBS)“ und stärkt damit die Arbeit der Betriebs- und Personalräte. Ein Förderzweck neben der Begleitung bei den Prozessen der Transformation ist auch die Vernetzung von betrieblichen Interessenvertretungen mit den Gewerkschaften. Indem Mitarbeitende demokratische Prozesse und Mitbestimmung im betrieblichen Nahbereich erleben, wird diese gestärkt. Zudem richtet das Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie jährlich die Thüringer Betriebs- und Personalrätekonferenz aus. Betriebliche Interessenvertreter erhalten hier Informationen zu aktuell relevanten Themen und können ihre Erfahrungen austauschen.

3. Welche Maßnahmen stehen in Thüringen derzeit Beschäftigten und Gewerkschaften zur Verfügung, die von Union Busting betroffen sind, und inwiefern sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, die Unterstützung für betroffene Beschäftigte und Gewerkschaften auszubauen, das heißt, welche zusätzlichen Schritte beabsichtigt die Landesregierung, um den Schutz vor derartigen Eingriffen in die Mitbestimmung künftig zu stärken?

Antwort:

Betroffene haben die Möglichkeit, Strafanzeige zu erstatten und bei ihren Vertretungen anzuregen, Strafantrag zu stellen (vergleiche § 119 Abs. 2 BetrVG). Vor dem Hintergrund der Antwort zu Frage 1 wird seitens der Landesregierung derzeit keine Veranlassung gesehen, spezielle Maßnahmen zum Schutz vor Union Busting zu prüfen beziehungsweise zu ergreifen.

4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den konkreten Fall der fristlosen Kündigung einer Betriebsrätin in einem Hotel in der Stadt Altenburg im Landkreis Altenburger Land vor?

Antwort:

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.

5. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über vergleichbare Fälle, die in relevanten Merkmalen dem in Frage 4 vorgenannten Fall ähneln?

Antwort:

Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor.

6. Welche Unterstützungsangebote und Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung stehen der betroffenen Betriebsrätin beziehungsweise Gewerkschaft zur Verfügung?

Antwort:

Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Im Übrigen besteht im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses die Möglichkeit, gerichtlich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.

Schenk
Ministerin

Zurück zum Kopf der Seite