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Union-Busting in Thüringen

Union-Busting in Thüringen

28.04.2023 - Drucksache 7/7788 -


Laut IAB Betriebspanel Thüringen aus dem Jahr 2020 ist in Thüringen in 57 Prozent der Betriebe die Einrichtung eines Betriebsrats rechtlich möglich. Dennoch berichten Medien immer wieder von Fällen, in denen durch bewusstes „Union Busting“ die Gründung eines Betriebsrats aktiv verhindert wurde, die Betriebsratsarbeit unterbunden oder es zur Gründung von „anderen Vertretungsorganen“ kam.

Ich frage daher die Landesregierung: 

  1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Verbreitung von sogenannten alternativen Interessenvertretungsorganen, also Gremien, die nicht auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes konstituiert wurden – bitte aufschlüsseln nach den letzten fünf Jahren unter Angabe der drei Branchen bzw. der Betriebsgröße mit der höchsten Anzahl an alternativen Interessenvertretungsorganen für das jeweilige Jahr –? 
  2. Wie viele Verfahren wurden nach Kenntnis der Landesregierung in den vergangenen fünf Jahren aufgrund von Verstößen gegen § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes insgesamt eingeleitet bzw. hatten wie oft zur Folge, dass Geldstrafen in welcher Höhe oder Freiheitsstrafen mit welchem Strafmaß verhängt wurden? 
  3. Beabsichtigt die Landesregierung ähnlich, wie es der Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses vorsieht, der Staatsanwaltschaft in Thüringen eine Spezialzuständigkeit für Straftaten gegen die betriebliche Mitbestimmung nach § 119 Betriebsverfassungsgesetz zuzuweisen, wenn ja, wie schätzt die Landesregierung eine mögliche Umsetzung in Thüringen ein?

Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, namens der Landesregierung möchte ich die Mündliche Anfrage unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden knappen Frist wie folgt beantworten:

Zu Frage 1 – ist der Landesregierung bekannt, dass es gesonderte sogenannte alternative Interessensvertretungsorgane gibt, welche nicht auf der Basis des Betriebsverfassungsgesetzes konstituiert wurden? –: Die Tarifpolitik agiert ohne staatliche Eingriffe. Das heißt, im Grundgesetz ist diese Tarifautonomie festgesetzt. So können Arbeitnehmerund Arbeitgebervertretungen Tarifverträge mit den Schwerpunkten Arbeitsentgelt, Arbeitszeit und jeglichen weiteren Arbeitsbedingungen frei und eigenständig abschließen. Die Gremien oder alternativen Vertretungen sind nicht verpflichtet, ihre Gründung bekannt zu geben oder gar an übergeordnete Stellen zu melden. Von daher liegen der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse zur Anzahl der alternativen Vertretungen vor. Gegebenenfalls kann der Deutsche Gewerkschaftsbund hier weitere Auskünfte geben.

Zu Frage 2: Zur Anzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen § 119 Betriebsverfassungsgesetz liegen der Landesregierung keine statistischen Erkenntnisse vor. In Thüringen gab es in den Jahren 2017 bis 2021 ausweislich der Strafverfolgungsstatistik weder Abgeurteilte noch Verurteilte nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Für das Jahr 2022 liegen noch keine entsprechenden Angaben vor.

Zu Frage 3: Nein. Bei drei der vier Thüringer Staatsanwaltschaften werden entsprechende Verfahren bereits in Sonderdezernaten oder in der für Wirtschaftsstrafverfahren zuständigen Abteilung bearbeitet.

Nachfrage Abgeordnete Güngör, DIE LINKE:

Danke, Frau Ministerin. Zur Beantwortung der Frage 3 würde mich interessieren, was die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den drei der vier genannten Dezernate ist bzw. ob genau hier Verfahrensgeschwindigkeiten dargestellt werden können.

Werner, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

Diese Frage würde ich gern mitnehmen und schriftlich beantworten.  

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