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Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder

19.11.2021 - Drucksache 7/4378 -


Aktuell laufen die Verhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Auch die zweite Verhandlungsrunde für die rund 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten und 48.000 Auszubildenden der Länder ist am 2. November 2021 ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Die TdL macht ihre Verhandlungsbereitschaft davon abhängig, Veränderungen an den sogenannten Arbeitsvorgang zu legen, um Eingruppierungen zu verschlechtern. Zudem möchte die TdL nicht die von Wirtschaftsinstituten berechneten Preissteigerungen zugrunde legen, sondern bezieht sich auf eigene Daten zur Preisentwicklung. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes wollen unter anderem eine Erhöhung der Tarifentgelte der Beschäftigten um 5 Prozent, mindestens um 150 Euro monatlich, im Gesundheitswesen mindestens 300 Euro sowie eine Erhöhung der Auszubildendenentgelte um 100 Euro in der Tarifverhandlung mit der TdL erreichen. Zurzeit liegt noch kein Angebot der TdL vor.

Ich frage daher die Landesregierung:
 

  1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu den oben genannten Zielen der Arbeitnehmerseite mit Blick auf den Freistaat Thüringen? 
  2. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich möglicher Veränderungen am sogenannten Arbeitsvorgang mit dem Ziel der Änderung von Eingruppierungen? 
  3. Welche Preisentwicklung legt die Landesregierung als Teil der Arbeitgeberseite zugrunde?

    Taubert, Finanzministerin:

    Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Güngör beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

    Der Freistaat Thüringen ist Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder. Bei der derzeitigen Entgeltrunde 2021 handelt es sich tarifpolitisch um eine schwierige Tarifrunde, die nicht nur Forderungen nach höheren Entgelten beinhaltet, sondern der auch Antworten auf die geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus den Jahren 2018 und 2020 zum Begriff des Arbeitsvorgangs bei der tariflichen Eingruppierung der Beschäftigten von den Tarifparteien abverlangt werden.

    Zu Frage 1: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder verhandelt als Tarifvertragspartei derzeit mit den Gewerkschaften über einen Tarifabschluss hinsichtlich der gekündigten Teile des Tarifvertrags, namentlich der Entgelttabellen, der Ausbildungsentgelte, der Praktikantenentgelte und der Studienentgelte. Die genannten Forderungen der Gewerkschaften, unter anderem Tariferhöhung um 5 Prozent, mindestens 150 Euro monatlich, im Gesundheitswesen 300 Euro monatlich, und die Erhöhung der Auszubildendenentgelte um 100 Euro sind Gegenstand der laufenden Tarifverhandlungen. Wie bei Verhandlungen üblich, geht es vor allem auch darum, für beide Seiten tragbare Kompromisse zu finden. Eine Positionierung zu einzelnen Forderungen bzw. Zielen der Gewerkschaft ist hier nicht zielführend. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass der Verhandlungsprozess dynamisch ist.

