Mündliche Anfragen
Dieser Unterpunkt führt alle von mir gestellten mündlichen Anfragen.
Durch Mündliche Anfragen können die Abgeordneten im Plenum, also vor der Öffentlichkeit, von der Landesregierung zu bestimmten Fragen kurzfristig Aufklärung und Stellungnahme verlangen. Mündliche Anfragen können von jedem einzelnen Abgeordneten an die Landesregierung gerichtet werden (§91 Geschäftsordnung des Landtags) und werden in der Fragestunde öffentlich beantwortet. Die Fragestunde findet in der Regel am Donnerstag nach der Mittagspause der Plenarsitzung und am Freitag spätestens um 14:00 Uhr statt.
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