    Zu Frage 2: Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder hat mit den Gewerkschaften für viele Berufsgruppen gestufte Entgelte vereinbart. Wer bei gleicher Ausbildung viele anspruchsvolle Tätigkeiten macht, bekommt mehr Geld als jemand, der weniger solcher Tätigkeiten macht. Das war und ist gerecht. Bislang bestand zwischen den Tarifparteien Einigkeit, dass die Gesamttätigkeit in viele kleine Arbeitsvorgänge unterteilt werden kann. Aus der unterschiedlichen Schwierigkeit dieser Arbeitsvorgänge und ihrem Anteil an der Gesamttätigkeit wurde dann die Eingruppierung abgeleitet. In der Justizverwaltung gilt zum Beispiel für Justizfachangestellte bei Normaltätigkeit, also weniger als ein Fünftel schwierige Tätigkeiten, die Entgeltgruppe 5, bei mindestens einem Fünftel schwierige Tätigkeiten die Entgeltgruppe 6, bei Tätigkeiten von mindestens einem Drittel schwierige Tätigkeiten Entgeltgruppe 8 und bei Tätigkeiten mindestens mit der Hälfte schwierige Tätigkeiten die Entgeltgruppe 9a. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts und nunmehr auch der Gewerkschaften soll das nicht mehr gelten. Diese bezeichnen inzwischen das gesamte Aufgabengebiet als einen Arbeitsvorgang. Wenn einige wenige Schwierigkeiten enthalten sind, soll das ganze Arbeitsaufgabengebiet schwierig sein. Damit kommen Beschäftigte, auch wenn sie kaum schwierige Tätigkeiten erledigen, direkt in die Spitzenentgeltgruppe 9a. Sie sind damit finanziell so gestellt wie Beschäftigte, die viele schwierige Tätigkeiten erledigen. Nach unserer Auffassung schadet das dem Betriebsfrieden und macht eine sinnvolle Personalentwicklung unmöglich. Zudem wäre der Arbeitgeber nunmehr gezwungen, Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung ohne Blick auf die tatsächlichen Notwendigkeiten neu zu ordnen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit dieser geänderten Rechtsprechung über die ursprünglichen Vorstellungen der Tarifparteien hinweggesetzt und das Tarifrecht durch Richterrecht ersetzt. Damit hat das Gericht nach unserer Auffassung seine Kompetenz überschritten. Deshalb haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder und das Land Berlin eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der in Artikel 9 des Grundgesetzes garantierten Tarifautonomie erhoben. Entgegen der Behauptung der Gewerkschaften geht es also nicht darum, den Beschäftigten etwas wegzunehmen, sondern Ziel ist es, den ursprünglichen Zustand, der bei seiner Vereinbarung Konsens war, wiederherzustellen. Angestrebt wird gleicher Lohn für gleiche Arbeit und nicht gleicher Lohn für alle.

    Zu Frage 3: Im Rahmen der Tarifverhandlungen gilt es, wie eben bereits ausgeführt, ein ausgewogenes und für beide Tarifparteien tragbares Verhandlungsergebnis zu finden. Das Augenmerk liegt hierbei nicht nur auf einem einzelnen Parameter wie beispielsweise der Inflationsrate, vielmehr sind die möglichen Einigungspunkte im Gesamtkontext hinsichtlich ihrer Folgen zu bewerten. Ich möchte auch darauf hinweisen: Letztendlich sind auch die Abgeordneten Teil der Arbeitgeberseite, auch wenn das Finanzministerium den Freistaat hier vertritt.

    Nachfrage Abgeordnete Güngör, DIE LINKE:

    Vielen Dank für die Beantwortung, auch noch für die Einordnung zum Abschluss. Ich wollte bei Frage 3 noch mal zurückfragen. Ich konnte jetzt aus Ihrer Beantwortung nicht erkennen, wie Sie denn jetzt die Preisentwicklung bewerten oder welche Zahlen Sie zugrunde legen. Ich gebe Ihnen natürlich recht, dass die Inflationsrate nur ein einzelner Faktor in dem Gesamtkonstrukt ist. Danke.

    Taubert, Finanzministerin:

    Wir haben ja mindestens 10/15 Dinge, die auch im Nachgang noch geregelt werden sollen und in kleinen, einzelnen Teilen. Da geht es um einzelne Beschäftigungsgruppen und, und, und. Es zieht sich ja meist sehr lange hin. Ich kann Ihnen jetzt nicht sagen, welche Preissteigerungsrate die TdL zugrunde legt, aber das ist natürlich unser gemeinsamer Vorschlag und deswegen werden wir ihn in dieser Form so mittragen.

    Nachfrage Abgeordneter Schaft, DIE LINKE:

    Vielen Dank, Herr Präsident. Frau Ministerin, im Rahmen der aktuellen Tarifrunde gibt es ja auch die Forderungen in den Ländern von Initiativen unter dem Titel „TVStud“ für einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Mich würde im Zusammenhang mit der Anfrage der Kollegin Güngör noch interessieren, welche Bestrebungen der Landesregierung oder gegebenenfalls anderer Länder es derzeit in der TdL gibt, hier auf die Forderung nach einem entweder bundeseinheitlichen Tarifvertrag oder landeseigenen Tarifverträgen einzugehen. Vielen Dank.

    Taubert, Finanzministerin:

    Also wenn, kommt ausschließlich ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag infrage, weil wir, wie Sie wissen, bei jedem spezifischen Vertrag auch die TdL um Einwilligung bitten müssen. Bei der Frage geht es ja nicht um studentische Kräfte, sondern um studentische Hilfskräfte, das muss man noch mal deutlich unterscheiden, damit man das nicht verwechselt. Wir sind mit den anderen Bundesländern der Überzeugung, dass das, was wir momentan vorliegen haben, ausreicht, nämlich keine tarifvertragliche Regelung, aber durchaus eine Richtlinie, in der genau geregelt ist, was quasi ein Abiturient bekommt, der als Student Hilfsarbeiten durchführt, was ein Student bekommt, der schon den Bachelorabschluss hat und eventuell weitermacht und was Studentinnen und Studenten bekommen, die dann bereits einen Master haben und sich weiter in dem Bereich als Hilfskräfte engagieren, gerade Doktoranden und so, dann gibt es ja dann halbe Stellen oder ganze Stellen, je nachdem, wie das so ist.

    Die Forderung ist schon sehr alt, also wir kennen sie wohl schon seit 25 Jahren und da hat sich jetzt auf unserer Seite nichts getan. Den Hochschulen – das ist Ihnen, denke ich, aber auch bekannt – wäre so eine tarifvertragliche Regelung abgesehen von den Forderungen, die jetzt die Studenten bei Studentenvertretungen aufmachen, zu unflexibel, was Forschung und Lehre betrifft. Also ist das nicht nur eine Meinung des Finanzministeriums, sondern auch des Wissenschaftsministeriums bzw. der Hochschulen in Thüringen.

    Nachfrage Abgeordneter Plötner, DIE LINKE:

    Vielen Dank. Frau Ministerin, Sie haben von tragbaren Kompromissen gesprochen, die beiderseits das Ziel sind. Welchen Stellenwert nimmt denn dann für die Landesregierung der Fachkräftebedarf gerade im medizinischen Bereich ein, gerade im Hinblick auf die aktuelle pandemische Situation, mit der wir klarkommen müssen, und was dort die Beschäftigten leisten? Danke.

    Taubert, Finanzministerin:

    Wir verhandeln ja insgesamt. Über einzelne Bereiche wird nicht verhandelt. Das liegt aber an beiden Seiten. Das liegt jetzt nicht nur an der TdL, sondern das liegt natürlich auch an der Gewerkschaftsseite. Man hat sich nicht darauf einigen können, bestimmte Dinge zusätzlich zu machen. Für uns ist klar und wichtig: Sie reflektieren, denke ich jetzt mal, zunächst über die Pflegekräfte. Das ist, denke ich, ein wichtiger Punkt, weil das Thema „Ärzteschaft“ dann wieder eine ganz andere Kategorie ist. Viele Ärzte werden außer Tarif bezahlt und sie gibt es trotzdem nicht – also ist das noch eine andere Baustelle. Es sind natürlich Gespräche zwischen den Gewerkschaften und der TdL geführt worden. Ich kann jetzt auf nichts Genaues hinweisen, weil die Ergebnisse noch nicht klar sind. Aber auch die Arbeitgeberseite hat natürlich Interesse daran, dass Pflegekräfte gerade in der Pandemie und vor allen Dingen auf den Intensivstationen auch ihre zulässigen Erschwernisse, die sie dort zweifellos haben, auch vergütet bekommen.
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